Mit einem „Klick“ zum Vertrag? Ist es wirklich so einfach, Verträge über das Internet abzuschließen? Zunächst einmal: Bei der Präsentation von Waren oder Dienstleistungen auf einer Homepage handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Angebot, sondern nur um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben – quasi vergleichbar mit den Auslagen in Schaufenstern in der „realen Welt“. Auch im Internet gilt: Derjenige, der einem anderen den Abschluss eines Vertrags anbietet, ist grundsätzlich an dieses Angebot so lange gebunden, wie der andere normalerweise für eine Reaktion braucht, also etwa ein bis zwei Tage.
In diesem Rechtstipp bei anwalt.de geht es um den wirksamen Vertragsschluss im Internet.