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Netbooks umbenennen

30. Dezember 2008 von Nicola Straub

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Sie sind ein aktueller Renner – die vielfach "Netbook" genannten Mini-Notebooks. Dabei ist in Vergessenheit geraten, dass es ein Produkt dieses Namens schon einmal gab: Das Psion netBook.

Laut Heise erinnert jetzt aber der Markeninhaber über die auf Patent- und Markenrecht spezialisierte Londoner Anwaltskanzlei Origin Intellectual Property an die alten Geräte und lässt Unterlassungserklärungen versenden: Alle Webseiten und Onlineshops, die die aktuellen Geräte als "Netbooks" bewerben, werden darin aufgefordert, die Nutzung dieses geschützten Begriffes bis spätestens Ende März einzustellen – und dies durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung auch zu bestätigen.

Das Schöne an dem Vorgang: Er erinnert nur auf den ersten Blick an eine (teure) Abmahnwelle. Tatsächlich sind die Bedingungen von Psion bzw. der Kanzlei Origin fair:

Nicht nur sind 3 Monate eine machbare Frist, seine Werbung umzustellen. Auch die "Abmahnung" ist mit keinerlei Kosten verbunden, wie die Kanzlei Damm + Partner erklärt: Es "handelt (…) sich im vorliegenden Fall um einen sog. “ceise-and-decist-letter”, der – nach britischem Recht – nicht mit Anwaltskosten verbunden ist."

Nachgelegt hat Origin zudem die Erklärung, dass es ihnen tatsächlich nur um solche Websites geht, die mit dem Begriff "Netbook" für die neuartigen Geräte werben – Blogs etc. bleiben bei der Aktion außen vor und dürfen den inkriminierten Begriff gern weiter nutzen.

Onlineshop-Betreiber sollten allerdings ihre Werbung und Beschreibungen für die neuen Mini-Notebooks überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Das Ziel der Markenschutz-Aktion von Psion bleibt rätselhaft: Ob da ein neues Produkt in der Mache ist?

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing

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