Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 34 gibt das Bundeskartellamt vielen Online-Händler Grund zur Hoffnung: Der oberste Kartellwächter Andreas Mundt sieht es nämlich kritisch, dass manche Hersteller Händlern den Online-Vertrieb ihrer Produkte einerseits verbieten, andererseits aber exklusiv für denselben Online-Vertrieb mit Amazon zusammenarbeiten. Außerdem gibt es Einblicke in Ottos Miet-Commerce-Modell und eine Analyse zur Eigenmarkenstrategie von Amazon.
Die Themen der Woche
Dem Bundeskartellamt sind exklusive Vertriebskooperationen zwischen Marken-Herstellern und großen Internetplattformen wie Amazon ein Dorn im Auge, berichtet die FAZ. Immer wieder komme es vor, „dass große Hersteller Einzelhändlern den Online-Vertrieb über fremde Plattformen generell verbieten“, aber selbst mit Plattformen wie Amazon zusammenarbeiteten. Kartellamtspräsident Andreas Mundt verlangt eine Umkehr der Beweislast. Hersteller dürften den Online-Verkauf über Drittplattformen dann nur noch untersagen, wenn sie dafür stichhaltige Gründe anführen könnten.
Das Miet-Commerce-Portal Otto Now macht dem Hamburger Mutterkonzern viel Freude, verriet Otto-Sprecherin Linda Klein gegenüber neuhandeln. Deshalb wurde die Zahl der ausleihbaren Produkte von 80 auf 140 erhöht. Auch die Konditionen wurden überarbeitet, so können Kunden jetzt Produkte drei, sechs, 12 oder 24 Monate lang ausleihen. „Im Vergleich zu Kunden von Otto.de ist der Now-Kunde jünger und männlicher“, so die Sprecherin. „Unter den „Mietern“ befinden sich häufiger neue Kunden, die bisher nicht auf otto.de bestellt haben.“