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Gewusst wie beim Online-Versandhandel

5. Dezember 2005 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Mit einem „Klick“ zum Vertrag? Ist es wirklich so einfach, Verträge über das Internet abzuschließen? Zunächst einmal: Bei der Präsentation von Waren oder Dienstleistungen auf einer Homepage handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Angebot, sondern nur um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben – quasi vergleichbar mit den Auslagen in Schaufenstern in der „realen Welt“. Auch im Internet gilt: Derjenige, der einem anderen den Abschluss eines Vertrags anbietet, ist grundsätzlich an dieses Angebot so lange gebunden, wie der andere normalerweise für eine Reaktion braucht, also etwa ein bis zwei Tage.

In diesem Rechtstipp bei anwalt.de geht es um den wirksamen Vertragsschluss im Internet.

Und hier geht es zum ganzen Tipp.

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Kategorie: Marketing

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