Laut der IHK Köln werden Onlineshops derzeit mit Abmahnungen wegen fehlender Hinweise zur Batterierücknahme überzogen. Basis dieser Meldung ist eine diesbezügliche Pressemeldung des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels e. V. (BVT).
Versandhändler, die Geräte verkaufen, die Batterien oder Akkus enthalten müssen laut der BattV auf die Entsorgungsmöglichkeiten derselben hinweisen – sowohl in Katalogen als auch im Onlineshop und in den Warensendungen selbst.
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Abmahnungen als Mittel zur Marktbereinigung oder gleich als Methode, Geld zu verdienen – die aktuelle Nachrichtenlage belegt einmal mehr, dass Onlineshop-Betreiber bezüglich Abmahnungen geradezu ‚unter Beschuss‘ stehen.