Obwohl das Jahr fast vorbei ist, hat der Dezember in Sachen Rechtsnews nochmal ordentlich etwas zu bieten. Fakt ist: Für den E-Commerce wird es nicht einfacher.
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft
Nachdem die Politik über zwei Jahre an dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gefeilt hat, ist es nun endlich in Kraft getreten. Allerdings hat sich bereits im Vorfeld die Ernüchterung breit gemacht, denn viel ändert sich in der Praxis nicht. So werden Verbände, wie etwa der Ido Verband, fast genauso weiter abmahnen können dürfen, wie vorher.
Lediglich bei den Mitbewerbern sind die Folgen schon jetzt spürbar: Mahnt ein Mitbewerber einen Konkurrenten ab, so darf er die Kosten der Abmahnung (meistens die Rechtsanwaltsgebühren) nicht mehr in Rechnung stellen, wenn es sich bei dem gerügten Sachverhalt um einen Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten handelt.
Rechtsanwalt Sandhage, der im Namen unterschiedlicher Unternehmen abmahnt und sich normalerweise vor allem auf den fehlenden OS-Link oder Formfehler in der Widerrufsbelehrung stürzt, hat kürzlich andere Verstöße ins Visier genommen. Seit neuestem mahnt er die fehlende Registrierung von Elektroartikeln oder aber das Werben mit einer falschen UVP ab.
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