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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für Oktober 2019

Archiv für Oktober 2019

Verkaufsbörse: GmbH als Share Deal

8. Oktober 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Anbietertext): Zum Verkauf steht unsere GmbH als Share Deal. Das Unternehmen wurde im Jahre 2018 gegründet und befasst sich mit dem Vertrieb von Markenbekleidung für Damen, Herren und Kinder zu vergünstigten Preisen. Erworben wird die Ware aus Restposten, Geschäftsauflösungen oder Insolvenzen. Das Unternehmen wird aufgrund von Unstimmigkeiten unter den Gesellschaftern veräußert. Gegen die GmbH bestehen keine offenen Forderungen. Zum Verkaufsgegenstand gehören folgende Punkte:

GmbH als Firma

  • Webshop Shopware (Version 5.4.) mit eigenem Template sowie diversen Anpassungen und Optimierungen. (Wert der Domain im August 2018 3000€)
  • Facebook und Instagram Account
  • Ebay Account inklusive professionellem Template (12639 Bewertungen, 100% Positiv, Top Bewertung, Ebay Plus, 451 Follower)
  • Amazon Account (36 Bewertungen, 4,9 Sterne)
  • Lieferantenkontakt der GmbH für die im Shop angebotenen Waren.

In über 5000 ausgelieferten Bestellungen wurde über 9 Monate der „proof of concept“ bewiesen. Der negative Ertrag erklärt sich aus erstmaligen Einrichtungskosten. Dennoch steckten einige Wachstumsmöglichkeiten im Geschäftsmodell.

  • Erhöhung des Warenkorbs durch Anpassung des Sortiments auf hochpreisige Marken.
  • Aufbau eines parallelen B2B Handels optimiert den Umgang mit Restbeständen.
  • Stärkerer Fokus auf den Onlineshop
  • Bestandskundenmarketing durch einen intelligenten E-Mail Newsletter
  • Nutzung der Social Media Kanäle für Werbung ( Social Shopping, Content Marketing, Mikro Influencer)
  • Eröffnung von Pop Up Stores zum Etablieren der Marke „DeinOutfit“ und der effizienteren Verwertung von Resten
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verkaufsbörse: GmbH als Share Deal

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Cookie-Regelung: akuter Handlungsbedarf – ja oder nein?!

7. Oktober 2019 von Nicola Straub

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Letzten Dienstag fällte der Europäische Gerichtshof EuGH ein Urteil zur Einholung von Cookie-Zustimmungen, das weithin als Paukenschlag wahrgenommen wurde. Warum? Weil der EuGH die bislang meist verbreitetste Lösung der Zustimmungseinholung als unzulässig befand — nämlich die reine Information bei bereits aktivierter Cookie-Setzung unter Angebot einer Möglichkeit, diese zu deaktivieren „Opt-out-Lösung“. Was ist nun zu tun – ist dringender Handlungsbedarf angesagt?

Die Antwort ist: jein – es kommt darauf an:

  • Wer derzeit reine Hinweise auf Cookies nutzt,
  • die Zustimmung implizit einholt (durch Voreinstellung, Scrollen, „weitere Nutzung der Site“…) und
  • dabei mehr als nur rein „technisch notwendige“ Cookies setzt,

MUSS schnell handeln.

  • Wer ausschließlich rein „technisch notwendige“ Cookies nutzt und
  • darüber ausreichend deutlich informiert,

hat KEINEN Handlungsbedarf.

In der Praxis bedeutet dies für viele reine Content-Websites ohne Integration von Marketingfunktionen – aber auch Shops, die lediglich Cookies für den Warenkorb o.ä. einsetzen: Hier kann man sich beruhigt wieder hinlegen.

Allerdings dürften die wenigsten professionellen Websites so geführt werden, dass rein „technisch notwendige“ Cookies verwendet werden. Die meisten werden darüber hinaus Tracking-/Analyse-Funktionen enthalten sowie weitere Funktionen, die als nicht technisch essentiell für die Funktion der Website anzusehen sind.

Soviel im Schnelldurchlauf. Hier die Details:

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Cookie-Regelung: akuter Handlungsbedarf – ja oder nein?!

Kategorie: Recht & Datenschutz

Wie ein Amazon-Seller mit Hilfe seines Anwalts unfaire chinesische Konkurrenten los wird

2. Oktober 2019 von Peter Höschl

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Ein typisches Problem, mit dem Marktplatz-Händler immer wieder zu kämpfen haben: Konkurrenten (vornehmlich aus China), die sich nicht an die Regeln halten. Und Plattformen, die unfaire Listungen ungestraft zulassen. Speziell Amazon wird von den Händlern in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, nichts zu unternehmen, wenn deutsche Händler die gefährlichen oder unlauteren Angebote ihrer chinesischen Konkurrenten an den Marktplatz melden. Doch ein Amazon-Seller hat uns jetzt berichtet: Amazon unternimmt durchaus etwas – wenn ein Anwaltsschreiben der Meldung Nachdruck verleiht.

 Der unfaire Wettbewerb einiger chinesischer Händler auf dem westlichen Online-Markt ist seit einer guten Woche wieder verschärft Thema, auch weil US-Präsident Trump sich der Sache angenommen hat und beim Weltpostverein die Abschaffung der vergünstigten Portopreise für chinesische Händler erwirken will. Der bevh nutzte auch gleich die Gelegenheit, um auf weitere Probleme mit unfairem chinesischen Wettbewerb in Deutschland hinzuweisen: „Viele ausländische Anbieter, vor allem im Elektronikbereich, sparen an der Produktsicherheit“, mahnte bevh-Präsident Gero Furchheim. So kämen massenhaft mangelhafte Geräte auf den deutschen Markt. „Ich fordere 1.000 zusätzliche Zöllner, um der Warenflut einen Kontrolldruck entgegenzustellen.“

Bis allerdings die aktuell 39.000 deutschen Zöllner tatsächlich Verstärkung bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen – und bis dahin müssen die deutschen Händler damit umgehen, dass chinesische Konkurrenten vor allem auf großen Marktplätzen wie Amazon und ebay ihnen das Leben mit Produkten schwer machen, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind.

Eine Möglichkeit: Händler können verdächtige Produkte, die ihrer Meinung nach gefährlich sind oder nicht den deutschen Standards entsprechen, an Amazon melden. Da der Marktplatz aber eine enorm große Anzahl solcher Tickets prüfen muss, und Sicherheitsmängel nicht einfach anhand der Produktbeschreibung erkannt werden können, dauert diese Prüfung ihre Zeit – und bis zu deren Ergebnis lässt Amazon die Unschuldsvermutung gelten und löscht das gemeldete Angebot nicht. 

Ein anderer, deutlich erfolgreicherer Weg, den uns ein Amazon-Seller gesteckt hat, führt über die Kanzlei eines Anwalts. Selbiger Seller hat einen Anwalt damit beauftragt, verdächtige Produkte chinesische Konkurrenten zu bestellen und auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Die Dokumentation über diese Prüfung legt der Anwalt dann einer hochoffiziellen Abmahnung an Amazon bei – und Amazon reagiert in der Regel auf das Anwaltsschreiben sofort und löscht das fragliche Angebot schnell und nachhaltend. Dieses Verfahren habe der Händler bereits über 40 Mal erfolgreich ausgeführt.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: China-Händler, Recht

Presseschau KW 39: Devin Wenig tritt zurück, H&M öffnet sich zum Marktplatz, Marktplatz-Alternativen bitten Händler um Geduld

1. Oktober 2019 von Online Redaktion

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In der KW 39 überraschte ein Tweet von eBay-CEO Devin Wenig die Branche: Der Hoffnungsträger des Marktplatz-Dinos kündigte seinen Rücktritt an. Als Interims-CEO übernimmt Finanzchef Scott Schenkel. Außerdem setzte H&M den aktuellen Trend zum Marktplatz fort und öffnet seinen Online-Shop für Dritthändler – testweise. Und auf dem Multichannel Day in Köln stellten sich mehrere Marktplätze als Amazon-Alternativen vor – mussten aber vornehmlich erklären, warum sie noch nicht da sind, wo sie hinwollen (Rakuten), warum die Anbindung der Händler noch nicht ganz so funktioniert wie gedacht (Otto), und warum der Bekanntheitsgrad noch nicht so ganz stimmt (Check24). Oder anders ausgedrückt: Man ist sehr bemüht. Aber es dauert noch. Wir tun, was wir können. 

Die Themen der Woche 

Die Bombe der Woche platzte überraschend: Auf Twitter gab eBay-CEO Dein Wenig seinen Rücktritt bekannt. Hintergrund dürften wohl Querelen mit dem Vorstand sein. Der Abgang des Hoffnungsträgers ist eine schlechte Nachricht für alle eBay-Seller, auch in Deutschland, meint Mark Steier. Interims-Chef bei ebay wird jetzt fürs erste das eBay-Urgestein Scott Schenkel. 

Eigentlich muss Amazon seinen Marktplatzhändler weltweit seit dem 16. August 30 Tage im Voraus darüber informieren, dass ihnen der Rauswurf von der Plattform droht. Das hatte das Bundeskartellamt durch sein Missbrauchsverfahren erwirkt. Doch noch immer beklagen sich Händler, dass sie ohne jeden Hinweis suspendiert werden – und die 30-Tage-Frist von Amazon schlicht nicht eingehalten wird. ->Business Insider

Die Wandlung zum Marktplatz ist immer noch en vogue. Nächster Kandidat ist H&M: Die schwedische Modekette öffnet ihren Online-Shop in einer Testphase für externe Marken und wird damit zum Marktplatz, berichtet die Internetworld. Ob der Wandel zur Verkaufsplattform der richtige Weg ist? Jochen Fuchs von der t3n hat da so seine Zweifel. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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