Wie berichtet, geht derzeit eine neue Abmahngefahr für Online-Shops um sofern diese ihre Produkte auch in Preissuchmaschinen listen. War es früher die Anzeige der Versandkosten und die korrekte Anzeige des Grundpreises (bei Artikeln, für die die Angabe vorgeschrieben ist) die den Preissuchmaschinen bzw. angeschlossenen Händlern zu schaffen machte, geht es aktuell um die Aktualisierung bei Preisänderungen.
Abmahnfalle Preisauszeichnung – wie Preissuchmaschinen darauf reagieren
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Stellen Sie sich vor, Ihre Kunden könnten die Preise (innerhalb einer gewissen Spanne) frei wählen. Natürlich würden doch die meisten Kunden den geringst-möglichen Preis zahlen, nur ein Teil würde den von Ihnen "empfohlenen" Preis wählen.
Vor einigen Wochen erhielt ich einen Anruf einer Kleinunternehmerin, die Tipps zur Gestaltung ihres Onlineshops erbat. Sie wollte ihre Preise – nach dem Rat ihrer zuständigen IHK! – so auszeichnen: "235,- Euro inkl. 0% USt.*" Das Sternchen war nicht verlinkt, am Fuß der Webseiten fand sich jeweils der Satz "*Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß §19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus."