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Abmahnthema Batterierücknahme

5. Juli 2007 von Nicola Straub

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Laut der IHK Köln werden Onlineshops derzeit mit Abmahnungen wegen fehlender Hinweise zur Batterierücknahme überzogen. Basis dieser Meldung ist eine diesbezügliche Pressemeldung des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels e. V. (BVT).

Versandhändler, die Geräte verkaufen, die Batterien oder Akkus enthalten müssen laut der BattV auf die Entsorgungsmöglichkeiten derselben hinweisen – sowohl in Katalogen als auch im Onlineshop und in den Warensendungen selbst.

Die entscheidenden Stellen in der BattV lauten (Hervorhebungen durch mich):

BattV § 2 Begriffsbestimmungen

(3) Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Batterien, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, auch im Versandhandel, an Endverbraucher abgibt.

BattV § 5 Pflichten der Vertreiber

(1) Wer als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten.

BattV § 12 Hinweispflicht

Wer gewerbsmäßig Batterien an private Verbraucher abgibt, hat an für den Verbraucher gut sichtbarer Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln darauf hinzuweisen,
1. dass die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,
2. dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist und
3. welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 haben.
Wer Batterien im Versandhandel abgibt, hat die Information gemäß Satz 1 Nr. 1 bis 3 in der Warensendung und in den Katalogen zu geben.

Das ist natürlich leicht verlangt, "durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten" – will aber erst einmal organisiert werden. Also einmal kurz recherchiert: Wie machen das die anderen? Vor allem die zertifizierten Shops sollten ja mustergültige Lösungen haben…

Aber Fehlanzeige: Drei TrustedShops-zertifizierte Läden, bei denen ich gestöbert habe, gaben keine (oder keine auffindbaren) Hinweise zur Batterierücksendung. Also bleibt nur, beim Klassenprimus nachzugucken. Amazon listet die Batterierückgabe tatsächlich schön übersichtlich bei den "Rücksendethemen" auf – die Entsorgungsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe ist hier (wie bei allen anderen Onlineshops mit Belehrung auch) die Möglichkeit einer schlichten Rücksendung der gebrauchten Batterien/Akkus.

Ein Lichtblick bietet sich den Onlinehändlern, die Mitglied im BVT sind. Sie können auf Nummer sicher gehen und sich auf www.bvt-ev.de einen "Formulierungsvorschlag zur Batterierücknahme für den Versandhandel" herunterladen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung

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