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Onlinehändler News

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

13. Dezember 2016 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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justice_Hans_Braxmeier_pixabaySo kurz vor Weihnachten dreht sich im Online-Handel alles um den Kunden. Während alle Online-Händler vor Arbeit weder ein noch aus wissen, sind die Gerichte nicht ganz so aktiv gewesen. Anders jedoch die Abmahner, die auch in der Weihnachtszeit nicht nachlassen.

Neues Urteil: Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop

Statt sich nach jeder Bestellung zur Bezahlung in den Online-Banking-Account einwählen zu müssen, gibt es immer mehr Zahlungsanbieter, die diesen Prozess abnehmen und erleichtern wollen. In jedem Online-Shop muss aber trotzdem mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stehen. Die Zahlung per Sofortüberweisung erfüllt genau diese Kriterien und hat den Status „gängige und zumutbare Zahlungsart“ erreicht.

Erotikhandel – Gericht stärkt Online-Händler beim Widerrufsrecht

Lange Zeit war der Erotikhandel ein schmuddeliges Thema. Doch damit ist schon lange Schluss. Was aber geblieben ist, sind Kunden, die benutze Erotikartikel in gebrauchten Zustand zurücksenden. Dass für diese Waren auch noch ein Widerrufsrecht besteht, versetzt betroffene Online-Händler regelmäßig in Entsetzen. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun aktuell, dass Online-Händler sich helfen können, indem sie eine Versiegelung an den Produkten anbringen. Wer das Siegel entfernt, kann sich nicht mehr auf den Ausschluss berufen. Inwieweit die Reinigungsmöglichkeit den Widerruf beeinflusst, bleibt abzuwarten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2016

11. Oktober 2016 von Onlinehändler News

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Mit dem Start des Oktobers hat sich der Sommer aus Deutschland verabschiedet. Es wird also Zeit, einen Blick zurück zu werfen und zu schauen, welche rechtlichen Themen in den vergangenen Wochen relevant waren und welche Urteile bzw. Gesetze in den vergangenen Wochen für die Branche wichtig waren. In unserem Monatsrückblick haben wir alles Wichtige noch einmal für Sie zusammengefasst.

Der Kampf gegen Spaßbieter: Können Vertragsstrafeklauseln helfen?

Der Alltag im Online-Handel wartet immer mal wieder mit Stolpersteinen oder Ärgernissen auf. Ganz besonders ärgerlich sind zum Beispiel sogenannte Spaßbieter – also jene Käufer, die auf Online-Marktplätzen wie Ebay mitbieten, ohne jedoch die Absicht zu haben, das Produkt tatsächlich zu kaufen. Für die Händler ist solch ein destruktives Verhalten nicht nur lästig, sondern bedeutet gleichzeitig mehr Aufwand und damit zugleich auch die Verschwendung wertvoller Ressourcen. Viele Händler versuchen sich gegen solche Kunden zu schützen, indem sie entsprechende Klauseln verwenden. Verweise wie „Spaßbieter müssen 20 Prozent des Kaufpreises bezahlen“ sollen abschreckend wirken und Verluste minimieren. Doch sind solche Klauseln überhaupt zulässig? Nein, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. am 12.05.2016 geurteilt (Az.: 22 U 205/14). Entsprechende Klauseln stellen demnach keine rechtssichere Lösung dar und verstoßen sogar gegen geltendes Recht.

Prüfzeichen im Internet nur mit Verlinkung

Siegel und Prüfzeichen spielen in der Online-Branche eine wichtige Rolle. Sie können das Vertrauen der Kunden steigern und geben ein Stück weit Sicherheit. So weit, so gut. Wichtig – und für viele Händler auch gang und gäbe – ist, dass man bei der Verwendung eines solchen Siegels auch eindeutig angeben muss, wer und wann dieses Prüfzeichen ausgestellt hat, wofür es ausgestellt wurde und welche Prüfbedingungen zugrunde liegen. Dieses gängige Prozedere hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen in einem Urteil bestätigt (Urteil vom 21. Juli 2016, Az.: I ZR 26/15).

Probleme bei der Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte

Links bilden die Grundfesten des Internets. Was wäre denn die Online-Welt ohne Links? Richtig: umständlich, langweilig, ohne Komplexität. Doch Links sind nicht nur praktische Helfer und wichtige Instrumente, sie können auch Unsicherheiten und Probleme erzeugen. Was ist zum Beispiel, wenn man als Händler auf rechtswidrige Inhalte verlinkt? Droht diesem dann rechtlicher Ärger? – Das kommt darauf an, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Grundsätzlich muss das Setzen eines Links gestattet bleiben, und zwar selbst dann, wenn hinter dem Link rechtwidrige Inhalte auf den Nutzer warten: Wenn ein solcher Link ohne die Absicht einer Gewinnerzielung und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt wird, liegt kein strafbares Verhalten vor. Anders sieht es aus, wenn der Händler bzw. Linksetzer mit der Verlinkung Geld verdienen wollte und / oder ganz bewusst auf rechtswidrige Inhalte verwiesen hat. Dann können tatsächlich Probleme drohen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2016

9. September 2016 von Onlinehändler News

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Amazon, Ebay, Elektrogesetz – das waren die Themen, die Gerichte und Händler im August beschäftigten… Von einem Sommerloch konnte man daher auch im vergangenen Monat nicht sprechen. Wir schauen noch einmal zurück.

Versanddaueranzeige bei Amazon immer noch mangelhaft

Wie bereits mehrere deutsche Gerichte bestätigten, müssen Händler für fehlende oder falsche Informationen einstehen – auch wenn diese nicht selbst verschuldet, sondern durch diverse Browsereinstellungen hervorgerufen werden. Nichts anderes gilt (leider), wenn eine Online-Plattform bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben falsch oder gar nicht anzeigt. Nachdem bereits im Juli die ersten Abmahnungen wegen der unzureichenden Lieferzeitangabe „Voraussichtliche Versanddauer“ bei Amazon abgemahnt wurde, hatte das Unternehmen offenbar nachgebessert. Aktuell scheint es allerdings so, dass verschiedene Browsertypen immer noch dazu führen, dass die Lieferzeitangabe falsch erscheint.

Mithaftung auch für angehangene Händler

Und die Hindernisse beim Handel über Amazon nehmen kein Ende. Das Anhängen an bereits bestehende Artikel bei Amazon ist gewünscht und grundsätzlich zulässig. Dies kann aber dazu führen, dass man auch für die Fehler der angehängten Händler mithaften muss. Marketplace-Händler trifft insoweit eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen, die von Dritten vorgenommen werden (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. März 2016, Az.: I ZR 140/14).

Benachteiligung: Vertragskündigungen muss per Mail möglich sein

Menschen regeln Bankgeschäfte, Ernährung und Fitness, soziale Kontakte und und und online. Schließt man einen Vertrag für eine Online-Plattform online und kommuniziert auch sonst ausschließlich online, soll eine Kündigung nur auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg mit eigener Unterschrift möglich sein? Das ist zu viel des Guten und wird dem modernen Zeitalter nicht gerecht, so die Meinung des BGH. Ist ein Unternehmen im Rahmen seiner Korrespondenz ausschließlich online aktiv (z.B. Abschluss des Vertrags und Interaktionen online), kann es sich nicht auf eine ausschließliche schriftliche Kündigungsmöglichkeit berufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15).

Ebay: BGH räumt mit Eigengeboten und Abbruchjägern auf

Der Regelfall: Anbieter stellen Auktionen ein, Bieter bieten entsprechend auf den Artikel und bestimmen so den Preis. Doch oft genug wird der Artikel unter dem Wert verkauft, weil sich nicht genügend Bieter finden. Um dem zuvorzukommen, mogeln einige Händler und bieten selber bei ihren eigenen Auktionen mit. Solche künstlich hochgebotene Auktionen können dem Online-Handel schaden. Diese Art der Preismanipulation des Käufers (sog. „Shill Bidding“) wurde daher vom BGH als rechtswidrig eingestuft (Urteil vom 24. August 2016 – VIII ZR 100/15).

Ebay-Nutzer, die im Fall eines vorzeitigen Auktionsabbruchs Schadensersatzansprüche geltend machen wollen (sog. Abbruchjäger) sind ebenso lästig und können den Verkauf über Ebay vermiesen. Der BGH deutete nun an, dass er solchem Treiben einen Strich durch die Rechnung machen will. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2016

17. August 2016 von Onlinehändler News

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Letzten Monat sind die meisten Bundesländer in ihre wohlverdiente Ferienpause gestartet. Von einem echten Sommerloch konnte man im Juli jedoch nicht sprechen. Wer sich nicht die Zeit mit dem Jagen von Pokémon vertrieb, musste sich mit dem neuen Elektrogesetz herumschlagen. Welche weiteren News es im Juli im IT-Recht gab, haben wir zum Nachlesen noch einmal gesammelt.

Rabatt-Coupon kann auch von Mitbewerbern eingelöst werden

Ohne Konkurrenz bräuchte es kein Marketing. Die potentiellen Kunden sollen sich statt für die Konkurrenz für den eigenen Shop entscheiden. Auf diesem Grundgedanken basieren alle Marketingstrategien. Eine solche Strategie kann die Einlösung von Gutscheinen der Konkurrenz im eigenen Geschäft sein. Das ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, so der Bundesgerichtshof. Sicher kann man sich über Sinn und Unsinn eines solchen Konkurrenzkampfes streiten, ein unrechtmäßiges Eindringen in einen fremden Kundenkreis ist es jedoch nicht. Es spreche nichts dagegen, durch eine solche Rabattaktion einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.

Kein SPAM! Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren ist zulässig

Die Newsletteranmeldung sollte möglichst über das Double-Opt-In-Verfahren laufen. Hier erhält der Abonnent nach seiner Anmeldung zunächst eine Bestätigungsmail, in welcher er einen Aktivierungslink klicken muss. Erst dann ist die Adresse in den Verteiler aufgenommen. Von Spam kann hier noch nicht gesprochen werden, weil es im Interesse des Empfängers nur um die Klärung geht, ob er in Werbung eingewilligt hat. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf gesehen und grünes Licht für die Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren gegeben.

Google Cache immer leeren

Bilderklau ist im Online-Handel ein heikles Thema. Nicht nur die Abmahnungen kosten viel Geld. Auch spätere Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können in die Tausende gehen. Ist ein unberechtigt verwendetes Foto auch bei der Recherche bei Google im  Cache der Suchmaschine auch noch später auffindbar, kann schon ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gesehen werden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15) sieht dies zwar anders. Da andere Gerichte durchaus strenger waren, sollte lieber zweimal hingeschaut werden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2016

6. Juli 2016 von Onlinehändler News

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Brexit und Europameisterschaft… neben diesen Ereignissen haben die rechtlichen News im Juni nur wenig Platz gehabt. Nichtsdestotrotz waren die Gerichte und Abmahner nicht untätig. Außerdem sollten alle urlaubsreifen Online-Händler jetzt Vorkehrungen treffen, bevor sie sich in den Urlaub verabschieden. Wir blicken noch einmal auf den Juni zurück.

Tippfehler im Online-Handel – Können Kunden wirklich die Lieferung verlangen?

Wird der Markenfernseher für 69,99 Euro anstatt für 699 Euro verkauft, ist das nicht nur ärgerlich, sondern für kleinere Händler existenzbedrohend. Ein kleiner Tippfehler kann bereits dazu führen, dass Kunden die falsch ausgezeichnete Ware zu Hauf kaufen und im Anschluss auf eine Lieferung bestehen. Die damit konfrontierten Online-Händler sind nicht nur geschockt, sondern mit der rechtlichen Einordnung auch überfordert. Können Kunden wirklich auf eine Lieferung bestehen, wenn der Preis falsch angegeben war und es sich offensichtlich um einen Tippfehler handelte? Es ist dann zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen wurde, aus dem der Kunde die Lieferung verlangen kann. Eine Möglichkeit, aus dem geschlossenen Vertrag wieder herauszukommen ist eine Stornierungs-Mail an den Kunden (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15). Aber auch hier gibt es Einiges zu beachten.

Fehlende Garantie berechtigt zum Rücktritt

Dubiose Händler haben auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu einem sinkenden Vertrauen geführt. Deshalb ist es den Kunden umso wichtiger, dass ihnen genügend Rechte an der Seite stehen, um bei etwaigen Mängeln vorgehen zu können. Auch eine Garantie des Herstellers kann das letzte Zünglein an der Waage für eine Kaufentscheidung sein. Ist eine versprochene Herstellergarantie für ein Gebrauchtwagen tatsächlich aber nicht mehr vorhanden, liegt ein Mangel des verkauften Gebrauchtwagens vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: VIII ZR 134/15). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2016

Kategorie: Recht & Datenschutz

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2016

3. Juni 2016 von Onlinehändler News

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justice_Hans_Braxmeier_pixabay„Das Internet ist für uns alle Neuland“ – Dieser Satz erntete in der Welt überwiegend Hohn und Spott. Ganz Unrecht hatte die deutsche Kanzlerin jedoch nicht damit. Die bestehenden Gesetze können längst nicht mit dem schnellen Fortschritt bei Digitalisierung und Internationalisierung mithalten. Im Mai machte die Gesetzgebung jedoch einen gewaltigen Sprung ins 21. Jahrhundert. Wir schauen auf den Monat zurück.

Vertrauen ist gut… der BGH zur fremden Artikelbeschreibungen

Ist man als Händler nicht selbst der Hersteller der eigenen Produkte, wird es mit der Überprüfung der gemachten Angaben zum Produkt schwer. Was der Hersteller oder Lieferant an Daten und Fakten übermittelt, ist von Händlern nicht prüfbar. Dass Vertrauen gut ist, Kontrolle aber besser, rief der BGH im Mai in Erinnerung. In dem veröffentlichten Urteil war die Kernaussage, dass ein Online-Händler für ein auf seiner Internetseite eingestelltes und falsch erläutertes Verkaufsangebot verantwortlich ist, auch wenn er die Angaben nicht selbst erstellt, sondern vom Lieferanten übernimmt (BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13 – Himalaya Salz).

Streichpreise ohne weitere Erläuterung verwendbar

Auch wenn es viele Online-Händler gar nicht auf dem Schirm haben: Bislang musste ein durchgestrichener Preis, dem ein niedrigerer neuer Preis gegenübergestellt wird, erläutert werden. Grund ist, dass der Verbraucher wissen soll, worum es sich bei dem Streichpreis handelt, etwa die UVP oder der zuvor verlangte Preis des Händlers. Eine durchgestrichene Preisangabe ohne nähere Erläuterung sei nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr zu beanstanden, wenn es sich eindeutig um den früher vom Händler verlangten Preis handelt (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2016

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2016

3. Mai 2016 von Onlinehändler News

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Der April setzte eindeutig ein Zeichen in puncto Jugend- und Verbraucherschutz. Zum einen wurde der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zum 1. April 2016 verboten. Auch die neue Kennzeichnung von Tabakwaren wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Monat April 2016 noch einmal im Rückblick.

„Visa Entropay“: Urteil zu besonderen Zahlungsarten im Online-Shop

Mit der wachsenden Zahl von Online-Shops steigt auch die Zahl der Zahlungsanbieter, derer man sich bedienen kann. Um Kunden eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zu gewähren, hat der Gesetzgeber für Online-Händler sogar eine Pflicht daraus gemacht. Verbrauchern soll bei Bestellungen im Internet daher mindestens eine kostenlose gängige und zumutbare Zahlungsart zur Verfügung stehen. Die Zahlungsart „Visa Entropay“ ist jedenfalls noch nicht so bekannt, als dass sie als einzige kostenlose Zahlungsart im Shop verfügbar sein darf (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.01.2016, Az.: 15 O 557/14).

Abmahnmissbrauch und der Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“?

Abmahnungen sind ein Mittel, um einen fairen Wettbewerbs zu gewährleisten. So ist hierzulande keine staatliche Aufsicht des Wettbewerbs vorgesehen, sondern eine Maßregelung unter Mitbewerbern und Verbänden. Die Hinweise „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, die sich immer noch auf vielen Webseiten befinden, sind rechtlich ohne Belang. Im Gegenteil: Wer den Hinweis verwendet, darf auch seinerseits ohne vorherige Kontaktaufnahme nicht abmahnen. Tut er dies doch, soll er zumindest auf seinen Abmahnkosten (z.B. für die Beauftragung des eigenen Anwaltes) sitzen bleiben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2016, Az.: I-20 U 52/15).

Bundesfinanzhof zur Schwelle zwischen gewerblichen und privaten Handeln

Gewerblicher oder privater Verkauf? Jede Antwort hat für sich genommen einige rechtliche Folgen. Zum einen setzt ein gewerblicher Verkauf entsprechende gesetzliche und steuerrechtliche Pflichten in Gang. Wer sich darüber nicht im Klaren ist und bewusst oder unbewusst gewerblich handelt, kann sogar richtig Ärger bekommen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Verkauf von 140 Pelzmänteln aus einer Erbmasse die Schwelle zum gewerblichen Handeln in dem konkreten Fall schon überschritt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten

Lange hat der Gesetzgeber daran gebastelt. Am 01.04.2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft, welches eine europäische Richtlinie umsetzte. Das Gesetz ergänzt die auf europäischer Ebene geltende ODR-Verordnung (mit seinen Informationspflichten) und stellt die Anforderungen an die Errichtung und Anerkennung der nationalen Schlichtungsstellen auf. Über alle Neuerungen für Online-Händler klärt das neue Hinweisblatt des Händlerbundes auf. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2016

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2016

8. März 2016 von Onlinehändler News

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Der Februar stand ganz im Zeichen des Umbruchs. Auch wenn es der kürzeste Monat des Jahres war, ist allerhand Aufregendes und Ereignisreiches passiert. Gleich zu Beginn des neuen Jahres wurden sehr wichtige, den Online-Handel bestimmende, Gesetze auf den Weg gebracht. Auch die deutschen Gerichte urteilten zu wichtigen Fragen des Online-Handels.

Verkauf von nikotinhaltigen Liquids vorerst nicht mehr gestattet

In diesem Jahr ist eine große Änderung des Tabakrechtes geplant. Die bestehenden Gesetzeslücken zum Verkauf von Liquids für das Verdampfen in E-Zigaretten sollen endlich geschlossen werden. Kurz vor der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens mischt sich aber der Bundesgerichtshof ein und stellt den Handel mit nikotinhaltigen Liquids unter Strafe. Händler und Anhänger der elektronischen Zigaretten sind empört über das Urteil (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.12.2015, Az.: 2 StR 525/13). Erst ab dem 20. Mai ist der Verkauf mit dem neuen Tabakerzeugnisgesetz wieder legal.

Fehlende Datenschutzerklärung kann von Mitbewerbern abgemahnt werden

Auf Webseiten werden massenhaft Daten erhoben und gespeichert. Klar, dass ein Interesse der Nutzer an einer Aufklärung mit dem Verbleib und Umgang dieser sensiblen Daten besteht. Ob das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Abmahngrund darstellt, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen – und immer noch umstritten. Zuletzt nahm das Landgericht Köln Stellung: Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung und Belehrung ist wettbewerbswidrig und abmahnfähig (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).

E-Books nicht steuerlich begünstigt

Zum Schutze des Kulturgutes Buch soll auch der Verkauf von Literatur gefördert werden. Bücher sind in Deutschland deshalb steuerlich begünstigt und daher nur mit einem Steuersatz von 7% versehen. E-Books sollen jedoch umsatzsteuerrechtlich keine Bücher sein und damit nicht von dem Steuervorteil profitieren können (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 3. Dezember 2015, Az.: V R 43/13). Auf der Grundlage des Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt. Abhilfe kann nur eine Änderung des Steuerrechtes schaffen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2016

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2016

2. Februar 2016 von Onlinehändler News

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justice_Hans_Braxmeier_pixabayDas Jahr ist erst einen Monat alt, doch schon jetzt sind einige sehr bedeutende Urteile bekannt geworden. „Tell a friend, Widerrufsrecht und Paypal“ waren die Schlagwörter, die den Auftakt für den ersten Monat des Jahres bildeten. Lesen Sie in unserem Monatsrückblick, welche weiteren Neuigkeiten es aus dem IT-Recht gab.

Weiterempfehlungs-Funktion von Ebay für unzulässig erklärt

Dass man auf Webseiten von der Nutzung sogenannter Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktionen die Finger weg lassen sollte, ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht Neues. In Online-Shops hat man als Betreiber weitestgehend Einfluss auf die Darstellung, auf Plattformen hat man dagegen kein Mitspracherecht. Ebay scheint sich die strenge Rechtsprechung jedoch angenommen zu haben und bietet seit einer Weile eine neue Weiterempfehlungsfunktion an, bei der der Nutzer in sein eigenes E-Mail-Postfach geleitet wird und von da aus die Empfehlung verschickt. Aus unserer Sicht eine rechtssichere Lösung.

Das Landgericht Hamburg folgte dieser Auffassung jedoch nicht (Urteil vom 8. Dezember 2015, Az.: 406 HKO 26/15). Es sei schon ausreichend, dass der Händler etwaige Weiterempfehlungen dadurch veranlasst hat, dass er eine bestimmte Verkaufsplattform genutzt hat, die eine derartige Weiterempfehlungsfunktion bereithält.

Neue Paypal-Nutzungsbedingungen erweitern Käuferschutz

Der Online-Handel ist ein schnelllebiges Geschäft. Immer wieder muss daher auch Paypal Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vornehmen, um sie an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Auch in diesem Jahr kündigte Paypal die Änderung bzw. Erweiterung seiner Bedingungen (u.a. Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze) an. Zum 23. Februar 2016 werden bei der Nutzung von Paypal neue Datenschutzgrundsätze sowie zum 23. März 2016 neue Nutzungsbedingungen (einschließlich der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien) eingeführt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2016

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2015

4. Dezember 2015 von Onlinehändler News

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Viele Gesetze sind sehr abstrakt und theoretisch. Um sie in die Praxis umzusetzen, müssen sie von den Gerichten oft erst interpretiert werden. So auch einige Regelungen zum neuen Widerrufsrecht samt den dazugehörigen Informationspflichten. Im November wurden zwei spannende und für Online-Händler relevante Urteile gefällt. Lesen Sie in unserem Monatsrückblick, welche weiteren Neuigkeiten es aus dem IT-Recht gab.

Kostenpflichtige Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Auch wenn die Möglichkeit von kaum einem Verbraucher genutzt wird – per Gesetz hat er die Möglichkeit eines telefonischen Widerrufs. Durch die aktuelle Rechtsprechung müssen Händler in ihrer Widerrufsbelehrung sogar eine Telefonnummer nennen, unter der der Unternehmer erreichbar ist. Alle Online-Händler sollten ihre Widerrufsbelehrung mittlerweile um diese Angabe ergänzt haben. Andernfalls droht sogar eine Abmahnung.

Aber auch die Angabe der Telefonnummer kann Händler in die Bredouille bringen – wenn es sich um eine kostenpflichtige Nummer handelt. Zumindest die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, eine für einen Widerruf bereitgestellte kostenpflichtige Nummer sei nicht zulässig. Das gesetzliche Widerrufsrecht könnte durch die anfallenden Kosten beeinträchtigt werden.

Das mit der Klärung angerufene Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Nutzung einer 01805er-Nummer in der Widerrufsbelehrung zulässig ist (Urteil vom 03.11.2015, Az.: 312 O 21/15). Auch wenn Kosten anfallen, werde der Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abgehalten.

Rechtsanwaltskosten auch in einfachen Fällen gerechtfertigt

Kommt es zu einem Streit zwischen Verbraucher und Händler, gehen viele Betroffene voreilig zu einem Rechtsanwalt. Die Frage, ob dessen Beauftragung überhaupt notwendig gewesen wäre, kommt spätestens mit der Anwaltsrechnung auf.

Ein Schadensfall, bei dem die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig war, soll bereits dann vorliegen, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug gerät (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14). Auch in einfach gelagerten Fällen darf sich der Gläubiger einen Rechtsanwalt suchen. Die Folge ist, dass die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu erstatten sind.

UVP-Werbung: Aktualität muss gewährleistet sein

Streichpreise können für den Kunden ein sehr verlockendes Angebot sein. So suggerieren die teilweise enormen Preisnachlässe ein echtes Schnäppchen. Auch die Gegenüberstellung mit einer UVP fällt in diese Kategorie. Stimmt die Angabe, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Hat die angegebene UVP aber tatsächlich nie bestanden oder ist nicht mehr aktuell, täuscht der Händler seine Kunden und verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Scheinbar tauchen derartige unzulässige Werbeaussagen immer wieder auf. Die Wettbewerbszentrale weist daher aktuell noch einmal darauf hin, dass eine falsche UVP-Werbung unzulässig und abmahngefährdet ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2015

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