Nur wenige Tage nach dem Vorstoß des Datenschutz-Zentrums Schleswig-Holstein gegen die Facebook-Widgets, Fanpages und Like-Buttons habe sich mit den Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen erwartungsgemäß weitere Landes-Datenschutzzentren der Einschätzung angeschlossen, dass die Facebook-Funktionen deutsches Recht brechen. In NRW soll der Landtag über das Thema beraten, in Bremen „wünscht sich“ die Datenschutzbeauftragte, dass die Facebook-Seite des Landes entfernt werde, berät aber noch über da konkrete Vorgehen. Die Datenschützer in Hamburg und Baden-Württemberg ’signalisieren‘ angeblich ebenfalls Zustimmung zum Kurs des ULD-Chefs Thilo Weichert.
Bayerns Datenschützer wollen sich zunächst längerübergreifend mit ihren Kollegen beraten, um eine gemeinsame Linie zu finden. Dies vor allem deshalb, weil man – komme man zur Einschätzung, dass der „Gefällt-mir-Button“ rechtswidrig sei – direkten Handlungsbedarf sieht. Darum müsse man eine gerichtssichere Argumentation aufbauen. Hessen hatte im April einen vergleichsweise scharfen Gesetzesentwurf zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken vorgelegt, sieht in der aktuelle Diskussion aber wohl keinen Handlungsbedarf.
Deutschlands höchster Datenschützer Peter Schaar „begrüßt die aktuelle Diskussion“.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Stefan H. meint
Diese verzwickte Situation zu Diskutieren finde ich auch interessant.
Obwohl die Datenschutzrechtliche Bewertung vom ULD klar sagt, dass „ohne weitere Interaktion des Nutzers kein Cookie gesetzt“ wird, sollte jeder User/Userin bei dem entsprechenden Klick zumindest auf das 2-Jahres-Cookie hingewiesen werden. Dieser Hinweis wird dann vielleicht aber auch nur eine Sicherheitswarnung unter vielen sein, die schnell weggeklickt wird.
Schwierige Sache. Die motivierten Aktionen der Länder lassen mich persönlich auf alle Fälle schon leichte Tendenzen zu einem Internetführerschein zwischen den Zeilen lesen. 😉