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Aktuelle Seite: Startseite / Vertrieb / Amazon setzt Händlern bei der Preisgestaltung Daumenschrauben an
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Amazon setzt Händlern bei der Preisgestaltung Daumenschrauben an

24. März 2010 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

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Hitmeister berichtete gestern in einer Pressemitteilung, dass Amazon seinen Händlern ab April strikte Vorgaben für die Preisgestaltung geben will. Tatsächlich schreibt Amazon in den „Informationen zur Preisgestaltung“:

„Um Käufern auf Amazon.de die bestmöglichen Kaufoptionen zu bieten, wird Amazon ab dem 31. März von allen Verkäufern, die unter den Amazon.de Teilnahmebedingungen verkaufen, Preisparität verlangen. Für diese Verkäufer bedeutet Preisparität, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.“


Laut Hitmeister gehören zu diesen Vertriebskanälen auch die eigenen Onlineshops der Händler: „Zu den nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen zählt auch der eigene Online Shop eines Verkäufers.“, Amazon selbst listet zudem Bestellkataloge, Mobilgeräte-Applikationen sowie „Börsen von Dritten, z.B. ebay“.

Hitmeister fühlt sich darum (vermutlich zu Recht) von dieser Preisgestaltungs-Daumenschraube Amazons gegenüber den angeschlossenen Händlern getroffen. In der Hitmeister-Pressemeldung werden empörte Händler zitiert und von deren Reaktionen berichtet:

Eine Umfrage des Amazon Marketplace-Mitbewerbers www.hitmeister.de unter seinen gewerblichen Verkäufern hat ergeben, dass 90% empört von der neuen Amazon-Vorgabe sind:

„Wo Gebühren anfallen, müssen diese auch in den Preisen einkalkuliert werden, sonst legt man drauf. Amazon hat unverschämt hohe Gebühren. Außerdem beschneidet dies die freie Marktwirtschaft.“

„Diese Preisparität ist für uns nicht hinnehmbar.“

„Dies ist immer noch ein freies Land, mit einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dies werden wir uns ganz sicher nicht von Amazon einschränken lassen, es gibt ja Gott sei Dank viele Marktplätze….“

Es haben sich daher 45 % der gut 100 antwortenden Verkäufer entschlossen, einen Teil bzw. alle Angebote auf Amazon Marketplace zu löschen. Weitere 30 % werden nichts an Ihren Preisen ändern. Vor diesem Hintergrund und auch aufgrund der Unklarheit der rechtlichen Lage, bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorgabe zur Preisparität von Amazon tatsächlich von den Verkäufern umgesetzt wird.

Zudem zieht Hitmeister die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme in Frage, ob beim Kartellamt bereits eine entsprechende Prüfung beantragt wurde, bleibt jedoch offen.

Fraglich ist allerdings ganz grundsätzlich, ob und wie Amazon die Einhaltung dieser Regeln verfolgen und welche Maßnahmen tatsächlich bei Nichteinhaltung ergriffen werden. In der Ankündigung droht Amazon einen Ausschluss solcher Händler an:

„Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden.“

In der Realität wird es vermutlich schwer fallen, alle Preise zu kontrollieren – zumal bei findigem Bundeling, unterschiedlichem Artikelzuschnitt oder zusätzlichen Services eine direkte Vergleichbarkeit von Angeboten gar nicht gegeben ist. Dennoch ist es schon ein enorme Einschränkung, wenn Händlern per „Amazon-Erlass“ nun die freie Gestaltung von Sonderaktionen und Spezialangeboten in ihren Shops mehr verboten sein sollten.

Was denken Sie über diese neue Regelung?

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Vertrieb Stichworte: amazon marketplace, Kartellamt, Preisgestaltung, Vertriebskanäle

Reader Interactions

Kommentare

  1. H.P. meint

    24. März 2010 um 16:49

    Fällt mir wenig zu ein.
    Es scheint so als ob Amazon seine Händler entweder unlösbar an sich binden oder mit aller Gewalt vertreiben will.

    Ist es eigentlich erlaubt die Preise solchermaßen zu diktieren?

  2. Martin H. meint

    25. März 2010 um 13:37

    Spannend ist die Formulierung „mit Ihnen verbundenen Unternehmen“, ohne dass dessen Definition genannt wird. Nimmt man die Definitionen aus Aktiengesetz oder HGB, dann müsste man als schon einigen Aufwand betreiben, um das zu umgehen und seine Preise frei gestalten zu können.
    Am einfachsten dürfte es noch für Einzelunternehmer und GbR sein. Amazon-Vertrieb als GbR mit anderen Gesellschaftern oder als Einzelunternehmer (wenn Rest über GbR läuft) betreiben. Als Kapitalgesellschaft könnte man mit anderen Gesellschaften eine Amazonvertriebsgesellschaft gründen?

  3. H.P. meint

    25. März 2010 um 16:08

    Der Witz ist doch dabei das Amazon recht kräftig Provision verlangt die dann natürlich von der Marge des Händlers abgeht.
    Ich sehe schon wieder die ganzen Amazonvertriebler jammern, aber ob Sie von Amazon weg können ist ja eher fraglich da der Umsatz massivst einbrechen dürfte.

    Ich will keineswegs schadenfroh sein, aber das kommt davon wenn man seine Vertriebskanäle nicht genügend diversifiziert ist man halt von einem oder wenigen Anbieter/n abhängig.

    Mal sehen wieviele Onlinehändler das in den Ruin führen wird…

  4. A.Adam meint

    29. März 2010 um 19:40

    Ich bin gerne Kunde bei Amazon, vergleiche aber die Preise und vor allem die VERSANDKOSTEN mit anderen Anbietern.

  5. Wilfried Bohnen meint

    30. März 2010 um 09:17

    In meinen Augen verstößt dieses Vorgehen gegen die Regeln der freien Marktwirtschaft und gehört kartellrechtlich abgemahnt.
    Viele Hersteller suchen schon lange nach einem Mittel den Online-Händlern Mindestpreise aufzuerlegen. Viele wurden wegen solcher Maßnahmen schon gerichtlich verurteilt. Warum sollte das bei Amazon anders sein?
    Amazon kommt zudem mit Ebay eine marktbeherschende Stellung zu. Ein Ausschluss von Händlern ist daher gesetzlich eigentlich auch nicht zulässig – würde ich zumindest so sehen.
    Alles in Allem sollten sich die Händler ernsthaft überlegen, ob Sie mit einem solchen Anbieter wirklich zusammen arbeiten wollen. Die Vormachtstellung von Amazon als Shopanbieter hängt sehr stark mit einer breiten Angebotspalette zusammen. Bricht das Angebotsspektrum ein, wird auch Amazon entsprechend große Marktanteile verlieren.
    In meinen Augen der wirksamste Weg um einem Anbieter zu zeigen, dass die Kunden durchaus ein marktwirtschaftliche Macht besitzen und nicht in Abhängigkeit zu einem Shopanbieter stehen.

  6. Blainy meint

    30. März 2010 um 10:01

    Tja, damit geht Amazon einen weiteren Schritt in Richtung schlechtes Vorbild Ebay.
    Wie heisst es so schön? Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.
    Letztendlich wird dies nur dazu führen, dass sich endlich weitere Plattformen etablieren werden, denn der Leidensdruck als Händler ist einfach zu gross um nicht nach Alternativen zu Ebay und Amazon ausschau zu halten.
    Man kann zwar nicht sofort wechseln, aber man kann sich langfristig unabhängig machen.

  7. H.P. meint

    30. März 2010 um 10:07

    Das ist mehr oder weniger bei allen diesen Plattformen so, eBay und amazon könnten von einem Tag auf den anderen schwerste Verluste bis hin zur Insovlenz hinnehmen müssen wenn die Händler sich irgendwie einig wären.
    Sind Sie aber nicht, jeder jammert zwar aber niemand unternimmt etwas, Solidarität gibt es nicht, nicht einmal wenn es viele oder gar alle betrifft.
    Zudem haben sich die meisten Händler in eine Abhängigkeit gebracht die es gar nicht erlaubt zu gehen ohne selbst Schaden bis hin zur Pleite zu nehmen.

    Eben, zu wenig diversifiziert. Selbst schuld, kann man da eigentlich nur sagen. Ich bin sehr gespannt ob es jemand wagt zu klagen, das derjenige dann nämlich kaum noch auf den Plattfomen handeln darf dürfte wohl klar sein.

  8. Wilfried Bohnen meint

    30. März 2010 um 10:34

    Häufig ist die Resignation nach dem Motto: „Da kann man sowieso nichts machen“ mir unverständlich.
    Alle jammern, aber keiner will die wirkliche Konsequenz ziehen.

    Und der Kunde hat die Macht solche Vorgehensweisen zu strafen. Einfach diesen Anbieter nicht weiter unterstützen. Vorrübergehende Umsatzeinbußen werden sich relativeren, wenn endlich mal alle Händler konsequent wären. Aber jetzt wartet immer jeder auf den Anderen. So kann das nicht funktionieren.
    Zudem sind die Zeiten großer Gewinne bei Amazon wohl kaum noch möglich. Hoher Preisdruck und hohe Gebühren. Dazu mit Amazon einen Mitanbieter der offenbar bei lukurativen Produkten selbst einsteigt und durch die gesparten Gebühren jeden Preis unterbieten kann. Selbst Verkäufe mit Verlusten werden von Amazon hingenommen, Hauptsache sie haben den niedrigsten Preis. Also ich kann wirklich Niemanden verstehen, der solche Praktiken unterstützt.

  9. Claudia Carolina Thielemann meint

    31. März 2010 um 15:24

    Hallo zusammen,

    hier sieht man mal wieder, wie ein marktbeherrschendes Unternehmen versucht den Wettbewerb auszuschalten.
    Was ist es denn genau, wenn ein Händler seine Produkte bei Amazon teurer anbietet als in seinem eigenen Shopsystem oder auf anderen Platformen?
    Doch nichts anderes als ein Wettbewerber für Amazon. Und diesen versucht man halt auszuschalten. Denn ein Verkauf über Amazon beschert denen immer auch eine einnahme, egal ob aus eigenem Sortiment oder über die Verkaufsprovision.

    LG
    C. C. Thielemann

  10. Klaus Reiher meint

    31. März 2010 um 23:16

    Allmachtsphantasien. Freier Wettbewerb ist etwas anderes. Lasst doch einfach die ganze Gängelei. Vertraut dem mündigen Bürger. Hat immer am besten funktioniert. Gott schütze uns vor den vielen, vielen Gutmenschen und ihrem missionarischen Eifer. Oder geht`s gar um eigene handfeste wirtschaftliche Interesse? Solch ein kleiner Schelm! Wie wär` mit einer Konkurrenzplattform. Amazon unterschätzt den Markt.

  11. Wilfried Bohnen meint

    1. April 2010 um 08:40

    Sorry Herr Reiher,
    aber ich verstehe weder den Inhalt dieses Durcheinanders noch sehe ich den Zusammenhang zum Thema.

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