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Archiv für August 2018

Das Amazon/eBay-Gesetz: Ein Schuss in die richtige Richtung? – Ein Interview mit dem BVOH

1. August 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Seit rund zwei Jahren werden die Stimmen aus der Branche immer lauter und drängender, die vor der chinesischen Gefahr im heimischen Vorgarten warnen. Diese scheren sich nicht um gesetzliche Vorgaben, begehen Steuerbetrug und könnten so ihre Produkte zu Dumpingpreisen anbieten, so der Vorwurf. Das Bundeskabinett verabschiedete heute ein Gesetz, das ab 2019 die Marktplätze in die Pflicht nimmt. Aber geht der Schuss wirklich in die richtige Richtung?

Marktplätze sollen künftig für Umsatzsteuerbetrug bei Verkäufen über ihre Seiten haften. Das heute tagende Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der laut Finanzminister Olaf Scholz geeignet ist, den Steuerbetrug im Onlinehandel zu stoppen:

„Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen.“

Sofern Bundestag und Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen, sollen ab 2019 die Onlinemarktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer, die bei ihnen aktiv sind, vorlegen, haften sie nicht selbst. Internet World Business hat eine ausführliche Zusammenfassung zum Gesetzentwurfveröffentlicht.

Wir baten nun BVOH-Präsident Oliver Prothmann um seine Einschätzung. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), vertritt quasi als Stimme der KMU-Händler deren Rechte und Sorgen gegenüber der Politik und Regierung in Berlin und Brüssel.

Als solche befürchtet der BVOH bereits seit Längerem, dass deutsche Onlinehändler diesem eigentlich begrüßenswerten Gesetz zum Opfer fallen könnten. Aber nicht weil sie Steuern hinterziehen, sondern aus ganz anderen Gründen, wie uns Oliver im nachfolgenden Interview ausführlich erläutert.

 

Oliver, das Gesetz zielt ja insbesondere auf Händler aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, die über Marktplätze wie Amazon und eBay Produkte verkaufen, aber zu wenig oder keine Umsatzsteuer abführen. Kann das geplante Gesetz überhaupt die gewünschte Wirkung erzielen oder schießt es daneben?

Das Gesetz adressiert das Problem des Umsatzsteuerbetrugs auf einigen Onlinemarktplätzen. Leider findet eine grobe Überregulierung statt, indem nicht nur die Handvoll betroffene Marktplätze sowie deren wenige tausend Umsatzbetrüger adressiert sind, sondern alle Marktplätze (egal ob gewerblicher oder privater Handel) und alle Händler, also auch deutsche und europäische.

 

Aber was bedeutet das alles für deutsche Händler? Widerfährt ihnen nun Gerechtigkeit oder hat das Ganze auch für sie einen Pferdefuß?

Aus dem Finanzministerium hört man, dass man, um Diskriminierung einzelner Händlergruppen zu vermeiden, alle Händler in dieses Gesetz eingebunden hat. Dies bedeutet aber, dass mal wieder tausende, und in diesem Fall über 200.000 deutsche und europäische KMU-Händler von dem Gesetz betroffen sind und nicht nur die Umsatzsteuerbetrüger. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das Amazon/eBay-Gesetz: Ein Schuss in die richtige Richtung? – Ein Interview mit dem BVOH

Kategorie: Finanzen & Steuern Stichworte: Marktplätze

Was kostet die Shop Software-Welt?

1. August 2018 von Gast

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Die Total Costs of Ownership (TCO), also Gesamtkostenbetrachtung, sind für jeden Händler essentieller Bestandteil der eigenen Kalkulation und im Auswahlprozess einer E-Commerce-Software. Die Betrachtung der TCO hängt sehr stark von den Vorbedingungen und dem gewählten Softwareansatz ab. Am einfachsten ist ein Projekt auf einer grünen Wiese, aber diese Situation ist sehr selten. Meist muss eine Integration in eine bestehende Landschaft gemeistert werden. Hierfür sind unterschiedlichste Konnektoren notwendig. Durch die Integration kann es auch zu Folgekosten kommen, bspw. Third Party Access von SAP. Verwendet man statt einer Standardsoftware ein Framework, wird man selbst zu einem Hersteller und muss mit einer völlig anderen Kostenstruktur rechnen.

Grundsätzlich lassen sich die TCO in initiale Kosten (CAPEX) und laufende Kosten (OPEX) unterteilen. Je nach verwendetem Softwaremodell verlagern sich die Kosten stärker in den CAPEX- bzw. OPEX-Bereich. Bei einem klassischen on-premises Lizenzmodell steigt CAPEX, während bei einem Subscription Modell OPEX steigt. Neben der Kostenstruktur bringt die Wahl zwischen Perpetual-Lizenz und Software-as-a-Service noch eine ganze Reihe weiterer Verzweigungen in die Betrachtung mit ein. Eine hoch standardisierte Software, wie bei einem (richtigen) SaaS-Modell, lässt sich im Vergleich zu einer Lizenzlösung im Kern nicht verändern. Dieses Individualisierungspotenzial birgt jedoch ein hohes Kostenrisiko aufgrund komplexer Migrationspfade.

CAPEX – Initiale Kosten

Kosten für System- und Agenturenvaluierung. Unabhängig davon, ob Sie auf der grünen Wiese oder mit einem Replatforming starten, Sie müssen sich für eine E-Commerce-Plattform entscheiden. Aufgrund der Anzahl der Systeme und deren Komplexität kann es gut vorkommen, dass Sie externe Hilfe in Anspruch nehmen. Außerdem kann es hilfreich in den Verhandlungen mit Herstellern / Agenturen sein, wenn Sie einen neutralen Gutachter auf Ihrer Seite haben.

In den meisten Fällen wird eine E-Commerce-Plattform durch einen Systemintegrator integriert und angepasst. Dies sind meist Agenturen mit einer E-Commerce-Plattform oder mehreren Plattformen im Portfolio. Wägen Sie zwischen Neutralität und Plattformkompetenz der Agentur ab. Da bei Mid-Market-Projekten durchaus Personentage im Tausenderbereich anfallen können, sollten Sie auch hier sehr genau prüfen, mit welcher Agentur Sie den Weg beschreiten.

Individualisierungs- / Implementierungskosten.Ihre E-Commerce-Plattform fällt von der Stange. Jetzt müssen Sie ihn noch an Ihr Corporate Design und die Anforderungen Ihres Geschäftsmodells anpassen. Dies betrifft das Frontend jeder Touchpoints und Channels sowie die generellen Funktionalitäten. Je nach notwendigem Anpassungsgrad entstehen anfangs hohe Kosten. Der Grad der Kosten hängt von der grundlegenden Art der Software und deren Qualität ab. Ist es ein Framework oder eine Standardsoftware. Hinzu kommt noch die Übereinstimmung der Out-of-the-Box-Features (OOTB) mit Ihren Anforderungen und dem Vorfertigungsgrad der Funktionalitäten. Der Vorfertigungsgrad kann von Software Development Kit (SDK) bis zum Core-Feature reichen. Darüber hinaus muss der Vorfertigungsgrad nicht unbedingt im Feature-Bereich liegen. Wenn Sie sich für eine Magento V2 entscheiden, sollten Sie gleich an High Performance Coding, Loadbalancing und Varnish Cache denken, um eine akzeptable Performance zu erreichen. Dies treibt die Personentage natürlich in die Höhe. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was kostet die Shop Software-Welt?

Kategorie: Businessplanung, Shop Software, Shopsysteme Stichworte: Businessplanung, Shop Software, Shopsysteme

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