Beschenkte können unliebsame Geschenke nicht an den Verkäufer zurückgeben
Mainz, den 14. Dezember -Alle Jahre wieder: Der knallrote Pullover zu Weihnachten kollidiert mit der gerade eingeläuteten "schwarzen Phase" des Beschenkten. Das Weihnachtspräsent trifft somit im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Schwarze und der Beschenkte spielt mit dem Gedanken, das Geschenk nach den Feiertagen einfach gegen Auszahlung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein umzutauschen. "Wenn sich Shops darauf einlassen, ist das reine Kulanz. Rechtlich besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, die Ware zurückzunehmen", stellt Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Rechts-Mustershops legalershop.de, heraus.
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