Wer bei eBay verkauft weiß, dass er das Angabot nicht einfach wieder zurückziehen darf, beispielsweise weil ein viel zu geringer Preis erzielt wurde. Aber was ist, wenn das Angebot gar nicht selbst eingestellt wurde, sondern von einem (nicht autorisierten) Dritten? Es gibt jetzt ein Urteil des BGH zu genau dieser Frage.
Rechtsanwalt Dr. Schenk gibt in seinem heutigen Gastartikel eine Bewertung der möglichen Folgen des BGH-Urteils für den Onlinehandel über ebay: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Lang erwartet: BGH zur vertraglichen Haftung des ebay-Konto-Inhabers für unbefugte Verwendung