iBusiness berichtet von einem Gerichtsurteil, dass alle eBayverkäufer interessieren dürfte. Danach urteilte das OLG Oldenburg:
"Das Einstellen eines Warenangebotes auf der Webseite von eBay ist ein bindendes Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion grundsätzlich nicht berührt."
Die in vielen Meldungen lesbare Folgerung, eBayangebote seien generell nicht zurückziehbar, lässt sich aus dem vorliegenden Urteil jedoch gerade nicht herauslesen.
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