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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Onlinehändler News

Onlinehändler News

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2020

3. Juni 2020 von Onlinehändler News

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Alles neu macht der Mai! – Diese einfache Weisheit gilt auch teilweise für die News in Sachen IT-Recht. Hier gab es die eine oder andere Neuheit. Händler dürfen sich aber auch über die Bestätigung ihrer guten Rechte freuen.

Soforthilfen nicht pfändbar

Besonders kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind während der Corona-Krise auf Unterstützung angewiesen. Die Soforthilfen von Bund und Ländern helfen zumindest über Liquiditätsengpässe hinweg und können eine Schließung erst mal verhindern.

Ein Unternehmer aus NRW staunte nicht schlecht, als die ausgezahlte Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro direkt wieder weg wahr. Grund war eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, mit der das Konto belastet war. Der Unternehmer hatte nämlich noch Umsatzsteuerschulden aus den vorangegangenen Jahren.

Das Finanzgericht Münster stellte allerdings fest: So nicht! Die Corona-Soforthilfe soll die finanziellen Nöte abmildern, die durch die Coronakrise entstanden sind. Sie sei jedoch nicht dazu da, Schulden aus der Zeit davor zu begleichen. Eine Pfändung der Soforthilfen würde zu einem unangemessenen Nachteil für die betroffenen Unternehmen führen. 

Marketing-Cookies nur mit aktiver Einwilligung

Das lang erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookies ist endlich da und bringt erwartungsgemäß nichts neues. Wie bereits prognostiziert bewerteten die Richter das Setzen von Cookies auf Grundlage eines vor markierten Kästchens als rechtswidrig. Seitenbetreiber müssen sich die Einwilligung für nicht-notwendige Cookies also über ein sogenanntes Opt-In-Verfahren einholen, bei dem der Seitenbesucher aktiv ein Kästchen anklicken muss. 

Portoerhöhung der Deutschen Post rechtswidrig

Ende Mai stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Portoerhöhung der Post im Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig war. Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Konkret ging es um die Erhöhung von 62 auf 70 Cent für einen Standardbrief. Das Gericht stellte fest, dass die Grundlage, auf der die Erhöhung stattfand, rechtswidrig ist. Im Jahr 2015 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Methode zur Gewinnzuschlagsbemessung verändert. Diese Änderung ist allerdings nicht vom Postgesetz gedeckt. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2020

7. Mai 2020 von Onlinehändler News

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Der Monat April wird auch bei den Rechtsnews vor allem von der Coronakrise bestimmt. Allerdings beschäftigten sich die Gerichte nicht nur mit den Coronaverordnungen der Länder, sondern auch mit dem Markenrecht und dem Rechtsmissbrauch durch den Ido-Verband.

Neue Coronamaßnahmen teilweise rechtswidrig

Die langersehnten Lockerungen der Coronamaßnahmen sorgen nicht nur für gute Stimmung. Es hagelt auch Kritik: Grund ist zum einen der föderale, bunte Blumenstrauß an unterschiedlichen Umsetzungen, zum anderen die 800-Quadratmeter-Grenze. Bund und Länder verständigten sich im vergangenen Monat darauf, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern ihre Tore wieder öffnen dürfen. Allerdings gilt diese Begrenzung nicht für jedes Geschäft. Dies sorgt für Unmut.

Doch es kommt noch schlimmer: Die Umsetzungen könnten in großen Teilen rechtswidrig sein. Das zeigen zumindest zwei Gerichtsentscheidungen aus Hamburg und Bayern.

Hamburg: In Hamburg wandte sich eine Sportscheck-Filiale gegen die 800-Quadratmeter-Regel und bekam vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Recht. Die Richter sahen keine sachlichen Gründe für diese Grenze. Ob ein Geschäft mehr Kundschaft anzieht und damit ein größeres Risiko für Infektionen darstellt, hänge weniger von der Größe, sondern mehr vom Sortiment ab. 

So habe ein Möbelgeschäft eine sehr große Fläche, aber möglicherweise weniger Kundschaft. 

Bayern: In München geht der Verwaltungsgerichtshof einen Schritt weiter und bescheinigt der bayerischen Umsetzung Verfassungswidrigkeit. Sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz. Das Gericht monierte, dass es keinen Grund gebe, warum die 800-Quadratmeter-Regel nicht für Fahrradläden, Auto- und Buchhändler gelte. 

Keine Sonntagsarbeit für Zusteller

An Sonn- und Feiertagen darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gearbeitet werden. Meist ist dafür eine Sondergenehmigung erforderlich. Ein privater Paketzusteller wollte eine solche Genehmigung für die Osterfeiertage in Berlin. Grund sei das erhöhte Aufkommen aufgrund der vielen LAdenschließungen.

Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Es lägen keine besonderen Verhältnisse vor, die eine Ausnahmegenehmigung zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderlich machen. Es gebe keine Versorgungskrise, so dass die Paketzustellung an Feiertagen nicht zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend benötigt werde.

Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße bei gelagerter Ware

Der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 2.4.2020, Aktenzeichen C-567/18) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Amazon für Markenrechtsverstöße haftbar gemacht werden kann, wenn diese durch Händler begangen werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2020

25. März 2020 von Onlinehändler News

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In diesem Monat ist ein Thema vorherrschend: Corona. Dennoch gab es dazwischen auch immer mal wieder Neuigkeiten zu rechtlichen Themen, die für den E-Commerce spannend sind.

Corona: Alles, was Händler müssen

Den Start macht dennoch der Dauerbrenner Corona: Viele Online-Händler fragen sich, was zu tun ist. Vor allem die Frage nach finanziellen Unterstützungen taucht immer wieder auf. Daneben kommt es natürlich auch zu der Frage, ob Händler in ihren AGB irgendetwas anpassen müssen. Ein Querschnitt durch alle wichtigen Themengebiete bildet der Beitrag „Coronakrise: Alles was Händler jetzt wissen müssen“ auf Onlinehändler-News ab.

Netflix verstößt gegen Button-Lösung

Die sogenannte Button-Lösung aus dem § 312j BGB verpflichtet Händler dazu, den Button, mit dem sich der Käufer zu guter Letzt rechtlich verbindlich zum Kauf verpflichtet, auch entsprechend eindeutig zu kennzeichnen. Dabei darf der Button mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Floskeln beschriftet werden.

Was das genau bedeutet, musste nun auch Netflix feststellen. Der Streamingdienst wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt. Grund war der Button zum Abschluss des Abos, der wie folgt beschriftet ist: 

„Mitgliedschaft beginnen 
Kostenpflicht nach Gratismonat“

Das Kammergericht Berlin hat den Verbraucherschützern Recht gegeben. Netflix muss den Zusatz bezüglich des Gratismonats vom Button streichen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2020

3. März 2020 von Onlinehändler News

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Diesen Monat dürfen Händler etwas aufatmen: Der Bundesgerichtshof hat die Haftung auf Plattformen etwas eingegrenzt. Außerdem gab es noch weitere interessante Rechtsnews rund ums Thema Markenrecht und Datenschutz.

Seller müssen nicht für Kundenrezensionen haften

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist streng reguliert. Beispielsweise dürfen kinesiologische Tapes nicht damit beworben werden, weil der Nutzen für die Gesundheit nicht hinreichend belegt ist. Das hält natürlich die Kunden nicht davon ab, entsprechende Aussagen in ihren Rezensionen wiederzugeben. Ein Händler auf Amazon sollte nun nach dem Willen des Verbands sozialer Wettbewerb für genau diese Aussagen seiner Kunden haften. 

In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof dieser Rechtsansicht nun aber eine Abfuhr erteilt: Kundenrezensionen auf Amazon stellen keine Werbung dar. Sie sind optisch deutlich von den Inhalten des Verkäufers abgegrenzt, so dass er sich die Aussagen der Kunden nicht zu Eigen macht. Eine Haftung besteht daher nicht.

Retourenvernichtung: Kabinett beschließt Verbot

Seit Anfang des Jahres tobt die Diskussion um die Vernichtung von Retouren im Handel. Nun hat das Gesetz zum Verbot eben solcher Retouren das Bundeskabinett passiert. In dem Entwurf ist eine sogenannte Obhutspflicht verankert. Der Händler soll dafür Sorge tragen, dass Retouren weiterhin genutzt werden können, statt im Müll zu landen. 
Als nächstes wird das Gesetz im Bundestag beraten. 

Marke Black Friday wird nicht gelöscht – mit Ausnahmen

Lange herrschte Rechtsunsicherheit beim Werben mit dem Begriff Black Friday, denn: Es handelt sich um eine eingetragene Marke. Allerdings bezweifeln viele, ob diese Marke überhaupt Bestand haben kann. Schließlich handelt es sich bei dem Begriff um ein Synonym für die jährliche Rabattschlacht.

Das Bundespatentgericht hat nun entschieden, dass die Marke in weiten Teilen bestehen bleibt. Der Begriff wurde bereits 2013 in das Markenregister eingetragen. Damals war der Begriff in Deutschland eher unbekannt und mit dem Börsencrash verbunden. Für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde die Löschung allerdings bestätigt. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2020

3. Februar 2020 von Onlinehändler News

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Das Jahr 2020 startete mit einem bunten Blumenstrauß an rechtlichen Thema. Besonders über eine Nachricht dürften sich viele Online-Händler freuen, denn sie betrifft den Ido-Verband.

Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich

Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH) hat bestätigt, was viele bereits vermutet haben: Der Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich. Der Grund für diese Schlussfolgerung liegt darin, dass der Verband nach außen hin seine Legitimation damit begründet, für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu stehen; bei seinen Mitgliedern dann aber offenbar ein Auge zudrückt. Jedenfalls ist dem Ido-Verband vor Gericht nicht gelungen, zu beweisen, seine Mitglieder zu kontrollieren und bei Verstößen gegen Recht und Gesetz einzuschreiten. Daher sah das Gericht einen klaren Missbrauch. 

Nintendo darf Widerrufsrecht für Vorbestellung ausschließen

Für rein digitale Ware dürfen Händler unter bestimmten Voraussetzungen das Widerrufsrecht ausschließen, da eine Prüfung der Beschaffenheit zugleich den Konsum des Produktes bedeuten würde. Von dieser Möglichkeit macht auch Nintendo bei Vorbestellungen Gebrauch. Genau daran störte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, denn: Die vorbestellten Spiele werden beim Kauf zwar gedownloadet; spielbar werden sie aber erst ab offiziellen Erscheinungsdatum. Das Gericht sah das allerdings anders: Der Verbraucher verzichte bewusst auf sein Widerrufsrecht und wisse, welche Konsequenzen das habe. 

CPC-Verordnung stärkt grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Um dem Verbraucherschutz in Zeiten des grenzüberschreitenden Handels zeitgemäße Werkzeuge an die Hand zu geben, gibt es seit dem 17. Januar die neue CPC-VErordnung. Bei der „Consumer Protection Cooperation” handelt es sich um ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden, welches immer dann aktiv wird, wenn durch einen Online-Shop in Land A, Verbraucher des Landes B geschädigt werden. 

Um der Digitalisierung gerecht zu werden, bekommt die CPC daher neue Befugnisse: So darf sich die CPC Zugang zu relevanten Daten und Dokumenten verschaffen, Prüfungen vor Ort durchführen und auch Testkäufe tätigen, um Verstöße zu ermitteln. In schweren Fällen darf auch die Schließung eines Online-Shops veranlasst werden. 

Amazon muss Herkunft von Lebensmitteln eindeutig kennzeichnen

So eine Amazon-Fresh-Weintraube kann als echter Globetrotter aus gleich dreizehn Ländern gleichzeitig kommen. Das befand Foodwatch als rechtswidrig und bekam vor dem Landgericht München I (Urteil v. 14.01.2020, Aktenzeichen 1 HK O 6852/18) Recht. Amazon muss nun eindeutig kennzeichnen, aus welchem Ursprungsland die Produkte kommen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2019

20. Dezember 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat hat Amazon gezeigt, dass Sieg und Niederlage nahe beieinander liegen. Einen Rechtsstreit konnte der Online-Riese für sich gewinnen; den anderen aber nicht. Außerdem mussten zwei große Unternehmen etwas tiefer in die Tasche greifen. 

1&1 soll 10 Millionen Bußgeld zahlen

Wegen Verstößen gegen die DSGVO hat der Telekommunikationsanbieter 1&1 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 9.550.000 Euro vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bekommen. Grund ist ein Fall aus dem Jahr 2018: Ein Anrufer konnte über die Angabe des Namens und des Geburtstagsdatums die persönlichen Daten eines Expartners abfragen. Diese Verifizierung erfüllt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht, stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte fest.

Das Unternehmen indes will sich vor allem gegen die Höhe des Bußgeldes wehren: Seit 2018 habe sich einiges getan und mittlerweile gelte ein anderes Verifizierungsverfahren bei Anrufen. Das Bußgeld sei unverhältnismäßig.

BGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Amazon geklagt, da der Online-Riese die Nummer der Kunden-Hotline so versteckt hat, dass sich Kunden durch mehrere Unterseiten klicken müssen. Das darf Amazon auch, hat nun der BGH geurteilt. In Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung diesen Sommer hatten die Richter festgestellt, dass Amazon durch den Kunden-Chat und das Rückrufformular die Anforderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie insoweit erfüllt, dass eine einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Kontaktaufnahme für Verbraucher möglich ist.

Sonntags-Arbeit bei Amazon rechtswidrig

Im Jahr 2015 hatte sich Amazon für die Weihnachtszeit eine Sondererlaubnis zur Beschäftigung an Sonntagen geholt. Diese wurde auch zunächst erteilt; allerdings hatte Verdi geklagt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Erlaubnis zur Sonntagsarbeit rechtswidrig war. Zwar wäre Amazon ohne die Bewilligung der Sonntagsarbeit ein großer Schaden entstanden, allerdings war dieses Problem hausgemacht: Durch die Einführung des Express-Versands und Same-Day-Lieferungen hatte sich Amazon selbst den Druck zur Weihnachtszeit gegeben. 

Öko-Test-Siegel genießt markenrechtlichen Schutz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Öko-Test-Siegel markenrechtlichen Schutz genießt. Das besondere daran ist, dass Öko-Test das Blanko-Logo lediglich das Blanko-Logo hat schützen lassen. Zu dem Logo gehört aber eigentlich immer noch eine Beschriftung. Das bedeutet, dass die Stiftung Öko-Test gegen Händler vorgehen kann, wenn diese ohne Erlaubnis das Siegel verwenden und mit eigenen Texten versehen. Zwar handelt es sich dann nicht mehr um das eigentlich geschützte Siegel, allerdings reicht diese „hochgradige Zeichenähnlichkeit“ für einen markenrechtlichen Verstoß aus. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2019

5. November 2019 von Onlinehändler News

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Cookies, Prosecco und Pringles – in diesem Monat ging es zwar nicht um die Wurst, aber um Datenschutz, Fernabsatzrecht und geschützte Produktbezeichnungen.

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Den Anfang hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 gemacht: Er hat die Feststellung getroffen, dass für das Setzen von Cookies die Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Seit dem sprudelt das Netz vor Interpretationen über: Die eine Seite sagt, dass nun für jedes noch so kleine Cookie eine Einwilligung benötigt werde; die andere ignoriert das Urteil mit der Begründung, dass erst einmal der deutsche Gesetzgeber tätig werden müsse, denn: Das Urteil widerspricht dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Gemäß TMG muss nämlich keine Einwilligung eingeholt werden.

Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und müssen angewendet werden. Dies spricht dafür, dass nicht nur Gerichte und Behörden danach handeln müssen, sondern auch die E-Commerce-Branche. Hören lässt sich auch die Ansicht, dass für das Setzen notwendiger Cookies, wie beispielsweise der Session-Cookies, keine Einwilligung erforderlich ist, denn: Ohne diese Cookies würde keine Seite funktionieren. Alles was darüber hinausgeht, könnte bewilligungspflichtig sein. Es bleibt weiter spannend. 

Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen

Um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronik-Artikeln zu verlängern, hat Hamburgs Justizsenator auf der Ministerkonferenz vorgeschlagen, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher auszudehnen. Möglich ist dies prinzipiell, da die EU lediglich ein Mindestmaß an Rechten vorschreibt.

Konkret geht es dem Senator um zwei Maßnahmen: Zum einen soll die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislastumkehr von einem halben auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorliegt. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.

Ob diese Vorschläge angenommen werden, ist allerdings Zukunftsmusik: Zunächst muss über den Beschluss auf Bundesebene entschieden werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2019

6. August 2019 von Onlinehändler News

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Der Name Amazon war im Juli 2019 besonders häufig in aller Munde. Kein Wunder: Vom Online-Riesen gibt es einiges zu berichten. Rechtliche Neuigkeiten gibt es aber auch von der Deutschen Umwelthilfe und Ebay.

A, wie Amazon: Drei wichtige Neuigkeiten

Rechtswidrige AGB mit Verkäufern: Einer Sellerin wurde von heute auf morgen das Amazon Konto gesperrt. Das, was vielen Händlern täglich passiert, wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich gerichtlich. Vor dem Landgericht Hildesheim erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die Amazon dazu verpflichtet, das Konto zu entsperren. Grund für den Sieg ist eine rechtswidrige AGB-Klausel: Das Unternehmen behält sich nämlich vor, die Konten der Seller jederzeit, ohne Angaben von Gründen sperren zu können. Dies verstößt aber gegen den Grundsatz des § 307 BGB, wonach Klauseln Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach ‚rauswerfen‘ und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Neue AGB: Die AGB von Amazon sind auch Grundlage der Ermittlungen vom Bundeskartellamt. Dieses hat festgestellt, das Amazon scheinbar seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Händler missbraucht. Der Versand-Riese hat nun aber Besserung gelobt. Mitte August sollen neue, transparentere AGB für die Verträge mit Händlern in Kraft treten. 

Keine Angabe der Telefonnummer: Ein aktueller Beschluss vom EuGH basiert zwar auf einem Rechtsstreit mit Amazon, wirkt sich aber auf den kompletten Online-Handel aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Amazon verklagt, da das Unternehmen keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, wie die zugrunde liegende Verbraucherrechterichtlinie auszulegen ist. Die europäischen Richter stellten fest, dass eine Telefonnummer nicht mit angegeben werden muss. Ein Kundenchat oder ein Rückrufformular tun es auch. Wichtig ist nur, dass eine direkte und schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Ob Amazon diese Anforderungen erfüllt, muss nun der BGH, bei dem die Akte wieder liegt, entscheiden. 

Rückwirkende Bußgelder wegen Verpackungsgesetz

Die Irritation unter vielen Händler ist groß: Vor wenigen Wochen erhielten sie Post von der Zentralen Stelle. In dem Schreiben wurde gefordert, eine Mengenmeldung für das Jahr 2018 abzugeben. Das ist auch ganz korrekt, denn: Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht bereits seit Anfang der 90er und das neue Verpackungsgesetz hat die alte Verpackungsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 nahtlos abgelöst. Allerdings müssen in der Vergangenheit nachlässige Händler nicht unbedingt mit Bußgeldern rechnen: Eine Lizenzierung ist auch für das Jahr 2018 noch rückwirkend möglich. 

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

3. Juli 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat sind es vor allem die Ideen der Politiker, die den Online-Handel beeinflussen werden. Ob globale Digitalsteuer oder extra Influencer-Gesetz. Sie lassen sich so einiges einfallen.

Grüne fordern Verbot von Retouren-Vernichtung

Eine Meldung sorgte Mitte des Monats für Furore: Die Grünen fordern ein Gesetz, nach dem es verboten werden soll, Retouren zu vernichten. Grund für diese Forderung ist die Annahme der Grüne, dass gerade große Unternehmen retournierte Ware, die noch gut ist, vernichten, da dies günstiger sei, als sie zu spenden oder für den Wiederverkauf aufzubereiten. 

Die behauptete massenhafte Vernichtung noch guter Ware bezeichnete Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“. Aus einer Studie geht allerdings hervor, dass gerade mal vier Prozent der retournierten Waren vernichtet werden. Die große Mehrheit, fast 80 Prozent, wird als Neuware weiter verkauft. Der Rest landet als B-Ware in den Geschäften oder wird gespendet.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Ein weiteres Vorhaben der Regierung wird zur Zeit im Bundesrat diskutiert: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Bei dem Entwurf geht es vor allem darum, die Voraussetzungen für das Aussprechen von Abmahnungen zu erschweren und so den wirtschaftlichen Aspekt hinter dem Abmahnwesen unattraktiver zu machen. Besonders umstritten ist die Einführung der geringfügigen Verstöße, die umgangssprachlich Bagatellverstöße genannt werden. Laut einer Stellungnahme des Händlerbunds fallen unter diese Verstöße auch schwerwiegende Fehler, wie das Weglassen einer Widerrufsbelehrung. Abmahnungen wegen solcher Verstöße sollen laut dem Entwurf für den den Abgemahnten quasi kostenlos sein, wenn er durch einen Mitbewerber abgemahnt wird.

Gesetz für Influencer

Der Gesetzgeber hat eine Lücke gefunden, die es eigentlich nicht gibt. Was Schleichwerbung ist und was nicht, ist eigentlich bereits seit Jahren durch die Gesetze und die Anwendung durch die Gerichte geregelt. Allerdings scheinen sich besonders Influencer in Sachen Werbekennzeichnung schwer zu tun: Auslöser der Unsicherheit sind hier die zahlreichen Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb. Um Influencer besser vor ungerechtfertigten Abmahnungen zu schützen, soll ein Gesetz her, welches genau regelt, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2019

21. Juni 2019 von Onlinehändler News

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„Alles neu macht der Mai.” – In diesem Sinne gab es auch in diesem Monat wieder spannende rechtliche Neuigkeiten. Von A bis Abmahnmissbrauch bis W wie Widerruf war alles dabei.

Gesetz zur Stärkung gegen des fairen Wettbewerbs

Geht es dem Missbrauch des Prinzips der Abmahnungen jetzt an den Kragen? Diese Frage dürften sich viele Händler mit Blick auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG stellen. Bereits im letzten Jahr kündigte die damalige Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) an, gegen Abmahnmissbrauch vorgehen zu wollen. Der aktuelle Entwurf sieht auch tatsächlich eine Verschärfung der Voraussetzungen vor: So sollen Mitbewerber nur noch abmahnen dürfen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichen Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Neu ist auch die Regelung bei sogenannten Bagatellverstößen: Verstöße, die gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten betreffen, fallen unter die Bagatellregelung. Das bedeutet, dass Mitbewerber diese Verstöße zwar künftig weiter abmahnen dürfen sollen; die dafür erbrachten Aufwendungen (meist die Rechtsanwaltsgebühren) dürfen allerdings nicht mehr auf den Abgemahnten abgewälzt werden. Zu den Bagatellverstößen gehören Beispielsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstöße gegen die Impressumspflicht oder der fehlende Grundpreis. Auch auf Verbände kommen strengere Voraussetzungen zu. Über die Änderungen berichtet der Händlerbund im Einzelnen.

OLG Frankfurt zur Versandkostenangabe

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufes über alle Kosten infomiert werden, die mit dem Shopping-Erlebnis einhergehen. Dazu gehört auch die Angabe der Versandkosten. Dass Angaben, wie etwa „Versandkosten auf Anfrage”, unzulässig sind, ist schon lange bekannt. Nun hat sich das OLG Frankfurt (AZ.: 6 U 19/18) mit der Frage beschäftigt, wann die Angabe erfolgen muss. Sicher ist, dass der Kunde bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informiert werden muss, dass Versand- und Lieferkosten anfallen. Ein Hinweis, wonach sich der Produktpreis „zzgl. Versandkosten” versteht, kann ausreichen, wenn sich beim Anklicken oder Ansteuern des Hinweises ein Fenster mit einer Übersicht öffnet.

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Kategorie: Recht & Datenschutz

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