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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Abmahnfalle Amazon Marketplace: Wie man es richtig macht
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Abmahnfalle Amazon Marketplace: Wie man es richtig macht

7. März 2007 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Amazon Marketplace ist (mittlerweile) ein heißes Pflaster: Gerade erst waren Marketplace-Angebote Thema in der Verbraucherschutz-Reihe der c’t "Vorsicht Kunde!". Fehlerhafte Produktbezeichnungen führten hier zu verärgerten Kunden und Warnungen der c’t-Redaktion. Nichts, was geeignet wäre, das Kundenvertrauen zu festigen.

Und nun geht es (einigen) Händlern direkt an den Kragen – es rollt offenbar eine erste Abmahnwelle gegen Marketplace-Anbieter.

Basis der Abmahnungen war wieder einmal eine fehlerhafte Belehrung der Kunden über ihre Rechte im Rahmen des Fernabsatzgesetzes. Man könnte dies nun kopfschüttelnd abtun und sich wundern, dass einige Händler den Umgang mit diesem Gesetzwerk immer noch nicht gelernt haben. Doch erstens ist das Gestrüpp der Regelungen mittlerweile wirklich undurchsichtig – Beispiel: Die Widerrufsbelehrung darf keine Telefonnummer enthalten! – zweitens muss ein Händler sich auch in den Möglichkeiten und Beschränkungen des Amazon-Systems zurecht finden.

Eine detaillierte Anleitung für einen rechtssicheren Verkauf über Amazon Marketplaces bietet nun die it-recht Kanzlei an inklusive einer (groben) Checkliste. Bleibt nur zu ergänzen, dass Artikel wirklich korrekt beschrieben und auch nur leicht abweichende Versionen nicht den Amazon-Originalprodukten zugeordnet werden sollten; auch, wenn dies sicherlich reizvoll ist, um seine Artikel bei spezifischen Produktsuchen eingeblendet zu bekommen.

Hinweise auf die Abweichungen im Verkäuferbereich sind nämlich für Kunden nicht immer zu sehen, wie das Beispiel aus dem c’t-Artikel zeigte: Hier war (die OEM-Version einer) Software unter dem Originalprodukttitel des Amazon-Kataloges eingestellt worden. Dass der Lieferumfang von der Originalversion abweicht, erklärte nur ein Hinweis bei der Verkäuferinformation.

Der Kunde aber bestellte aus der Ansicht der Suchausgabe heraus – und hatte somit gar keine Chance zu merken, dass er einen anderen als den gewünschten Lieferumfang bestellt. Da die Verkäufer-Info auch in der Bestellbestätigungsmail nicht eingedruckt wird, fiel der Kunde bei Lieferung aus allen Wolken und fühlte sich (verständlicherweise) betrogen, obwohl der Verkäufer eigentlich korrekt geliefert hatte… Ein ärgerlicher Vorfall, der vom Amazon-Marketplace-System (mit)verursacht worden war – eine systemtechnische Änderung sieht Amazon (derzeit) jedoch nicht vor.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, amazon marketplace, Fernabsatzgesetz

Reader Interactions

Kommentare

  1. Seidler meint

    14. März 2007 um 12:35

    der Link
    „Anleitung rechtsicher Verkauf auf amazon“
    http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=20070303_Update%3A_Handlungsanleitung_der_IT-Recht_Kanzlei_-_Wie_verkauft_man_sicher_bei_Amazon.de%3F

    funktioniert zumindest am 14.03. 11:30 nicht …

  2. Nicola Straub meint

    14. März 2007 um 15:00

    Hallo Herr Seidler!
    Da war tatsaechlich ein Fehler in der URL – jetzt habe ich ihn korrigiert. Danke fuer den Hinweis!
    Herzlich, Nicola Straub

  3. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint

    8. September 2008 um 09:20

    Bereits im März 2007 berichteten wir über die Abmahnfalle Amazon Marketplace. Zeit genug für den E-Commerce-Riesen hier Abhilfe zu schaffen, möchte man meinen. Weit gefehlt – zumindest nach Meinung Rechtsanwalt Rolf Becker von der IT-Rechts-Kanzlei ist es

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