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Aktuelle Seite: Startseite / 2020 / Archiv für Juli 2020

Archiv für Juli 2020

Langsamdreher: Wie Händler schlecht laufende Produkte identifizieren und ihnen Beine machen

30. Juli 2020 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Wenn die Geschäfte zäh laufen, brauchen Händler ein schlankes Sortiment, das möglichst hohe Umsätze bei möglichst geringen Kosten produziert. Produkte, die nur alle Jubeljahre einmal verkauft werden und dazwischen wie Blei in den Regalen liegen, binden dabei wertvolles Kapital – ohne viel zur Begleichung der Gemeinkosten beizutragen. Solche Langsamdreher sollten sich Händler unbedingt genauer anschauen. 

Bis zu 50 Prozent des Sortiments eines durchschnittlichen Händlers besteht aus Garnichtdrehern, also aus Produkten, die sich in den letzten 12 Monaten kein einziges Mal verkauft haben. Wie man diese Problemkinder möglichst schnell und kostengünstig aus dem Sortiment wirft, haben wir im ersten Teil unserer Serie „Controlling in der Praxis“ bereits erklärt. Aber neben den Produkten, die überhaupt nicht laufen, gibt es ja in jedem Sortiment auch noch die dauerhaften Hoffnungsträger: Langsamdreher, die alle paar Monate mal in einem Paket landen und damit stets die Hoffnung auf mehr Umsatz in der Zukunft wecken, diese aber kaum je erfüllen. 

Durchschnittlich 20 Prozent des typischen Händlersortiments ist mit solchen Langsamdrehern belegt. Um sie zu identifizieren, brauchen wir eine etwas umfassendere Analyse als bei den Garnichtdrehern – und ein paar mehr Zahlensätze:

  • Artikelnummer /SKU
  • Name und Marke des Produkts
  • Einkaufspreise
  • Verkäufe in den letzten 12 Monaten
  • Umsatz pro Tag
  • Kalkulationsatz fürs Marketing (falls Sie die genauen Kosten nicht wissen, setzen Sie einen pauschalen Prozentsatz an, z.B. 15 Prozent) 
  • Kalkulationssatz für Payment-Kosten z.B. 2,85 %
  • Kalkulationssatz für Logistik (Kosten für Logistiker, Pick & Pack-Aufwände, Versandmaterial),  z.B. 4,75 Euro pro Verkauf

Mithilfe dieser Daten können wir das Sortiment nun genauer unter die Lupe nehmen, zum Beispiel so:

Auswertung Lagerreichweite mit Deckungsbeiträgen
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Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung Stichworte: Businessplanung, Controlling in der Praxis, Sortimentssteuerung

Liquiditätsoffensive: Wie Händler Lagerpenner identifizieren und loswerden

23. Juli 2020 von Peter Höschl

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2020 ist für viele Händler ein schwieriges Jahr. Der Corona-Lockdown, der verschobene Prime-Day, die Konsumzurückhaltung auf Käuferseite – vieles hat in diesem Jahr zu unberechenbaren Störungen im Geschäft geführt. Das zehrt bei so manchem Verkäufer an der Liquidität. Doch vor dem Canossa-Gang zur Hausbank auf der Suche nach einem Kredit sollten Händler erst einmal ins eigene Lager schauen – und Penner-Produkte, die dort nur Platz wegnehmen, ohne Gewinn zu erzielen, und dabei Liquidität binden, identifizieren und loswerden. Die meisten Händler werden staunen, wieviel Liquidität hier durch einfache Mittel frei wird. 

Fun Fact: Die meisten Händler sind nicht in erster Linie Verkäufer – also Menschen, die Produkte einkaufen und diese an Konsumenten weiterverkaufen – sondern vor allem Produktverwalter: Sie kaufen Produkte ein und schieben einen Großteil ihrer Ware dann bei jeder jährlichen Inventur von einem Platz im Lager auf einen anderen. 

Kaum zu glauben? Trotzdem wahr: Bei meiner über 20-jährigen Beratungstätigkeit habe ich festgestellt: Die meisten Händler haben viel mehr Lagerpenner – also Produkte, die sich in den letzten 12 Monaten kein einziges Mal verkauft haben – als sie selbst glauben. Schauen wir uns ein typisches Sortiment etwas genauer an: Erfahrungsgemäß erwirtschaften Händler mit nur 5 bis 10 Prozent ihrer Produkte 80 Prozent ihres Umsatzes. Diese A- und A+-Artikel sind des Händlers liebste Topseller, die schnell durchs Lager drehen und regelmäßig abverkauft und nachbestellt werden. Dann gibt meist noch einen größeren Bestand an B-Artikeln: Diese Produkte sind für weitere 10 – 15 Prozent des Umsatzes verantwortlich, belegen im Lager aber rund 40-50 Prozent der Regale. Und dann ist da noch der ganze Rest, die C-Artikel.

Schauen wir uns dazu einmal die echten Zahlen eines Beratungskunden von mir an, der eine ABC-XYZ-Analyse durchgeführt hat, um herauszufinden, welche seiner Produkte sich in den letzten 12 Monaten verkauft haben und welchen Umsatz sie jeweils erzielt haben. (Wie so eine Lagerbestandsanalyse geht und was Sie dafür brauchen, können Sie übrigens hier genauer nachlesen).

Mit einer ABC-Analyse filtert man das Sortiment nach Umsatz, mit einer XYZ-Analyse nach Gängigkeit
Mit einer ABC-Analyse filtert man das Sortiment nach Umsatz, mit einer XYZ-Analyse nach Gängigkeit
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Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung Stichworte: Businessplanung, Controlling in der Praxis, Sortimentssteuerung

Verkaufsbörse: Hochrentabler E-Commerce-Pure-Player aus dem Bereich Spiel und Freizeit

18. Juli 2020 von Peter Höschl

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Das Unternehmen widmet sich dem boomenden Thema „DIY-Kunstwerke“ – das sind Kunstwerke, die auch der Laie und Nicht-Künstler mit Anleitung und der entsprechenden Ausstattung selbst anfertigen kann. Das Unternehmen bietet seinen Kunden Hunderte von kompletten Sets für „Diamond Painting“, „Malen nach Zahlen“ und „Scratch Painting“.

Nach 1,2 Mio. im letzten Jahr wird der Umsatz 2020 (corona-bereinigt) voraussichtlich bei ca. 2,1 Mio. € liegen.  Das Ebitda 2020 wird bei ca. 500.000 € liegen.

Die gute Profitabilität entsteht durch den direkten Einkauf der Produkte beim Hersteller in Asien und die Lieferung (über ein eigenes Lager in D) an den Endkunden unter eigener Marke und nahezu ausschließlich über den eigenen Webshop.

Shopsystem und Warenwirtschaft sind aktuell. Die Firma ist voll verlegbar und extrem „lean“ aufgestellt. Besucher kommen vor allem über verschiedene Social-Media-Kanäle und über organische und die bezahlte Googlesuche.

Es bestehen große Potentiale beim Ausbau von Social-Media-Aktivitäten, von SEO und Sortiment, Portalverkäufen sowie in der Internationalisierung.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Markplatz-Monats-Mashup Juni: Mehrwertsteuersenkung, Real.de wird zu kaufland.de und ein neuer Termin für den Prime Day

7. Juli 2020 von Online Redaktion

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Anfang Juni ging es im deutschen Bundestag hoch her: Nach vielen Debatten um das schlagkräftigste Konjunkturprogramm fiel die Entscheidung für eine Mehrwertsteuersenkung: Am 1. Juli sank die Mehrwertsteuer damit von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent, gültig für 6 Monate. Statt sich über den vermeintlichen Kaufanreiz zu freuen, brach der deutsche Einzelhandel daraufhin in Gegrübel aus – wie sollte man die Mehrwertsteuersenkung am einfachsten, unkompliziertesten und rechtssichersten an den Kunden weitergeben? Und: Muss man das überhaupt tun? Die Debatten erfassten auch den Online-Handel. Eine kurze Umfrage unter rund 100 Händlern in der Multichannel Rockstars-Gruppe ergab: Rund 75 Prozent der Händler wird die Mehrwertsteuersenkung umsetzen – obwohl 80 Prozent der Befragten ihre Sinnhaftigkeit anzweifeln. Über die Debatten ging die Übernahme von Real.de, immerhin Deutschlands drittgrößter Online-Marktplatz, durch die Schwarz-Gruppe beinahe unter. 

Das Thema des Monats

Seit 1. Juli ist die durchaus umstrittene Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Die temporäre Steuerersparnis sollen Händler möglichst unkompliziert und unbürokratisch an den Endkunden weitergeben, doch viele Händler befürchten mehr Aufwand als Nutzen. Was speziell Marktplatz-Händler tun müssen, hat der Händlerbund übersichtlich zusammengefasst– aber gleichzeitig bei seinen eigenen Mitgliedsbeiträgen die Mehrwertsteuersenkung verschlafen. Genau hinschauen lohnt sich auf jeden Fall, denn den Regelungen sind unterschiedlich: Während Amazon beispielsweise bei seinen eigenen Produkten die Steuersenkung 1:1 an die Kunden weitergibt, überlässt der Marktplatz die Ausgestaltung der neuen Regeln bei Drittangeboten den verkaufenden Händlern. Ähnlich gehen Real und Otto vor. Rakuten dagegen legt auf alle Angebote auf dem Marktplatz einen automatisierten Rabatt, der der Steuersenkung entspricht. Damit die nötigen Änderungen schnell und reibungslos umgesetzt werden können, sind auch die Shop-Systemanbieter gefragt, mahnt unter anderem Daniel Schnadt, Co-Gründer von Gambio in einem Kommentar auf Internetworld.de. 

Marktplatz-News aus Deutschland

Ein gutes halbes Jahr nach dem Start sind die Macher des International Marketplace Network (IMN) zufrieden, berichtete Gerald Schönbucher von real.digital auf Internetworld Plus. Rund 300 deutsche real.de-Händler nutzen das Netzwerk für den internationalen Verkauf. Zum Start waren es 25. Auch nach der Übernahme des real-Marktplatz durch die Schwarz-Gruppe, der mittelfristig wohl zu einer Umbenennung der Plattform in kaufland.de führen wird, soll die Zusammenarbeit innerhalb des IMNs normal weiterlaufen. 

Mit Start von eBays Suchmaschine Cassini vor circa 12 Jahren wurde der ›Best Match‹-Algorithmus eingeführt. Diesen hat eBay nun zur Darstellung personalisierter Suchergebnisse verfeinert. Ziel ist es, stärker an das bisherige Nutzerverhalten angepasste Such-Feeds darzustellen, berichtet Mark Steier.

Die nachhaltig ausgerichtete Berliner Modemesse Neonyt will sich mit den B2B-Online-Orderplattformen ‚The Brand Show Circular‘ und ‚Joor‘ zusammentun und so die abgesagte Messeveranstaltung im Sommer überbrücken. Die Entwicklung einer eigenen digitalen Plattform sehen die Macher als „nicht zielführend“ an. Allerdings ist die Kooperation aus der Not geboren und soll eine Übergangslösung bleiben. Die Winterausgabe der Neonyt soll als klassische Präsenz-Ordermesse stattfinden. ->Fashion United

Der Polizei ist ein Schlag gegen Online-Kriminalität geglückt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das Polizeipräsidium Land Brandenburg am gestrigen Mittwoch verlauten ließen, habe es eine Razzia gegen Nutzer gegeben, die im Zusammenhang mit dem illegalen Marktplatz Crimenetwork.co stehen sollen. Dabei habe es 229 Durchsuchungen in insgesamt 15 Bundesländern gegeben, die schließlich in der vorläufigen Festnahme von 32 Personen mündete. ->Golem

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Kategorie: Marktplätze Stichworte: Marktplätze

Verkaufsbörse: Profitables E-Commerce-Unternehmen im Bereich Bad, Sanitär, Heizung und Haustechnik mit 8,3 Mio Umsatz

6. Juli 2020 von Online Redaktion

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Im Auftrag unseres Mandanten suchen wir einen Nachfolger oder Übernehmer für sein vor 10 Jahren gegründetes und seither erfolgreich agierendes und sehr profitables E-Commerce-Unternehmen im Bereich Bad, Sanitär, Heizung und Haustechnik.

Die Sanitär-, Bad- und Heizungsbranche ist allein in Deutschland ein MIlliardenmarkt und durch Wohnungsmangel und Renovierungsstau seit Jahren in einem Aufwind, dessen Ende nicht in Sicht ist.

Außergewöhnlich gute Einkaufskonditionen, ein optimiertes Sortiment und eine sehr effiziente Organisation erlauben es dem Unternehmen, alle relevanten Online-Vertriebskanäle mit guter Marge bedienen zu können. Nur wenige Mitarbeiter bewältigen die 8,3 Mio. Umsatz und realisieren ein Ebitda von ca. 516.000 € (Anm. d. Red.: Ursprünglich war ein Ebitda von 830.000 € angegeben) . Zu den über 500.000 Bestandskunden zählen private wie professionelle Handwerker.

Shopsystem und Warenwirtschaft sind aktuell. Es bestehen große Potentiale beim Aufbau von Social Media Aktivitäten, SEO, Internationalisierung und auch im Sortiment. Für eine entsprechende Einarbeitung wird gesorgt.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Business-Kredite direkt im Seller Central: Bis zu 750.000 Euro Kreditrahmen für ausgewählte Amazon-Seller

1. Juli 2020 von Online Redaktion

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Amazon kooperiert ab sofort mit der ING-Bank, um ausgewählten Händlern Business-Kredite zwischen 10.000 und 750.00 Euro zur Verfügung zu stellen. Wir haben bei der ING Deutschland nach den genauen Konditionen gefragt.

Einige Amazon-Händler haben es vielleicht schon bemerkt: Seit gestern präsentiert Amazon ausgewählten Sellern im Seller Central Kreditangebote der ING Deutschland. Das Angebot gilt nur für „teilnahmeberechtigte Verkäufer“, heißt es in der Pressemitteilung; teilnahmeberechtigt sind nach Aussage der ING Unternehmen, die ein gewisses Mindestalter und einen gewissen Mindestumsatz mitbringen, die „eine positive Kreditprüfung wahrscheinlicher machen“. 

Für teilnahmeberechtigte Händler hat die ING Deutschland ein durchaus interessantes Paket geschnürt: Die Seller können Kredite zwischen 10.000 und 750.000 Euro mit Laufzeiten von bis zu drei Jahren abrufen. Dabei handelt es sich zwar um Ratenkredite mit fester Laufzeit, allerdings ist eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite laut der Bank jederzeit möglich – ohne zusätzlich Gebühren. Die Konditionen sind insgesamt variabel, der jährliche Effektivzins startet bei 3,4 Prozent. 

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Kategorie: Payment

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2020

1. Juli 2020 von Onlinehändler News

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Trotz des sommerlichen Wetters machen die Gerichte noch lange keine Sommerpause. Auch auf EU-Ebene hat sich so manches getan, so dass wir auf einen spannenden Monat Juni zurückblicken können.

Abmahner kann nicht gegen selbst provozierte Fehler vorgehen

Wer auf Amazon verkauft, kennt den einfachen Grundsatz: „Wer hängt, der haftet.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass der Händler für den Inhalt eines Angebotes auch dann abgemahnt werden kann, wenn er diesen gar nicht zu verantworten hat.

So ging es auch einem Verkäufer von Handy-Displayfolien: Dieser hängte sich an ein bereits bestehendes Angebot hat und bekam plötzlich eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass er statt der Stückzahl von zwei nur eine Folie geliefert hat. Hintergrund dieser Fehllieferung war, dass zu dem Zeitpunkt, als er sich an das Angebot angehängt hat, als Lieferumfang die Stückzahl eins angegeben war. Allerdings wurde der Lieferumfang zwischenzeitlich geändert. 

Die Abmahnung wollte der Händler allerdings nicht akzeptieren. Interessanterweise kam die Abmahnung nämlich von Inhaber des Angebotes, der die Änderung überhaupt erst veranlasst hatte. Das Ganze landete schließlich vors Landgericht Berlin (Urteil vom 12.05.2020 – 103 O 63/18), wo der Abgemahnte Recht bekam. 

Verbot von Plastik-Geschirr

Plastik ist aufgrund seiner umweltschädlichen Wirkung in aller Munde und vor allem in aller Mülltonne. Die Schäden für die Umwelt sind längst bekannt, daher kommt ab dem 3. Juli 2021 das EU-weite Verbot von solchen Wegwerfprodukten.

Auf nationaler Ebene ist die Bundesregierung nun vorangeschritten und hat die Einwegkunststoffverbotsverordnung auf den Weg gebracht. Diese soll – wie der Name schon sagt – Wegwerfartikel, wie To-Go-Becher, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik, verbieten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

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