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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2018 / Archiv für September 2018

Archiv für September 2018

Mit diesen einfachen Kniffen wird die BWA zum wertvollen Steuerungsinstrument

26. September 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Die hoffentlich monatlich und regelmäßig vom Steuerberater zur Verfügung gestellte BWA kann eine starke Waffe im Kampf gegen zu hohe Kosten und Gewinneinbrüche sein. Meist ist sie jedoch nur ein zahl- und zahnloser Papiertiger. In unserem Webinar zeigten wir kürzlich auf, wie man mit wenigen und einfachen Kniffen die langweilige BWA zur aussagekräftigen und mitunter spannenden Lektüre mit wertvollen Insights in seine eigene Welt der Zahlen macht. Nun ist die Webinaraufzeichnung verfügbar und kostenlos abrufbar.

Die Kostenstellenrechnung gilt ja gemeinhin als KÜR. Dabei ist diese nicht nur sehr wertvoll, sondern gar nicht mal so aufwendig, wie man denkt und wie auch unser Webinar beweist.

Pflicht und nicht KÜR

Es gibt aber auch noch sehr viel einfachere Möglichkeiten aus der BWA eine wertvolle Übersicht über seine Zahlen zu machen. Die BWA dient dann gleichzeitig der Trendbeobachtung der eigenen Unternehmensentwicklung, mit der man auch seine Kosten besser in den Griff bekommt.

Zu diesem Zweck nimmt man sich einfach seine BWA und ermittelt die größten Kostenblöcke wie Werbeausgaben oder Personal. Anschließend klärt man, aus welchen Positionen sich diese Kostenblöcke zusammensetzen. Bei den Werbekosten sind es in aller Regel Kosten für Google Ads, Bing oder Preisportale. Diese Positionen sollten nun künftig vom Steuerberater in entsprechende Unterkonten gebucht werden. Für den Steuerberater ist es nur eine andere Zahl, daher dürfte dabei kein zusätzlich zu bezahlender Aufwand entstehen.

So erhält man mit der BWA einen sehr guten und vor allem schnellen Überblick über Trends und Indikationen. Denn man sieht in der BWA üblicherweise ja nicht nur die absoluten Zahlen, sondern auch den jeweiligen Prozentanteil am Umsatz und einen Vergleich zum Vormonat oder Vorjahreszeitraum. Und das nicht nur für den aktuellen Berichtsmonat, sondern auch die kumulierten Jahresergebnisse.

Ich sehe also auf einen Blick, in welche Richtung sich bspw. meine einzelnen Marketingkosten entwickeln und kann ggf. sofort darauf reagieren.

Logo plentymarketsMehr Liquidität, Ertrag und Umsatz in nur 60 Minuten: Die Klage ist des Kaufmanns Lied. In diesem Fall jedoch wohl berechtigt. So klagen viele Online-Händler, das trotz harter Arbeit am Ende nichts in der Kasse bleibt. Sie aber nicht wüssten, warum dies so ist. Gleichzeitig fehlt es dadurch an Liquidität, um neue Ware einzukaufen oder wichtige Investitionen zu tätigen.

Unser Webinar wird am 10. Oktober sehr praxisnah aufzeigen, wie es in nur 60 Minuten gelingt, für mehr Liquidität zu sorgen und Ertrag, sowie Umsatz nachhaltig zu steigern.

Infos und kostenlose Anmeldung zum Webinar

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Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Controlling, E-Commerce Analyse

Presseschau KW 38: Google startet Shopping Image Ads, Galaxus gibt in Deutschland Gas und Amazon testet neuartige Produktempfehlungen

24. September 2018 von Peter Höschl

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Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 38 wurde bekannt, wie kurz die Migros-Tochter Galaxus bereits vor dem Deutschland-Start steht – was Exciting-Commerce-Blogger Jochen Krisch direkt zu der Frage führte, ob der Schweizer Elektronik-Pureplayer dem deutschen Platzhirschen Media-Saturn das Wasser abgraben könnte. In diesem Zusammenhang erscheinen aktuelle HDE-Zahlen in neuem Licht: Demnach hat erst ein Viertel der stationären Händler in  Deutschland einen Online-Shop, nur 15 Prozent verkaufen über Marktplätze. Außerdem in den Branchennachrichten: Google gab bekannt, dass das neue Werbeformat Shopping Image Ads, das vor allem für Online-Händler interessant ist, demnächst an den Start geht. Und Amazon testet ein neues Produktempfehlungstool.

 

Die Themen der Woche

Google startet demnächst seine neuen Shopping Image Ads. Mit diesen können vor allem Händler auf den Seiten von ausgewählten Publishern für ihre Produkte werben. Bald soll das neue Werbeformat auch auf die Google-Bildersuche ausgeweitet werden, berichtet die Internetworld.

Jetzt kommen die Schweizer: Mit ordentlich Druck dahinter packt Galaxis den Ausbau des Geschäfts in Deutschland unter der Leitung des neuen Deutschland-Chefs Frank Hasselmann an. Der Aufbau der Büro- und Logistikinfrastruktur und die Rekrutierung des Teams sind Unternehmensangaben zufolge weit fortgeschritten, berichtet Cash.at. In wenigen Wochen werde der Hauptsitz in Hamburg bezogen. Und auch die Website sei größtenteils bereit für den Start.

Real vermietet bereits seit August Spielwaren sowie Baby- und Kinderequipment online. Kooperationspartner ist das Berliner Startup Circus Internet, Betreiber der Online-Spielzeugvermietung „Meine Spielzeugkiste“, gab der Marktplatz jetzt bekannt.

Etsy will seine Kunden nicht mit hohen Liefergebühren vergrätzen. Wer als Anbieter hier über Gebühr zulangt, wird künftig durch eine schlechtere Positionierung in den Suchergebnislisten bestraft. ->Tamebay [Weiterlesen…] about Presseschau KW 38: Google startet Shopping Image Ads, Galaxus gibt in Deutschland Gas und Amazon testet neuartige Produktempfehlungen

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

20. September 2018 von Peter Höschl

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Die EU-Kommission befragt Marketplace-Händler zu ihren Geschäftsbeziehungen mit Amazon. Im Raum steht der Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten. Aktuell sammelt die EU aber nur Informationen, eine formale Untersuchung wurde noch nicht eingeleitet. Was das Ganze eigentlich soll, ist noch unklar.

Es war in den letzten Tagen ein viel kommentietrtes Thema in den Facebook-Händlergruppen, wie hier oder hier: Die EU hat in einem förmlichen Auskunftsverlangen Amazon Marketplace-Händler angeschrieben, um sie mittels eines 16-seitigen (!) Fragebogens zu ihren Geschäftsbeziehungen mit dem weltgrößten Marktplatz befragt. Wer sich das Monstrum einmal ansehen möchte – Mark Steier hat den Fragebogen zum Download bereit gestellt. Und wer sich fragt, ob er das alles wirklich ausfüllen muss: Ja, das ist Pflicht, wie die Internetworld in ihrem Bericht dazu erklärt:

„Da es sich um ein ‚förmliches Auskunftsverlangen‘ handelt, sind die Händler laut EU-Verordnung (Artikel 18) gesetzlich dazu verpflichtet ‚alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, unabhängig davon, ob sie im Verdacht stehen, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben‘. Eine unvollständige oder falsche Beantwortung der Fragen kann mit Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von einem Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten Gesamtumsatzes geahndet werden.“

Die Frage ist: Was will die EU-Kommission mit den auf diese Weise gesammelten Informationen? Worauf zielt die Untersuchung ab? Die verantwortliche EU-Kommissarin Margrethe Verstager hielt sich bisher hier relativ bedeckt. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa gab sie zu Protokoll:

„Internet-Plattformen wie Amazon haben eine doppelte Funktion. Sie bieten eine Plattform für Händler, sind aber auch selbst große Anbieter. Dadurch stellt sich die Frage, was mit den Daten geschieht, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhält. Wenn sie genutzt werden, um den Service für die Einzelhändler zu verbessern, ist das legitim. Aber werden die Daten auch genutzt, um selbst zu analysieren, was die Leute wollen, was das nächste große Ding sein wird?“

Damit folgt Verstager dem Bundeskartellchef Andreas Mundt, der schon Anfang August ankündigte, sich diesen Teil des E-Commerce „genauer anschauen“ zu wollen. Eine formale Untersuchung sei bislang nicht eingeleitet worden, sagte Vestager, die Kommission stehe bei der Informationssammlung noch ganz am Anfang. „Wir gehen der Sache nach.“

Datenklau hat Amazon nicht nötig

Die Untersuchung dreht sich also um die Doppelrolle von Amazon als Marktplatz und Händler – und darum, ob das Unternehmen diese Doppelrolle in wettbewerbsrechtlich bedenklicher Weise ausnutzt oder nicht. Es geht scheinbar nicht – wie man rauslesen könnte – um einen Datenklau, bei dem Amazon in unerlaubter Weise Einsicht in die Marketplace-Daten oder die Amazon Pay-Daten nimmt. Gerüchte dieser Art halten sich zwar schon sehr lange in der Branche, aber auch für einen Jeff-Bezos-Konzern gilt die Unschuldsvermutung – und es gab bisher keine konkreten Beweise, die den Verdacht wirklich erhärten würden. Auch wenn in den Foren und Facebook-Gruppen, Händler immer mal wieder genau dies behaupten. Doch auch im Laufe der letzten Jahre von mir befragte Ex-Amazon-Mitarbeiter, verneinten stets, dass es einen „Datentransfer“ gäbe. Zugegeben, auch das ist noch kein Beweis, aber zumindest schon mal starkes Indiz. [Weiterlesen…] about Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, amazon marketplace, Einspruch

UdZ-Siegerin Katrin ten Eikelder: Mit Markenbildung zum Erfolg – auch abseits der großen Marktplätze

20. September 2018 von Peter Höschl

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In der Berliner Start-up-Szene ist Katrin ten Eikelder keine Unbekannte. Mit ihrem Unternehmen „The Knots“, das originale Orient-Teppiche in Anatolien und dem Iran aufkauft, restauriert und farblich modernisiert, hat sie es bereits in die deutsche „Vogue“ und in Interior- und Frauen-Magazine wie „Emotion“, „Barbara“ oder „Architectural Design“ gebracht. Mithilfe des Förderprogramms „Unternehmerinnen der Zukunft“ wollte sie herausfinden, ob ihr hochpreisiges Nischenprodukt auch auf Marktplätzen funktioniert. Doch es kam anders.

Die Geschichte von Katrin ten Eikelder und ihren Teppichen beginnt 2014 in New York. Als Mitarbeiterin eine Modelabels stellte sie dort fest: Die klassischen Orient-Teppiche, die ihre Eltern im heimischen Köln bereits seit Jahrzehnten verkaufen, sind in den USA auf einmal wieder en vogue. „Da habe ich mich dann gefragt, wie man das Produkt auch für den deutschen Markt wieder attraktiver machen könnte, wo das originale persische Design nicht mehr so gut ankam“, erinnert sich ten Eikelder. „Unsere Lösung: Wir nehmen den Teppichen die Schwere – weniger Hochflor, weniger dunkle Farben, weniger Kontraste.“ Dafür werden die Original-Teppiche geschoren, in der Sonne gebleicht und mit modernen Farben umgefärbt. Seit Oktober 2014 ist die Gründerin mit ihrem Startup The Knots am Markt präsent, seit gut zwei Jahren erweitern kostengünstigere Kilim- und Berberteppich ihr Sortiment. Von Anfang anfinanziert sich die Gründerin aus dem Cashflow – und das, obwohl sie durch die teuren Teppiche, die sie den Produzenten abkauft, eine hohe Kapitalbindung hat.

Ende letzten Jahres wollte ten Eikelder mit ihrem Unternehmen den nächsten Schritt machen. „Ich habe mich bei „Unternehmerinnen der Zukunft“ beworben, weil ich auf Know-How von außen gehofft habe – ich mache bei The Knots ja von Anfang an alles selbst“, so die Gründerin. „Gemeinsam mit meinem Coach Klaus Forsthofer wollte ich im Rahmen des Programms auf Amazon und Etsy voll durchstarten.“

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft Stichworte: UdZ

Verkaufsbörse: Sehr profitabler Onlineshop für Feuerwerk zu verkaufen

18. September 2018 von Peter Höschl

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(Anbietertext): Zum Verkauf kommt eines der Top-E-Commerce-Unternehmen zum Thema Feuerwerk. Die Branche hat sich in den letzten Jahren stark verändert, weg von Raketen und Knallern hin zu Batterien, die – einmal angezündet – ein Minuten langes, abgestimmtes Feuerwerk in den Himmel zeichnen. Den Betreibern ist es gelungen, aus dem Verkauf von modernem Sylvester-, Event-, und Spezialfeuerwerk ein höchst lukratives Ganzjahresgeschäft zu machen.

Eine eigene Marke und der direkte Einkauf in Fernost sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. Die Kosten für Werbung und Marketing sind überaus gering, der Wiederkäuferanteil am Umsatz liegt bei über 50%, die Rücksendequote bei nahe null.

Umsätze und Erträge sind in den letzten Jahren konstant gewachsen. Das Unternehmen ist überaus liquide und komplett eigenfinanziert. Die online noch weitgehend unerschlossene Branche bietet sehr gute Skalierungsmöglichkeiten bei moderatem Wettbewerbsdruck. Die beiden Gründer stehen – wenn gewünscht – weiterhin in zu vereinbarener Weise zur Verfügung. Der Verkauf erfolgt als Sharedeal.

Umsatz 2017/2018*/2020* 2,8/3,2/4,2 Mio.€
Ebitdaquote zum Umsatz: 19 %
Werbekostenquote zum Umsatz ca. 3%
Wiederkäuferanteil >50%
Kaufpreisvorstellung ca. 2,9 Mio zzgl. Lagerware

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Datenleck bei Amazon? Marktplatz kündigt gründliche Prüfung an

18. September 2018 von Peter Höschl

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Das Wall Street Journal berichtet über ein mutmaßliches schweres Datenleck bei Amazon: Mitarbeiter des Unternehmens sollen sensible Kundendaten an externe Händler verkauft haben. Amazon führt aktuell eine „gründliche Prüfung“ der Vorfälle durch, heißt es aus der deutschen Amazon-Zentrale.

Es wäre ein Datenskandal erster Güte: Amazon geht einem Bericht des „Wall Street Journal“ (via Süddeutsche) zufolge dem Verdacht nach, dass Angestellte Kundendaten mithilfe von Vermittlern an externe Händler verkauft haben sollen. Die Käufer waren dem Bericht zufolge vornehmlich Händler aus China. Verkauft wurden bestimmte Vertriebskennzahlen sowie E-Mail-Adressen von Kunden, die Bewertungen abgegeben haben. Zusätzlich wurde den Käufern offenbar angeboten, negative Bewertungen zu löschen und gesperrte Amazon-Accounts wieder freizuschalten.

Laut Bericht verlangten die Zwischenhändler Summen zwischen 80 und 2.000 Euro für die sensiblen Daten. Wie viele Datensätze betroffen sind und ob nur die Daten US-amerikanischer Händler verkauft wurden oder auch die von internationalen oder deutschen Händlern, ist nicht bekannt; hierzu äußerte sich Amazon auf Nachfrage von shopanbieter.de nicht. Allerdings kündigte das Unternehmen einen Null-Toleranz-Kurs gegen die Datenverkäufer an: „Unsere Mitarbeiter müssen sich an strenge Richtlinien und an unseren Verhaltens- und Ethikkodex halten. Wir benutzen ausgefeilte Systeme, um den Zugriff auf Informationen zu beschränken und zu überwachen. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern die Einhaltung eines hohen ethischen Standards und jeder, der gegen unseren Verhaltenskodex verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen wie Kündigung und anderen rechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, teilte ein Sprecher mit.

Aber auch Händler, die bei den dubiosen Datengeschäften als Käufer identifiziert werden, müssen sich warm anziehen: „Wir dulden keinerlei Missbrauch unserer Systeme und werden unverzüglich gegen jeden vorgehen, der sich hieran beteiligt, etwa durch Kündigung von Verkäuferkonten, Löschung von Bewertungen, Einbehaltung von Guthaben und Einleitung weiterer rechtlicher Schritte“, so das Amazon-Statement weiter.

Bildquelle: Andrew Rybalko @ bigstockphoto

Kategorie: IT-Sicherheit Stichworte: Amazon

Presseschau KW 37: Urteil zur Zufriedenheitsbewertung, Amazon lässt für Above-the-fold-Positionen zahlen, Spekulationen um den Verkauf von Real

17. September 2018 von Peter Höschl

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Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 37 wurde ein Urteil des Bundesgerichtshof öffentlich, das für einige Diskussionen sorgte: Demnach dürfen Online-Händler jetzt nicht mehr eine Rechnung und eine Bitte um eine Bewertung in der gleichen Mail versenden. Apropos Abmahungsgefahr: Justizministerin Barley will das Abmahn(un)wesen per Gesetz eindämmen. Auch Amazon hat es wieder mal in die Schlagzeilen geschafft: Laut der Nachrichtenagentur Reuters könnte der Konzern ein möglicher Kandidat für die Übernahme der ungeliebten Metro-Tochter Real sein.

 

Die Themen der Woche

Wer auf Amazon auf dem sofort sichtbaren Teil der Suchergebnisse landen möchte, muss dafür zahlen: In den USA sind im Mai einer Studie der Analytics-Firma Jumpshot zufolge acht Prozent aller Aufrufe von Produktseiten auf Amazon über Anzeigen zustande gekommen. Das ist doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. OMR.de hat deshalb mal bei Amazon.de nachgeschaut – und dort sieht das Ergebnis ähnlich aus: Bei Suchen nach Begriffen wie „Schuhe“, „Nivea“ oder „iPhone-Kabel“, belegen häufig allein bezahlte Ergebnisse den wertvollen Above-the-fold-Bereich.

Online-Händler dürfen den Versand einer Rechnung per E-Mail nicht mit der Bitte um eine Zufriedenheitsbewertung koppeln. Das bestätigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 225/17-LG Braunschweig). Geklagt hatte ein Kunde, der über den Amazon-Marktplatz Ware bestellt hatte und vom Verkäufer die Rechnung per Mail mit der Bitte um eine Bewertung erhielt. Das heißt aber nicht, dass Händler ihre Kunden gar nicht mehr um eine Bewertung bitten dürfen, wie Mark Steier richtigerweise anmerkt; es bedeutet lediglich, dass der Kunde jetzt eben zwei Mails bekommen muss – eine Rechnung und eine Bitte um Bewertung.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, mit dem das Abmahnungwesen eingedämmt werden soll. Die DSGVO bleibt zunächst außen vor. -> Heise

Unter dem Namen „Funds Now“ veröffentlicht Paypal ein neues Tool vor allem für kleine Unternehmen, berichtet die Internetworld: Das Feature bietet sofortigen Zugriff auf ihre verfügbaren Gelder. Um sofort auf die Mittel zugreifen zu können, müssen Händler ihre Konten lediglich auf aktuellem Stand halten. Die Auszahlungen unterliegen keinen Höchst- oder Mindestbeschränkungen und gelten für alle Paypal-Zahlungen.

Die Bedeutung von Übersetzungen im E-Commerce nimmt kontinuierlich zu, denn viele Unternehmen wollen ihre Inhalte in mehreren Sprachen anbieten. Meist fehlen aber die Ressourcen, um solche Übersetzungen selbst zu erstellen. Hier kommen Übersetzungsservices aus dem Internet ins Spiel. Der E-Commerce Blog hat mehrere davon mit einer Beispielübersetzung getestet.

Das Sichtbarmachen (SEO) der eBay-Listings ist nur ein kleiner Teil, um gut auf dem Marktplatz zu verkaufen. Wichtig ist es, dass der Kunde den „Sofort kaufen“-Knopf drückt. Ziel ist es nicht, gut zu ranken, sondern gute Sales zu generieren. Wortfilter zeigt, wie Händler eine gute Produktdetailseite gestalten können.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Amazon als idealer Brutkasten für Eigenmarken von KMU-Händlern

17. September 2018 von Peter Höschl

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Die Zahl der von Online-Händlern geführten Eigenmarken wächst exponentiell, und das aus gutem Grund: Private Labels befreien den Händler aus der Abhängigkeit von seinen Lieferanten, liefern bessere Margen und bessere Chancen auf Kundenbindung. Und dazu kommt: Eine Eigenmarke rechtssicher zu entwickeln, Produkte dafür liefern zu lassen und sie dann auch zu vermarkten, ist wird immer einfacher.

Eigenmarken sind ja eigentlich im E-Commerce kein neues Thema mehr, im Gegenteil: Ein Private Label gehört bei vielen Online-Händlern längst zum guten Ton. Der Tierbedarf-Händler Zooplus zum Beispiel setzte 2017 allein mit seinen Eigenmarken wie Tigerino, Rocco oder Smilla 120 Millionen Euro um – immerhin 13 Prozent des Gesamtumsatzes. Bis 2020 will das Unternehmen den Umsatzanteil der Eigenmarken auf 19 bis 20 Prozent steigern.

Zalando entwirft bereits seit 2010 unter dem Eigenmarken-Dach zLabels eigene Modekollektionen; 18 Marken führt das Unternehmen aktuell. Und Amazon, das 2014 mit einem Satz Batterien seine Eigenmarke Amazon Basics einführte, gibt seit rund 20 Monaten verstärkt Gas in Sachen Private Labels: Über 80 Eigenmarken führt das Unternehmen mittlerweile in den USA, in Deutschland sind es mindestens 15.

Und einige Indizien sprechen dafür, dass der weltgrößte Marktplatz seine Private Labels in Zukunft noch aggressiver bewerben wird – unter Umständen auch zulasten von etablierten Brands und deren Angeboten auf Amazon, wie die Online-Marketing-Rockstars kürzlich unter der schönen Überschrift „Amazon rüstet im Krieg mit Markenartiklern auf“ berichteten.

Umso mehr musste ich schmunzeln, als ich das Interview las, dass „ SchuhMarkt“ mit Schuhe24-Gründer Dominik Benner kürzlich geführt hat. Dort gab Benner bekannt, dass auch sein Schuhmarktplatz bald eine Eigenmarke produzieren wird, 50 Damenschuhmodelle unter dem Label „Franz Ferdinand“. „Ich habe keine Ahnung, ob die Kollektion gut ist“, gab der Schuhe24-Chef im Gespräch unumwunden zu. „Ich bin da Anfänger und mir fehlt der Modegeschmack. Unsere Händler wollten unbedingt eine Eigenmarke, die konsumig ist, online in Sachen Preis attraktiv und Spannen von 300 oder mehr erreicht. Das haben wir umgesetzt.“

Dass ein Handelsprofi wie Dominik Benner von seinen Händlerpartnern auf die Idee mit der Eigenmarke gestoßen werden muss, verwundert durchaus – schließlich ist die ja keineswegs neu; und die Vorteile für Händler liegen auf der Hand: Eigenmarken werden in großen Mengen direkt vom Hersteller bezogen. Die Handelskette ist dadurch deutlich kürzer als bei gewöhnlichen Produkten – was die Marge für den Händler erhöht.

Bei einer Eigenmarke besteht auch kein Abhängigkeitsverhältnis zum Lieferanten: Markenhersteller können ihren Händlern Preise und Lieferkonditionen vorgeben und ihnen gegebenenfalls bestimmte Vertriebswege, zum Beispiel Online-Marktplätze, ganz verbieten.

Dazu kommt die Konkurrenz durch andere Händler, die vor allem beim Verkauf auf Marktplätzen ruinös sein kann; beim Kampf um die Buy Box auf Amazon zählt eben vor allem der günstigste Preis. Oft genug tritt zudem mittlerweile auch noch der Markenhersteller selbst als Konkurrent zu seinen Händlern auf, in dem er beispielsweise selbst einen Online-Shop betreibt oder bei Amazon als Vendor auftritt.

„Spätestens dann, wenn ein Handelsprodukt bei Amazon erfolgreich wird, zieht es auch andere Händler und oft auch den Hersteller selbst an“, weiß auch Klaus Forsthofer von der Amazon-Beratungsagentur Marktplatz1. „Das heißt, nachhaltiges Investieren in das eigene Geschäft ist oft nur mehr via Eigenmarke möglich. Das eigene Logo auf einem Produkt schützt im ersten Schritt rechtlich die eigenen Produktlistings. Im zweiten Schritt folgt dann die Markenbildung.“

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Kategorie: Marketing, Sortimentssteuerung Stichworte: Eigenmarken, Sortimentssteuerung

SEO für B2B-Shops: Die 10 wichtigsten SEO-Baustellen im B2B-Umfeld

13. September 2018 von Markus Hövener

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Auch wenn viele beim E-Commerce an B2C-Themen (Fashion & Co.) denken: Auch der gewerbliche Online-Handel wächst und wächst. Wer davon profitieren möchte, muss allerdings im B2B-Umfeld einige SEO-Besonderheiten beachten: Mit dem B2B-Handel verbindet man oft Maschinen oder auch Bestellportale. Dabei geht es durchaus um „kleinere“ Bereiche, z. B. Büromöbel, Bürobedarf, Gastrobedarf und viele andere Segmente. Es ist völlig klar, dass sich hier immer mehr Unternehmen auf den bequemen Online-Handel einlassen werden. B2B-Shop-Betreiber müssen also auch hier attraktive Onlineshops anbieten. Damit Besucher diese finden, setzen viele Händler auch auf den SEO-Kanal. Aber gerade hierbei müssen viele Besonderheiten beachtet werden. Die nachfolgende Auflistung stellt daher die zehn wichtigsten Aspekte zusammen, die B2B-Händler beachten sollten, wenn sie in der organischen Google-Suche gut gefunden werden möchten.

Markup

Viele Unternehmen möchten von den sogenannten Rich Snippets profitieren. Mit dem richtigen Markup (Informationen im HTML-Code) kann man Produktinformationen (Name, Beschreibung, Preis …) für Google so abbilden, dass man eine zusätzliche Zeile im Suchergebnis erhält. Das steigert in der Regel die Aufmerksamkeit und damit die Klickrate.

B2B-Shops sind aber oft so aufgebaut, dass Produktpreise nicht direkt abrufbar sind. Häufig braucht es dafür erst eine Freischaltung für eine bestimmte Preisstufe. Mal davon abgesehen, dass die manchmal Tage dauernde Freischaltung durchaus auch ein Conversion-Killer sein kann, ist das in Bezug auf die Rich Snippets ebenfalls schlecht. Wer keine Preise angeben kann, wird auch keine Preisangabe im Suchergebnis erhalten.

Hier müssen B2B-Shops also überlegen, wie sie mit der Veröffentlichung von Preisen umgehen. Gerade Staffelpreise können für Google nämlich durchaus abgebildet werden. Leider werden sich viele Shop-Betreiber dann in der Praxis doch dafür entscheiden, die bestehende Handhabung beizubehalten.

Auch problematisch ist die Umschaltung zwischen B2B- und B2C-Shop, die mancher Shop-Anbieter erlaubt. In der Regel sorgt das dann dafür, dass Netto- oder Bruttopreise angezeigt werden. Auch hier muss aber aufgepasst werden, welcher Preis dann eigentlich im Markup ausgespielt wird. Vor allem aus rechtlicher Sicht kann das durchaus problematisch werden.

Handling von Nicht-HTML-Inhalten

Suchmaschinen indexieren nicht nur HTML-Seiten, sondern auch andere Dokumentenarten – allen voran PDF-Dateien. Häufig verfügen B2B-Shops über viele PDF-Inhalte, z. B. Kataloge oder Datenblätter. Über die Google-Suche „filetype:pdf site:domain“ kann man jederzeit prüfen, wie viele PDF-Dateien derzeit in der Suchmaschine indexiert sind (Beispiel siehe Abbildung 1).

Abb. 1: Der schnelle Check: Wie viele PDF-Dateien befinden sich im Google-Index?

Nun sind PDF-Dateien nicht per se nachteilig. Immerhin generieren sie oft gute Rankings. Unternehmen müssen sich nur der drei zentralen Probleme bewusst sein:

  • Ein Google-Nutzer, der aus den Suchergebnissen auf einer PDF-Datei landet, erlebt ggf. eine schlechte Nutzererfahrung: Vielleicht hat er nicht mit PDF-Inhalten gerechnet. Vielleicht funktionieren diese auf seinem mobilen Endgerät auch nicht optimal, denn anders als HTML-Seiten sind solche Dokumente ja nicht responsiv.
  • Die PDF-Abrufe werden nicht in Web-Analyse-Diensten wie Google Analytics erfasst, da sich in den Dokumenten nicht der nötige JavaScript-Code befindet. Sehen kann man die Abrufe derzeit nur in der Google Search Console. Es ist also theoretisch möglich, dass das eigene Unternehmen Tausende von Besuchern hat, die in der Web-Analyse aus diesem Grund nicht erfasst werden.
  • Wenn es sehr viele PDF-Dateien gibt, muss Google diese crawlen, um sie dann indexieren zu können. Da es ein Crawl-Budget gibt (Google kann nur eine bestimmte Obergrenze von Inhalten pro Tag crawlen), kann es gut sein, dass die PDF-Dateien einen relevanten Teil dieses Budgets „auffressen“ – was dazu führen kann, dass andere Inhalte erst später erfasst werden.

Das Bereitstellen von PDF-Dateien muss also immer kritisch hinterfragt werden. Eventuell sollte man solche Dateien per robots.txt für Suchmaschinen sperren, sodass diese Inhalte nicht gecrawlt werden können. [Weiterlesen…] about SEO für B2B-Shops: Die 10 wichtigsten SEO-Baustellen im B2B-Umfeld

Kategorie: Marketing, Tipps & Tricks

Hands-on Webinar: Mehr Liquidität, Ertrag und Umsatz in nur 60 Minuten

12. September 2018 von Peter Höschl

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Unser Webinar wird Online-Händlern unter anderem sehr praxisnah und Schritt für Schritt aufzeigen, wie sie ihre Pennerprodukte und margenstarke Topseller erkennen. Dies ermöglicht nicht nur, künftig die richtigen Produkte einzukaufen um Umsatz und Ertrag zu steigern, sondern auch sein totes Lagerkapital gezielt, für mehr Liquidität, ab zu verkaufen. Und das Schönste daran: Für die vorgestellten Maßnahmen, werden lediglich vorhandene Bordmittel, wie bspw. Excel und ein Datenexport aus der Warenwirtschaft oder dem Shopsystem benötigt.

Als Add on, geben wir dann noch einen Einblick, wie eine professionelle ABC/XYZ-Analyse des Sortiments funktioniert und auch diese mit einfachen Mitteln umgesetzt werden kann.

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Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung, Veranstaltungen, Weiterbildung Stichworte: E-Commerce Analyse, Sortimentssteuerung, Weiterbildung

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