Das Widerrufsrecht wird von vielen Händlern als Stachel im Pelz empfunden, der ständig etwas juckt. Dennoch hat man sich meist daran gewöhnt. Doch es gibt auch Fälle, in denen den Kunden gar kein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss. Die "Top 5 Anwendungsfälle für normale E-Commerce Geschäfte", bei denen dies der Fall ist, hat die IT-Recht Kanzlei heute zusammengestellt. Knapp und übersichtlich – prima!
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub