Grasbrunn b. München, 20. Mai 2009 – Im ersten Quartal 2009 konnte die Wirecard AG an den guten Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres anknüpfen. Der Umsatz im Konzern stieg gegenüber dem ersten Quartal 2008 um 20 Prozent und belief sich auf 49,1 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahresquartal 2008 erhöhte sich der operative Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 18 Prozent auf 11,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Konzern in den ersten drei Monaten 2009 um 18,5 Prozent auf 12,8 Mio. Euro (Q1 / 2008: 10,8 Mio. Euro).
Wirecard AG: Positive Entwicklung im ersten Quartal 2009 knüpft an Vorjahr an
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Das LG Berlin war bisher oft eine sichere Bank für Abmahnanwälte. Dies scheint sich zu ändern, wie ein interessantes aktuelles Urteil nahelegt. Danach hat die Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitzenden Richter Markfort eine Abmahnung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit kostenpflichtig zurückgewiesen. Besonders interessant dabei: Die Zurückweisung erfolgte ohne Berücksichtigung eines möglichen Vorliegens tatsächlich abmahnfähiger Gründe. Aus dem Urteil (LG Berlin, 96 O 60/09 vom 30.04.2009):