Sie sind ein aktueller Renner – die vielfach "Netbook" genannten Mini-Notebooks. Dabei ist in Vergessenheit geraten, dass es ein Produkt dieses Namens schon einmal gab: Das Psion netBook.
Laut Heise erinnert jetzt aber der Markeninhaber über die auf Patent- und Markenrecht spezialisierte Londoner Anwaltskanzlei Origin Intellectual Property an die alten Geräte und lässt Unterlassungserklärungen versenden: Alle Webseiten und Onlineshops, die die aktuellen Geräte als "Netbooks" bewerben, werden darin aufgefordert, die Nutzung dieses geschützten Begriffes bis spätestens Ende März einzustellen – und dies durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung auch zu bestätigen.
Das Schöne an dem Vorgang: Er erinnert nur auf den ersten Blick an eine (teure) Abmahnwelle. Tatsächlich sind die Bedingungen von Psion bzw. der Kanzlei Origin fair: