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Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für 2013

Archiv für 2013

Tell-a-friend- Funktion kann unzulässige Werbung sein

7. November 2013 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Weiterempfehlungsfunktionen auf Websites per E-Mail als unerlaubte Werbung (SPAM) eingestuft (Urteil vom 12.09.2013, Az: I ZR 208/12).

In dem Fall konnten Dritte auf der Website des beklagten Unternehmens ihre eigene und eine Empfänger-Mailadresse eingeben. Die dann automatisch versandte E-Mail wies auf den Internetauftritt hin und ging dabei als Nachricht des Unternehmens bei dem Empfänger ein.

Der BGH begründetet seine Entscheidung damit, dass solche Empfehlungsmails eine Form des Marketings darstellen und unter die strengen Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen. Für die Einstufung als Werbung reiche schon eine mittelbare Absatzförderung aus, die daran gemessen werden könne, was das Unternehmen mit der Zurverfügungstellung der Empfehlungsfunktion erreichen wolle. Die Intention eines Unternehmens sei dabei erfahrungsgemäß auf seine Leistungen aufmerksam zu machen. Damit liege eine Mailversendung ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers vor, so dass ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch) und  eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vorliege. Dem Empfänger stünden damit bei Erhalt solcher E-Mails Unterlassungsansprüche aus § 823 I, § 1004 I 2 BGB zu.

Ein Unternehmen, welches eine Tell-a-friend-Funktion zur Verfügung stelle, müsse dafür sorgen, dass Empfehlungsmails nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verschickt werden. Empfehlungs-E-Mails seien nicht anders zu behandeln wie eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.

Fazit: „tell-a-friend“- Funktion sollten deaktiviert werden. Das gilt insbesondere für solche Systeme, die das Unternehmen und nicht den Dritten als Absender der E-Mail generieren und außerdem den Nachrichtentext komplett vorgeben.

 

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

eBay-Tochter Afterbuy feiert 10-jähriges Jubiläum

7. November 2013 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): In den vergangenen zehn Jahren ist der Online-Handel in Deutschland um 300% gewachsen und deutsche Unternehmen erwirtschaften mittlerweile jeden sechsten Euro im Internet*. Da Käufer heutzutage die verschiedensten Kanäle nutzen, müssen sich Händler zwangsläufig mit dem Thema Multi-Channel auseinandersetzen, um die Vernetzung verschiedener Absatzkanäle optimal zu gestalten.

Wegweisender Pionier dieser Entwicklung ist die ViA-Online GmbH. Mit der bereits seit 2003 erhältlichen Online-Software Afterbuy hat sich das zu eBay Inc. gehörende Unternehmen in den letzten 10 Jahren zu einem der wachstumsstärksten Anbieter von Komplettlösungen für den gewerblichen Online-Handel entwickelt. Über 60.000 Nutzer aus über 40 Branchen verwenden mittlerweile Afterbuy, um ihre Produkte einer breiten Käuferschicht simultan in unterschiedlichsten Kanälen anbieten zu können.

Das seit 1998 bestehende Unternehmen ViA-Online GmbH beschäftigte sich seit der Gründung mit Softwarelösungen im Online-Bereich. Aus einer privaten Notwendigkeit für die Erleichterung von eBay-Verkäufen entstand im Herbst 2002 die Idee zu einer Software für die Erstellung von Rechnungen, die Überprüfung von Zahlungseingängen sowie die Käuferkorrespondenz. Dies war die Geburtsstunde von Afterbuy. In den folgenden Jahren wurde die Software dank der engen Zusammenarbeit mit den Nutzern zu einem der umfassendsten Tools für Online-Händler. Damals wie heute sind der kostenlose Telefonsupport sowie regelmäßig stattfindende Kunderveranstaltungen die unverzichtbaren Informationsquellen für die Weiterentwicklung von Afterbuy. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin eBay-Tochter Afterbuy feiert 10-jähriges Jubiläum

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen

e-Star „bvh‐Young Business“ 2013 geht an DerGugl

6. November 2013 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Am gestrigen Abend wurde im Rahmen der Leaders Lecture und Award Ceremony des etailment Summit 2.013 im Berliner Flughafen Tempelhof der e-‐ Star „bvh-‐Young Business“ verliehen. Der Preis, den der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) gemeinsam mit dem Deutschen Fachverlag (dfv) und dessen Tochter The Conference Group verliehen hat, wird schon seit vielen Jahren als Nachwuchspreis von den Mitgliedern des bvh-‐Arbeitskreises Junioren vergeben.

Hierbei wird ein Unternehmen aus Deutschland gekürt, welches seit Gründung jünger als acht Jahre sein sollte, aber schon einen mindestens mittleren sechstelligen und operativ profitablen Umsatz erzielt. Bei der Wahl des Unternehmens steht besonders im Fokus, durch welche Marketingideen, neue Tools und innovative Ansätze zur Kundenbindung oder Neugewinnung sich dieses von Mitbewerbern im Interaktiven Handel absetzt.

In diesem Jahr geht der Preis an DerGugl. DerGugl wurde im Jahr 2009 in München gegründet. Getreu seiner Philosophie „Das Glück darf auch klein sein“ bietet „DerGugl“ handgemachte Guglhupf-‐Pralinen im Miniformat in über 35 Geschmacksrichtungen.

„Inhaberin Chalwa Heigl verfolgt konsequent und sehr kreativ eine echte Multi-Channel-Strategie. Dadurch hat sich das Unternehmen von anderen Mitbewerbern deutlich abgesetzt und die Jury überzeugt“, so Christin Schmidt, Leiterin des bvh-‐Arbeitskreises Junioren. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin e-Star „bvh‐Young Business“ 2013 geht an DerGugl

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen

Verkaufsbörse: Online-Portfolio inklusive Shop rund um das Thema Homöopathie

6. November 2013 von Peter Höschl

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(Anbietertext): Ein perfektes Angebot für Apotheken, die einen ersten Online-Auftritt starten oder Ihren bestehenden Online-Verkauf um eine spezialisierte Apotheke ergänzen wollen. Zum Verkauf steht ein Online-Portfolio inklusive Shop rund um das Thema Homöopathie. Das Portfolio besteht aus insgesamt 5 Domains, davon sind vier reine Content-Netzwerkseiten und eine internationale Domain auf der der Online-Shop (online-Apotheke) betrieben wird. Das Portfolio wurde mit dem Ziel aufgebaut in einem Nischensegment die Suchmaschinenergebnisse zu dominieren und so den Traffic in den Shop zu lenken. Die derzeitigen Eigentümer beabsichtigen sich von diesem Geschäftsfeld zu trennen um andere Projekte zu forcieren.

Webseiten

  • Content-Netzwerk
    • Die Hauptseite umfasst über 200 Seiten mit meist selbsterstellte Artikel (unique content) in 7 Haupt-Kategorien und 24 Unterkategorien
    • Über 5500 Kommentare und permanente Facebookinteraktion u.a. auch über Facebook-Comments
    • Diverse Plugins zur Vereinfachung, Handling, SEO-Optimierung etc.
    • Die Seite hat zeigt einen stabilen Traffic  mit deutlich über 130 Tsd. Besuchern im Monat, permanent leicht steigend
    • PR 4, SI 1,84 (wenig schwankend), Domainalter 11/99, 1.474 Top-10 Rankings (davon 644 in Top-3), 4218 Links, Domain-Pop. 419
    • Kommentar- und Newsletterfunktion, Social Media Anbindung (FB – 2.300 Fans, davon 92% Frauen)
  • Shop
    • 414 bestellbare Artikel in 80 Kategorien
    • unique Produktbeschreibungen mit User- und Suchmaschinenoptimierten Produktexten, Kategorietexten und Metaangaben
    • Top10-Platzierungen bei Google von vielen Produkten
    • Bezahlmöglichkeiten: Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Sofortüberweisung, giropay, Vorkasse, Nachnahme und Rechnung

Geschäftszahlen

  • Content-Netzwerk
    • Einnahmen durch Adsense, Werbung, etc. über 30.000€ p.a.
  • Shop
    • Launch 03/13, aktive Bearbeitung bis Ende 04/13, dann nur noch passive Mitnahme eingehender Bestellungen (da beabsichtigte Skalierung mit dem Apotheken-Partner nicht umsetzbar war)
    • Umsatz 7.000€ – Bestellentwicklung s. Grafik
      umsatzentwicklung
    • dynamische Profitentwicklung möglich durch Ausbau Warenkorb (derzeit 24,57 € netto, Varianz zwischen 10,40 € bis 349 €)), Internationalisierung, Sortimentsgestaltung, etc.

Frontend/Backend

  • Content-Netzwerk
    • Alle Netzwerkseiten basieren auf dem CMS/BlogSystem „Wordpress“
    • einfach erweiterbar durch vielfältige Plugins
    • einfach konfigurierbares Layout / Theme, jederzeit änderbar
  • Shop
    • „Magento“ als Ecommerceplattform (V1.7)
      inkl. aller Standardfeatures , die dieses bekannte Shopsystem bietet
    • Top-Layout, exakt auf die Zielgruppe ausgerichtet
    • SEO-optimierter Aufbau
    • Durch Module jederzeit erweiterbar
    • Einfache Export und Importfunktionen
    • PAYONE – Paymentdienstleister Anbindung mit ALLEN relevanten Bezahlmodaliltäten
    • Hermes – Versanddienstleister Anbindung

Weitere Eigenschaften

  • Bei dem Shop handelt es sich um eine Versandapotheke, die nach deutschem Recht nur von einer Apotheke mit Versandlizenz geführt werden darf. Verkauft wird nur der Online-Auftritt inklusive der genannten Systeme, nicht die Apotheke selbst.

Anmerkung der Redaktion: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Verkaufsbörse

Den aktuellen – und soweit möglich auch den zukünftigen – Markt analysieren

4. November 2013 von Peter Höschl

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Oft verwenden Onlinehändler viel zu wenig Zeit auf die Marktanalyse und so kennt man weder das tatsächliche Potenzial, noch den üblichen Marktpreis und seine Mitbewerber. Teure Fehleinschätzungen bei der Sortimentsplanung und der Marketingstrategie sind die Folge.

Klassischer Versandhandel arbeitet mit regelmäßiger Katalog-/Flyerwerbung per Post mit einer Bedarfsweckung beim Kunden. Im E-Commerce funktioniert die Bedarfsweckung leider nach wie vor nicht gut. Trotz E-Mailmarketing, Gutscheinen und teilweise sogar Printkatalogen: Im Kern beschränkt sich der Onlinehandel zumeist auf die Befriedigung bereits vorhandener Kaufabsichten.

Auch wenn dank technischer und logistischer Möglichkeiten heutzutage „jegliche Produkte“ über das Internet verkauft werden könnten, kaufen Kunden bestimmte Produkte (noch) nicht gerne online. Die entgegengesetzte Idee, möglichst gängige Produkte (so billig wie möglich) anzubieten, ist heute kein guter Ansatz mehr. Allein über Niedrigpreise lässt sich heute kein Webshop platzieren und schon gar nicht längerfristig am Markt halten. Angesichts der Vergleichbarkeit der Angebote im Internet sowie der überragenden Marktmacht der „Großen“ im E-Commerce ist es generell sinnvoller, „besondere und spezielle“ Produkte auszuwählen. Oft bestechen solche Produkte zudem durch attraktive Preis-/Leistungsverhältnisse (sowie interessante Margen) und sind in Bild und Text gut (und individuell) erklärbar.

Zu den wichtigsten „Hausaufgaben“ für einen Shopgründer gehört die umfassende Marktanalyse, um genau die „Lücke“ zu finden, in der sich sein Shop behaupten kann:

  • Welche Produkte werden benötigt?
  • Wie ist der Wettbewerb in diesem Produktbereich?
  • Bin ich sowohl fachlich als auch preislich in der Lage, wettbewerbsfähig anzubieten?

Um eine klare Vorstellung über die bereits bestehenden Angebote, die Interessen der Zielgruppe und das Marktpotenzial zu gewinnen ist die einfachste Vorgehensweise oft die Beste. Im ersten Schritt sollte man selbst so im Internet surfen, wie es die Zielgruppe tut. Auf Portalen, in Blogs und Diskussionsforen, auf denen sich die Zielgruppen austauschen, stößt man meist auch auf Kritik an bereits bestehenden Angeboten und oft sogar auf Anregungen zu möglichen Erweiterungen oder neuen Services. Dies ergibt ein klares Bild, welche Sortimente benötigt werden.

Im zweiten Schritt geht es um die Sichtung der aktuellen Marktsituation und der Struktur des bereits vorhandenen Handels im betreffenden Segment: Welche konkreten Angebote stehen den ermittelten Bedürfnissen der Zielgruppen bereits jetzt gegenüber? Besonders wichtig ist es, dabei auf Indizien zu achten, die anzeigen, dass ein Marktbereich noch nicht ausreichend repräsentiert ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Den aktuellen – und soweit möglich auch den zukünftigen – Markt analysieren

Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Marktanalyse

Stationäres Geschäft verkauft im Laden Produkte von Onlinehändlern

31. Oktober 2013 von Peter Höschl

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In unserem Buch Local Heroes hatten wir etliche Beispiele dafür skizziert, wie auch stationäre Händler vom Internet profitieren können. Eine der aufgeführten Ideen waren Shop-in-Shop-Konzepte, mittels derer lokale Händler ihr Sortiment quasi beliebig breit erweitern können. So könnte ein Weinhändler in seinem Geschäft einen Showroom für Weingläser integrieren. Die Ausstellungsstücke selbst stammen dabei von einem Partner-Onlineshop. Gekauft wird dann via Tablet im Onlineshop des Partners.

Diese Idee wird nun von einem Rewe-Markt in Hungen umgesetzt: mit monatlich wechselndem Sortiment verkauft der Markt Produkte aus Online-Warenangeboten. Als erste Aktion werden ausgewählte Modelle des Online-Shops koffer24.de via der Cross-Channel-Plattform von storeplus angeboten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Stationäres Geschäft verkauft im Laden Produkte von Onlinehändlern

Kategorie: Local heroes Stichworte: Local Heroes

Ticker International: M-Commerce in den EU5 – Analyse durch Comscore

31. Oktober 2013 von Gast

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155,8 Millionen Smartphone-Besitzer ab 13 Jahren sind in den EU5 zu verzeichnen. Die Zahlen für Deutschland und UK liegen sehr nah beieinander (mehr als 9 Millionen). Der Anteil an Smartphone-Besitzern, die in einem Monat auf den Online-Handel zugriffen, liegt bei gut 27%. Frankreich weist mit etwa 3,3 Millionen Smartphone-Besitzern nur ein Drittel der Anzahl im Vergleich zu Deutschland und UK auf. Der Anteil an Nutzern, die auf den Online-Handel zugriffen, liegt bei 11,7%. Am meisten wurden Produkte der Kategorie Kleidung oder Accessoires (5,4%) über Smartphones gekauft. Details zu diesen Daten finden Sie hier.

Niederlande: M-Commerce wächst stark an

Der niederländische Umsatz durch den M-Commerce betrug innerhalb der ersten Jahreshälfte 2013 550 Millionen €. Im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2012 handelt es sich um einen Anstieg von 67%. Umsätze durch Tablets und Smartphones machen mittlerweile 11% des gesamten E-Commerce-Umsatzes aus (Blauw Research). Betrachtet man die Anzahl der Nutzer in denselben Zeiträumen, so lässt sich ein Anstieg von 53% feststellen. Dies entspricht 2,3 Millionen Niederländern, die in den ersten 6 Monaten von 2013 online einkauften (für insgesamt 12 Millionen €). Der durchschnittliche Einkaufswert im Jahr 2013 betrug 239€ bei Mobile-Käufen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ticker International: M-Commerce in den EU5 – Analyse durch Comscore

Kategorie: Internationalisierung Stichworte: Internationalisierung

7. plentymarkets Online-Händler-Kongress am 15.02.2014

30. Oktober 2013 von Peter Höschl

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(Veranstaltungshinweis): Nach den grandiosen Erfolgen und dem kontinuierlichen Wachstum der letzten Jahre, wird der plentymarkets Online-Händler-Kongress, diesmal mit prominenter Unterstützung von ebay, einem der weltweit größten Online-Marktplätze, auch das kommende E-Commerce-Eventjahr eröffnen. Seien Sie am 15. Februar 2014 dabei, wenn in Kassel der Kongress zum 7. Mal über spannende und innovative Topics rund um das erfolgreiche Verkaufen im Internet informiert.

Das Programm wird praxisnahe Workshops sowie Vorträge zu Trends und Zukunftsthemen im E-Commerce aus den Bereichen Marketing (u.a. SEO/SEA), Marktplätze, Recht, Payment, Usability, uvm. umfassen. Außerdem wird es ein Wiedersehen mit vielen erfahrenen und unabhängigen E-Commerce-Experten geben: Johannes Altmann (Shoplupe), Axel Gronen (Wortfilter.de), Jochen Krisch (Exciting Commerce) sowie Peter Höschl (shopanbieter.de) haben bereits 2013 die Zuhörer begeistert – und wurden auf Wunsch der Besucher auch für das kommende Jahr wieder verpflichtet. Aber natürlich werden 2014 auch zahlreiche Überraschungen und Neuerungen auf dem Programm stehen. Komplettiert wird das Event durch die angeschlossene Messe, in der mehr als 50 Aussteller, darunter ebay, BillSAFE, paypal, Amazon, DHL, Klarna, seo2b, Shopgate Shopware und viele mehr. Ein weiteres Highlight ist die große E-Commerce-Aftershow-Party, welche direkt im Anschluss an den Kongress stattfindet. Auch hier hat sich das Organisationsteam von plentymarkets wieder einiges überlegt, um die Veranstaltung im Vergleich zur sechsten Ausgabe sogar noch einmal zu toppen.

Alle Infos zur Veranstaltung sowie Tickets erhalten Sie unter: http://www.plentymarkets.eu/online-haendler-kongress/kongress-2014/ 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Veranstaltungen

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz im Onlineshop

30. Oktober 2013 von Gast

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Bei jedem Kauf in einem Onlineshop fallen beim Händler Kundendaten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. Telemediengesetz (TMG) geregelt. Danach ist der Kunde immer über die Erhebung und Verwendung seiner Daten zu unterrichten. In bestimmten Fällen ist außerdem die vorherige Einwilligung des Kunden zur Datenerhebung und –Verwendung erforderlich.

Können Händler wegen Verletzung der datenschutzrechtlichen Regelungen abgemahnt werden?

Die Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten konnte nach bisheriger Rechtsprechung nicht abgemahnt werden (Beispiel: Beschluss Kammergericht Berlin zum Like-Button von Facebook vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11. Die Pflichten im Datenschutz wurden früher nicht als sog. Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts angesehen worden, so dass Abmahnungen unzulässig waren. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 27.6.2013 (Az. 3 U 26/12) sieht das jetzt anders aus: Die Richter entschieden, dass das Fehlen einer korrekten Datenschutzinformation wettbewerbswidrig ist. Damit ist erstmals von einem hochrangigen Gericht entschieden, dass Verstöße im Bereich Datenschutz doch abgemahnt werden können.

In dem Fall hatte auf einer Internetseite, mit der Kunden über eine Werbeaktion zu einer Registrierung animiert wurden, die Information über die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten gefehlt. Das OLG Hamburg entschied, dass die Informationspflicht nach § 13 TMG doch eine Marktverhaltensnorm darstelle, deren Verstoß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen könne. Die Vorschrift schütze nach Art. 10 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG auch die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern, indem einheitliche und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden.

Nach dem Hamburger Urteil sollten Onlinehändler zur Vermeidung von Abmahnungen das Datenschutzkonzept ihrer Shops prüfen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die häufigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz im Onlineshop

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: CRM, Datenschutz, Recht, Social Media

Mobile Commerce für Shopbetreiber

29. Oktober 2013 von Peter Höschl

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Als Wachstums- und Innovationstreiber ist Mobile derzeit eines der zentralen Themen im (digitalen) Handel. Smartphones dienen nicht nur als Informationskanal, sie übernehmen die unterschiedlichsten Funktionen im Kaufprozess. Eine mobile Strategie sollte auf diese Vielfalt reagieren und innovative Einkauferlebnisse unterstützen.

Gerade diese Vielzahl an Möglichkeiten und neuen Kundenanforderungen stellt Händler vor Herausforderungen: Wie funktionieren mobile Usability und Conversion? Wie klappt attraktive Produktpräsentation auch auf kleinen Screens? Wie überzeugt man Kunden davon, mobil zu bezahlen?

In ihrem neuen Whitepaper “Mobile Commerce für Shopbetreiber” gibt dot.source daher einen umfassenden Überblick über das Thema Mobile. Grundlagen von mobilem Webdesign und Usability werden ebenso behandelt wie die Unterschiede zwischen Apps, mobilen Webseiten und deren Mischformen. Nach einem Exkurs zu Responsive Webdesign folgen Tipps zur Performance und zur Optimierung von Formularen. In einer Standortbestimmung zu Mobile Commerce in Deutschland unterscheidet das Whitepaper anhand aktueller Zahlen zwischen Hype und Realität.

Das interaktive Whitepaper kann kostenlos auf heruntergeladen werden unter: http://www.dotsource.de/mobile-commerce-whitepaper/

Kategorie: Marketing Stichworte: Mobile Commerce

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