Der BITKOM kritisiert in seiner aktuellen Presseerklärung eine teilweise unübersichtliche Rechtslage für Online-Shop-Betreiber. Nach eigenen Untersuchungen wissen viele Onlinehändler nach wie vor nicht um die vielfältigen (Sonder-) Regelungen, die ihr Geschäft betreffen.
Auch wenn der BITKOM in seiner Presseerklärung vorwiegend auf die Änderungen für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen abstellt – einen interessanten Service für alle Onlinehändler liefert sie gleich mit.