Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 15. März 2007 (Az. 4 W 1/07) bestätigt, dass das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung wegen falscher Formulierung zum Fristbeginn nicht für die Belehrung im Internet genutzt werden darf. Der Senat folgt damit der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 5. Dezember 2006 (Az. 5 W 295/06). legalershop.de, das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Rechtsinformationsportal, gibt Onlineshop-Betreibern nun zwei Versionen der Widerrufsbelehrung als Muster vor.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechtswidrigkeit der Formulierung der Widerrufsbelehrung bestätigt
