Endlich ist sie fertig: die neue Neue Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ liegt vor. Allgemein wird dazu geraten, dass Onlinehändler umgehend ihre Texte auf das neue Muster umstellen sollten. Doch ACHTUNG: Wer wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bereits abgemahnt wurde, und im Zuge dieser Abmahnung eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, sollte die Übernahme unbedingt prüfen. Denn widerspricht das neue Muster etwa Vorgaben, zu denen er sich mit der Unterlassungserklrung verpflichtet hat, droht das "vereinbarte" Strafgeld!
Ist das leidige Thema "Widerrufsbelehrung" mit dem neuen Muster ein für allemal erledigt? Noch nicht – aber der Weg ist geebnet!
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