Auch unter dem Eindruck der anhaltenden kritischen Medienberichterstattung zu Abmahnwellen im Internet kürzen Gerichte zunehmend die von den Anwälten angesetzten Gegenstandswerte, berichtet der Shopbetreiber-Blog.de. Der sog. Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Abmahnung und ist u.a. ausschlaggebend für die Anwaltskosten, die der Abgemahnte an den Gegner zahlen muss. Sollte diesen Trend anhalten, wären Abmahnungen wirtschaftlich weniger attraktiv.
Schlechte Nachrichten für Abmahnanwälte und -vereine
Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -
Wir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.
Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen