Gastartikel: Bereits jetzt sind Online-Händler verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheits- und Schutzanforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllt sind.

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25.05.2018 wird das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Durch diese Vereinheitlichung ergeben sich auch einige Änderungen in Bezug auf die Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Online-Händler sollten daher bereits jetzt überprüfen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen in ihrem Unternehmen den Anforderungen der DS-GVO genügen und diese bis zum Stichtag ggf. anpassen, sonst drohen hohe Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.
In diesem Beitrag erklären wir, was technische und organisatorische Maßnahmen sind und wie diese in ihrem Shop umgesetzt werden können, um sich nicht der Gefahr von Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden auszusetzen.
Was sind Technische und organisatorische Maßnahmen?
Technische Maßnahmen sind all jene, welche sich physisch umsetzen lassen, etwa durch bauliche Maßnahmenwie Alarmanlagen oder durch Soft- und Hardwarevorgaben wie etwa passwortgeschützte Benutzerkonten. Die technischen Maßnahmen beziehen sich auf den Datenverarbeitungsvorgang selbst.
Organisatorische Maßnahmen dagegen betreffen Regeln, Vorgaben und Handlungsanweisungen, mit welchen Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes angehalten werden. Diese beziehen sich auf den äußeren Ablauf bzw. die äußeren Rahmenbedingungen des Datenverarbeitungsvorgangs. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin DS-GVO: Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen

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