Im Oktober ging die Meldung wohl durch zahlreiche Medien: Das neue Elektrogesetz ist – obwohl schon lange geplant – überraschend in Kraft getreten. Für viele Händler war spätestens dann die Verunsicherung groß. Aber auch weitere Neuerungen gab es im Oktober für den Online-Handel. Wir blicken noch einmal zurück.
Neues Elektrogesetz am 24. Oktober in Kraft getreten
Das neue und novellierte Elektrogesetz war einer der prägendsten Punkte in der Rückschau auf den Monat Oktober. Obwohl die notwendigen Schritte für das neue Gesetz bereits von Bundestag und Bundesrat erledigt waren, ließ die Billigung durch den Bundespräsidenten noch auf sich warten. Umso plötzlicher wurde das Gesetz dann wenige Tage vor seinem Inkraftreten am 24. Oktober 2015 veröffentlicht. Das neue Gesetz novellierte unter anderem den Herstellerbegriff, was eine Registrierungspflicht von importierten Waren notwendig macht. Besonders prägend ist jedoch auch die Einführung einer neuen Rücknahmepflicht von Elektronikaltgeräten für Händler. Der Händlerbund hat die wichtigsten Neuerungen zum neuen Gesetz in einem anschaulichen Hinweisblatt zusammengestellt.
OLG Hamm: Warenverfügbarkeit und Lieferzeitangabe müssen stimmen
Eine Bestellung zu viel verbucht – Wie leicht ist dieser Fall eingetreten und der Kunde verärgert. Die notwendige teure Software für die stets aktuelle Anzeige können sich die wenigsten Händler leisten. Folglich kommt es in der Praxis immer wieder zu Überschneidungen und Doppelbestellungen. Die Angaben zur Verfügbarkeit (und Lieferbarkeit) in einem Online-Shop müssen jedoch stets richtig und aktuell sein müssen. Diese praxisrelevante Frage hat das OLG Hamm kürzlich noch einmal bestätigt. Aufgrund der ständigen Aktualisierbarkeit von Internetangeboten sei es unzulässig, ein Angebot für eine nicht (mehr) lieferbare Ware im Internet zu belassen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2015