Nach landläufiger Auffassung hat allein der Inhaber einer Marke das Recht zu entscheiden, ob seine Waren im Internet verkauft werden dürfen. So einfach ist die Rechtslage aber nicht. Nach dem Erschöpfungsgrundsatz im Markengesetz (MarkenG) kann ein Markeninhaber nämlich das Recht verlieren, den Vertrieb seiner Waren zu verbieten.
Voraussetzung ist, dass der Markeninhaber die Ware selbst oder über einen Dritten mit seiner Zustimmung in den Markt der Europäischen Union oder – den Markt der Vertragsstaaten des EWR in den Verkehr gebracht hat. Betroffen ist also der gesamte europäische Wirtschaftsraum, bestehend aus den EU-Staaten sowie den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA), zu denen Island, Liechtenstein, Norwegen und auch die Schweiz zählen. Waren, die im Inland oder einem der genannten Länder von dem Markeninhaber ohne weitere Vertriebsbeschränkungen in den Verkehr gebracht wurden, dürfen daher grundsätzlich angekauft bzw. importiert und weiterverkauft werden. [Weiterlesen…] about Verkauf von Markenwaren – Ist die Erlaubnis des Markeninhabers erforderlich?