Nach dem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs im März stand es zu erwarten – nun ist es umgesetzt: Ab sofort können bei Google für Adwords-Anzeigen auch wieder Markennamen gebucht werden.
Allerdings dürfen die Anzeigen und die dahinter stehenden Werbeseiten die so gewonnenen Besucher nicht im Zweifel lassen, wer hier wirbt, hatte das EuGH befunden:
Welche Intelligenz die Werbeschaffenden dem „durchschnittliche Internetnutzer“ zugestehen – und wie die Gerichte im Zweifelsfall dies auslegen, bleibt allerdings abzuwarten. Hinweise zum Umgang mit der neuen Freiheit finden sich bei W & V. Dass Shops ihre Anzeigen nun auch unter den einschlägigen Produktnahmen buchen können, dürfte jedoch auch den Suchenden zugute kommen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
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[…] Weitere Informationen hierzu gibt es unter: zeit.de spiegel.de Internet World Business shopanbieter.de […]
NetBooster meint
Info vom Admin: Kommentar gelöscht. Bei Interesse an werbung in unserem Blog wenden Sie sich bitte an uns. Danke.
Arthur W. Borens meint
Hier haben wir nun also eine weitere Rechtsbaustelle, die künftig von den Gerichten geschlossen werden soll. So der so, je nach dem Gusto des Einzelrichters. Da sage noch einer, auf die staatlichen Vorgaben sei kein Verlass. *LOL* Zumindest dass man in diesem Tohuwabohu sicher weiß, dass man sich auf nichts verlassen kann.