Bei ibusiness (nur für Premiummitglieder aufrufbar) gibt es eine kleine, aber feine Checkliste in welchen Fällen die Onlinehändler die Rücksendekosten nicht bezahlen müssen.
- Der retournierte Warenwert (nicht bestellwert) liegt unter 40 Euro. Der Kunde muss sämtliche Rücksendekosten selbst tragen.
- Bei einem retournierten Warenwert über 40 Euro, muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht gezahlt hat.
- Der Händler muss nur "angemessene Rücksendekosten" übernehmen. Retourniert eine Kunde seine Waren per Express-, Overnightsendung oder mit einer Taxifahrt, so muss er die Kosten dafür selber tragen.
Diese Ausnahmen gelten aber nur – wie Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER ausdrücklich erklärt – wenn der Händler seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt. Bietet er statt dessen ein Rückgaberecht an, muss er die Rücksendekosten in jedem Fall tragen.