So kurz vor Weihnachten dreht sich im Online-Handel alles um den Kunden. Während alle Online-Händler vor Arbeit weder ein noch aus wissen, sind die Gerichte nicht ganz so aktiv gewesen. Anders jedoch die Abmahner, die auch in der Weihnachtszeit nicht nachlassen.
Neues Urteil: Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop
Statt sich nach jeder Bestellung zur Bezahlung in den Online-Banking-Account einwählen zu müssen, gibt es immer mehr Zahlungsanbieter, die diesen Prozess abnehmen und erleichtern wollen. In jedem Online-Shop muss aber trotzdem mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stehen. Die Zahlung per Sofortüberweisung erfüllt genau diese Kriterien und hat den Status „gängige und zumutbare Zahlungsart“ erreicht.
Erotikhandel – Gericht stärkt Online-Händler beim Widerrufsrecht
Lange Zeit war der Erotikhandel ein schmuddeliges Thema. Doch damit ist schon lange Schluss. Was aber geblieben ist, sind Kunden, die benutze Erotikartikel in gebrauchten Zustand zurücksenden. Dass für diese Waren auch noch ein Widerrufsrecht besteht, versetzt betroffene Online-Händler regelmäßig in Entsetzen. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun aktuell, dass Online-Händler sich helfen können, indem sie eine Versiegelung an den Produkten anbringen. Wer das Siegel entfernt, kann sich nicht mehr auf den Ausschluss berufen. Inwieweit die Reinigungsmöglichkeit den Widerruf beeinflusst, bleibt abzuwarten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016