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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Abmahngefahr bei Preiserhöhungen
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Abmahngefahr bei Preiserhöhungen

15. März 2010 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Der shopbetreiber-blog.de berichtete Ende letzte Woche, über ein neues BGH-Urteil mit Brisanz. Dabei ging es um die Frage, ob Unterschiede zwischen Angaben in einer Preissuchmaschine und den tatsächlichen Preisen im Shop wettbewerbswidrig sind. Die darin lauernde Abmahngefahr ergibt sich für viele Shop-Betreiber möglicherweise erst auf dem zweiten Blick.

Der BGH entschied, dass man die Preise für ein Produkt im Shop erst erhöhen darf, wenn die entsprechende Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine „höchstmögliche Aktualität“.

Preiserhöhungen müssen erst bei den Preissuchmaschinen angekommen sein

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde der Preis für eine Espressomaschine von 550 Euro auf 587 Euro erhöht. In einer Preissuchmaschine, in welcher der Händler gelistet war, wurde der aktuelle Preis aber erst zeitlich verzögert angezeigt. Darin sah ein Mitbewerber eine Wettbewerbsverletzung.

Als Konsequenz auf dieses Urteil, sollten Onlinehändler vor Preiserhöhungen also darauf achten, diese im eigenen Onlineshop erst vorzunehmen, wenn der Preis in allen seinen genutzten Preissuchmaschinen bereits aktualisiert wurde.

Die Krux ist, dass der Händler keinen Einfluss darauf hat, wann die Daten in den Preisvergleichslisten aktualisiert werden.

Probleme bei der technischen Umsetzung

Die gleichwohl größere Frage könnte sein, wie er dies technisch bewerkstelligen kann. Üblicherweise nutzt der Onlinehändler ja seine aktuelle Preisliste um die Preissuchmaschinen zu „füttern“. Dies geht nun nicht mehr. Er müsste also ständig eine Schattenliste führen und kontrollieren, wann die Preiserhöhung tatsächlich in allen Preissuchmaschinen durchgeführt wurde.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/12/bgh-preisangaben-preissuchmaschinen-mussen-aktuell-sein

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Preisgestaltung, Preisportale, Recht

Reader Interactions

Kommentare

  1. Marc meint

    16. März 2010 um 08:32

    Guten Tag,

    wie Sie schon schreiben:… Die gleichwohl größere Frage könnte sein, wie er (Der Preissuchmaschinenanbieter) dies technisch bewerkstelligen kann.
    Wir sehen keine Möglichkeit uns gesetzeskonform zu verhalten 🙁

  2. Wilfried Bohnen meint

    16. März 2010 um 17:25

    Es ist ein Graus, was sich da manche Richter zusammenformulieren. Solche Urteile können doch in völliger Unkenntnis der Sachlage entstehen.
    Einige Preissuchmaschinen lesen direkt aus dem Shop aus. Wie soll man denn den Preis zuerst in der Suchmaschine verändern?
    Zudem können doch auch veraltete Links in Suchmaschinen (wie Google) mit nicht mehr aktuellen Preisen gefunden werden. Wie soll man denn dies verhindern? Konsequenterweise wären diese ja ebenfalls abmhangefährdet.
    Manchmal hat es sehr stark den Anschein, dass der Internethandel einigen Richtern ein Dorn im Auge ist und Sie diesem gezielt Steine in den Weg legen.

  3. Kalt. meint

    17. März 2010 um 09:19

    Realitätsfern.

    Ein Händler kann nicht gezwungen werden für Preis XY zu verkaufen. Wird er gezwungen mit einem aktuellen Preis zu warten wird er einfach allen Kunden die in der Zwischenzeit bestellen absagen und die ganze Aktion hat nichts gebracht.

    Das BGH hat sich als äußerst inkompetent bewiesen.

    ABER, das Fall ist von 2006 wo viele Preisvergleiche sich noch Stunden gelassen haben um Preise zu aktualisieren… inzwischen passiert dies in unter 30 Minuten UND die Preisvergleiche (noch nicht alle) zeigen den Zeitpunkt des Preises an.

    Da dem Abmahnwahn ja bereits ein Riegel vorgeschoben werden kann man hoffen, dass dies nur ein Sturm im Wasserglas ist der einfach Preisvergleichsseiten dazu bringt, ihre Systeme zu modernisieren.

  4. H.P. meint

    17. März 2010 um 14:13

    Und den Händler dazu seine Datenauslieferungssysteme für Preissuchmaschinen zu modernisieren. Gibt immer noch jede Menge Leute die sowas einmal am Tag erledigen (lassen). Gibt bei dem Thema ja immer 2 Seiten!

  5. Kalt. meint

    17. März 2010 um 14:17

    In dem vorliegenden Fall scheint die Änderung ja direkt erfolgt zu sein. Wir erstellen die CSV automatisch alle 15 Minuten… anders geht es auch nicht wenn alle 30 Minuten eine Abfrage kommt und am Tag im Schnitt 150 bis 500 Preise geändert werden (viele automatisch durch Lieferanten-Import).

  6. H.P. meint

    18. März 2010 um 08:06

    Und damit ist die Diskrepanz schonmal entsprechend da, im worst case 15 Minuten + die Zeit die die Suchmaschine benötigt um alles zu aktualisieren wenn die denn entsprechend oft aktualisiert.

    Die Prorokolle an sich sind einfach untauglich für eine Echtzeitübertragung, CSV geht nur im Block.
    Auf der anderen Seite ist der Fall von 2006, die Preissuchmaschinen haben mittlerweile die Daten der Aktualisierung dabei, juristisch können die das alles an den Shop weiterreichen. Übrigens, die rechtzeitige Datenübertragung zu beweisen ist auch noch so eine Sache würde ich meinen.

    Letztendlich egal, wer solche Werbekampagnen fährt muss das Risiko halt auf sich nehmen. 15 – 30 Minuten Verzögerung erschweren es der Konkurrenz schonmal die Überschneidung zu finden, dokumentieren und verklagen zu lassen. Aber unmöglich wird es dadurch natürlich nicht. Letztendlich wissen die Shops auf welches Risiko sie sich einlassen, insofern fehlt mir jegliches Mitleid, zumal man sich ja auch gegenseitig abmahnt.

  7. Kalt. meint

    18. März 2010 um 11:30

    Juristisch ist das alles Grauzone. Ich kann aus den Access Logs belegen, wann welche Preissuchmaschiene die Daten bezogen hat… ich kann auch nachweisen, wann ein Preis bei uns verändert wurde. Aber ich kann nicht sagen, wann ein Preis von der PSM beachtet wurde. Wir hatten es auch schon, dass Preise aus einer CSV übernommen wurden, andere Preise aus der selben CSV jedoch nicht. Und das bei Artikeln die schon seit Wochen angeboten werden.

    Wenn ist ein einem Hin-und-Her Abmahnen endet sehe ich für etliche Shops schwarz. Es gibt ja genug Händler die dann einfach schliessen, die Schulden lassen und unter neuen Namen firmieren.

  8. H.P. meint

    19. März 2010 um 18:26

    Die Access Logs können manipuliert werden, das ist nicht wirklich ein Beweis!
    Abenso die Preisänderung, oder haben Sie genaue und manipulationssichere Aufzeichnungen in Ihrem System wann welcher Preis von wem auf welchen Wert geändert wurde? Gerichtsverwertbar würde ich all diese Dinge nicht wirklich nennen.

    Der Preis wird von der PSM beachtet wenn 1. das Angebot online ist, 2. das Angebot zum Produkt gematchet werden kann und 3. eine Veränderung im Datensatz erkannt wird. Bei einer Preisänderung für ein in der PSM existierendes Produkt zu dem Ihr Angebot bereits gematched wurde (und Ihre ProduktID sich nicht geändert hat, gibt es ja auch immer wieder mal) treffen alle Kriterien zu, der Preis wird also aktualisiert. Das kann, je nach verwendetem Caching, bei ernstzunehmenden PSMs durchaus ein paar Minuten dauern, aber keineswegs ein paar Stunden.

    Letztendlich ist der Abmahnende gewöhnlich ein Shop der ebenfalls auf der PSM gelistet ist da der ja auch den Nachteil „erleidet“, also verklagen sich die Shops untereinander bis das die Firmen pleite gehen. Irgendwie fehlt mir nach wie vor jede Spur von Mitleid, bei solchen Vorgehensweisen ist ja gut und böse gar nicht klar auszumachen, alle bekämpfen sich halt bis auf’s Blut. Evolution oder „der stärkere gewinnt“ nur eben mit „modernen“ Mitteln ausgetragen.

  9. Kalt. meint

    20. März 2010 um 11:14

    Die Logs sind rechtlich zulässig (werden regelmäßig verwendet) und das Shop System ist revisionssicher.

    Der Preis wird eben nicht immer von den PSM beachtet. Da kommt es sehr häufig zu Fehlern, und nicht nur bei einem Anbieter. Wir können das bereits automatisiert verfolgen. Regelmäßig werden Produkte bei Preisänderungen übergangen. Für eine schnellere und sicherere Preisänderung wären Push Lösungen besser geeignet.

    Händler die abmahnen sind zumeist eh schon am wirtschaftlichen Ende und dank neuer Verträge aus der Industrie werden diese Hinterhof Händler bald aus dem Markt gedrängt. Mit gesunden Menschenverstand kommt es gar nicht erst zu solchen Abmahnungen.

  10. H.P. meint

    20. März 2010 um 17:02

    Es würde mich sehr interessieren welches Shopsystem genutzt wird, ich kenne kein revisionssicheres System! Das würde nämlich bedeuten das alle Änderungen nicht nur aufgezeichnet sondern auch manipulationssicher aufbewahrt werden. Das ist übrigens auch für Serverlogs keineswegs der Fall, nichts leichter als die Dinger nach Belieben zu manipulieren. Ein echter Beweis jedenfalls sind die eigenen Logs kaum, bestenfalls noch in Verbindung mit Logs von weiteren Plattformen!

    Keine Ahnung woher Du das hast, aber da ich bei einer entsprechenden PSM gearbeitet habe kannst Du Dir sicher sein das ich weiß wovon ich spreche. Ist das Datenmaterial korrekt wird der Preis übernommen und zwar auf automatischem Wege. Da ist wenig Platz für Fehler, gewöhnlich liegen die dann auch eher im Datenmaterial als bei der PSM.

    Btw., gerade die sehr großen Systeme haben lange Zeit Ihre Schwächen bei den Datenexporten und den Aktualisierungszeiträumen gehabt. Mittlerweile gibt es allerdings auch für solche Systeme Lösungen.

    Und noch einmal ein ganz entschiedenes „Stimmt nicht!“, die größten Abmahnwellen die ich aus dem PSM Bereich kenne wurden von den größten Unternehmen im Markt gestartet und ausgeführt, dann allerdings weniger in Gewinnerzielungs- als vielmehr in Konkurrenzbeseitigungsabsicht. Es mag anders gelagerte Fälle geben, aber Fakt ist eines, es ist immer die Konkurrenz die es selbst gewöhnlich nicht besser kann weil die Systeme dieselben sind. Würden sich die Händler auf den PSMs etwas zurückhalten gäbe es sicher weitaus weniger Probleme, aber der Konkurrenzdruck lässt das wohl kaum zu. Da es so ist bleibt mein Mitleid in entsprechenden Grenzen.

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