Gesetzliche Musterbelehrung mit Wertersatzpflicht des Verbrauchers findet keine Verwendung bei Onlineauktionen
Die gesetzliche Wertersatzklausel gemäß Paragraph 357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, Ersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat. Diese Klausel ist in der Widerrufsbelehrung bei eBay-Geschäften besonders kritisch zu betrachten, da die im Gesetz geforderte Textform der Rechtsfolge bei Onlineauktionen nicht ausgegeben werden kann. Mittlerweile gibt es hierzu jedoch Rechtsprechung. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer ist Expertin für E-Commerce-Recht und empfiehlt allen eBay-Händlern, bereits in der Widerrufsbelehrung auf Wertersatz für "den bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Ware nach einem Widerruf zu verzichten.
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