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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Fernabsatzgesetz

Fernabsatzgesetz

Keine Wertersatzklausel bei eBay

4. September 2007 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Gesetzliche Musterbelehrung mit Wertersatzpflicht des Verbrauchers findet keine Verwendung bei Onlineauktionen

Die gesetzliche Wertersatzklausel gemäß Paragraph 357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, Ersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat. Diese Klausel ist in der Widerrufsbelehrung bei eBay-Geschäften besonders kritisch zu betrachten, da die im Gesetz geforderte Textform der Rechtsfolge bei Onlineauktionen nicht ausgegeben werden kann. Mittlerweile gibt es hierzu jedoch Rechtsprechung. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer ist Expertin für E-Commerce-Recht und empfiehlt allen eBay-Händlern, bereits in der Widerrufsbelehrung auf Wertersatz für "den bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Ware nach einem Widerruf zu verzichten.

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Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht

Widerrufserklärung: Muster von eBay und andere FAQ

27. Juli 2007 von Nicola Straub

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Kennbild ParagrapheBay ist endlich aktiv geworden und hat für seine Händler eine Muster-Widerrufserklärung veröffentlicht. (Verhaltener) Jubel. Jubel? Die Haftung überlässt eBay – verständlicherweise – seinen Händlern: Zumal die diverse Angaben dann doch wieder selbst formulieren müssen. So findet die it-recht kanzlei gleich zwei juristische Haare in der eBay-Suppe (Antwort 8, man muss leider scrollen):

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Kategorie: Marketing Stichworte: ebay, Fernabsatzgesetz

Widerrufsrecht oder Rückgaberecht: welches ist besser?

7. März 2007 von Nicola Straub

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Onlineshop-Händler müssen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen? Nein, der Gesetzgeber lässt dem Schopbetreiber die Wahl, alternativ ein Rückgaberecht zu gewähren. Und diese Variante bietet einige Vorteile gegenüber dem Widerrufsrecht. Welche Vorteile dies sind und für welche Konstellationen sie die (ebenfalls vorhandenen) Nachteilen überwiegen, erläutert ein aktueller Artikel der it-recht Kanzlei.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Kategorie: Marketing Stichworte: Fernabsatzgesetz

Abmahnfalle Amazon Marketplace: Wie man es richtig macht

7. März 2007 von Nicola Straub

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Amazon Marketplace ist (mittlerweile) ein heißes Pflaster: Gerade erst waren Marketplace-Angebote Thema in der Verbraucherschutz-Reihe der c’t "Vorsicht Kunde!". Fehlerhafte Produktbezeichnungen führten hier zu verärgerten Kunden und Warnungen der c’t-Redaktion. Nichts, was geeignet wäre, das Kundenvertrauen zu festigen.

Und nun geht es (einigen) Händlern direkt an den Kragen – es rollt offenbar eine erste Abmahnwelle gegen Marketplace-Anbieter.

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, amazon marketplace, Fernabsatzgesetz

6 Jahre Fernabsatzgesetz – an Kunden spurlos vorbeigegangen?

17. November 2006 von Nicola Straub

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Seit dem Sommer 2000 kämpfen Online-Händler mit den Tücken des Fernabsatzgesetzes, das Kunden weitgehende Rechte und Händlern weitgehende Pflichten auferlegt. Doch eine Befragung von Trusted Shops ergab nun, dass auch im Jahre 6 nach Einführung des Fernabsatzgesetzes bei Kunden große Unsicherheit bezüglich ihrer Rechte beim Online-Kauf herrscht.

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Kategorie: Marketing Stichworte: Fernabsatzgesetz

Fünf contra Widerrufsrecht

21. September 2006 von Nicola Straub

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Das Widerrufsrecht wird von vielen Händlern als Stachel im Pelz empfunden, der ständig etwas juckt. Dennoch hat man sich meist daran gewöhnt. Doch es gibt auch Fälle, in denen den Kunden gar kein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss. Die "Top 5 Anwendungsfälle für normale E-Commerce Geschäfte", bei denen dies der Fall ist, hat die IT-Recht Kanzlei heute zusammengestellt. Knapp und übersichtlich – prima!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Kategorie: Marketing Stichworte: Fernabsatzgesetz

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