Das Shopping-Portal Tradoria hat sich erfolgreich gegen einen Mitbewerber zur Wehr gesetzt. Dieser hatte durch ungerechtfertigte Anschuldigungen eine einstweilige Verfügung gegen Tradoria erwirkt.
Der Zwang zu handeln
Yatego behauptete, Tradoria-Mitarbeiter hätten während ihrer Vertriebstätigkeit wahrheitswidrig gesagt, es bestehe eine Kooperation zwischen beiden Shopping-Portalen.
Sven Steinacker, Justiziar von Tradoria, sagt zu dem Verfahren: „Der Vorwurf der Gegenseite war für uns sehr überraschend und für einen angeblichen Wettbewerbsverstoß auch eher ungewöhnlich. Wir konnten das Gericht jedoch von der Wahrheit überzeugen und die Vorwürfe der Gegenseite als unberechtigt zurückweisen.“
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