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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für Oktober 2019

Archiv für Oktober 2019

Verkaufsbörse: Onlineshop für Felgen, Reifen und Kompletträder

29. Oktober 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Anbietertext): Zum Verkauf steht ein Verbund von Onlineshops für die Bereiche Felgen, Reifen und Kompletträder, Schmierstoffe und Motoröl sowie Sport- bzw. Tuningbremsen. Das Angebot umfasst mehrere Websites und Shops.

Netto-Umsatz 2018: 115.000 Euro 

Alle Produkte werden im Streckengeschäft verkauft. Daher ist keinerlei Lagerfläche nötig. 

Das Sortiment umfasst:

  • Alufelgen und Kompletträder
  • Stahlfelgen und Kompletträder
  • Felgenzubehör (u.a. RDKS Sensoren)
  • Reifen (PKW, NKW und Motorrad)
  • Sport- und Tuningbremsen für PKW, NKW Motorrad
  • Schmierstoffe Motoröle

Die Firma und die entsprechenden Webseiten bestehen seit 2007 und wurden jedoch nur im Nebenerwerb betrieben. Die Plattformen bieten ein deutlich höheres Potential. Sofortige Umsätze sind garantiert und lassen sich mit entsprechendem Engagement drastisch steigern. Die Webseiten enthalten zudem eine Reihe aufwendig programmierter Features. Es bestehen sehr gute Beziehungen zu den Lieferanten.  Weiterhin sind eine Reihe von Social Media Kanälen vorhanden, welches jedoch nicht intensiv genutzt wurden, aber eine sehr gute Basis mit ebenfalls hohem Potential darstellen.  

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Presseschau KW 43: Google ändert erneut den Algorithmus, Real.de gründet internationales Marktplatz-Netzwerk, Amazon büßt Gewinn ein, ebays GMV schrumpft

28. Oktober 2019 von Online Redaktion

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In der KW43 schreckte eine neue Änderung am Google-Algorithmus die gesamte Branche ordentlich auf – immerhin jede zehnte Suche könnte davon betroffen sein. Real.de macht sich im Gegensatz zu den Branchenbearbeitern keine öffentlichen Gedanken über sein Schicksal nach der anstehenden Zerschlagung der Supermarktkette und spricht lieber über ein neues internationales Marktplatz-Netzwerk kleinerer Online-Marktplätze. Und Amazon und ebay legten ihre Quartalszahlen vor – bei Amazon schrumpfte der Gewinn, bei ebay das Marktplatzvolumen. 

Die Themen der Woche

Google ändert mal wieder die Mechanismen, nach denen die Ergebnisse in der Suchmaschine zu sehen sind. Dieses Mal ist es allerdings wesentlich. Jede zehnte Suche soll von dem aktuellen Algorithmus-Update betroffen sein. ->FAZ.net

Real.de kämpft weiter mit dem Anspruch, den dritten Platz unter den deutschen Online-Marktplätzen zu halten. Ähnliche Schicksale einen das Unternehmen mit anderen Marktplätzen innerhalb Europas, die in ihren Märkten ebenfalls mit Amazon und ebay konkurrieren. Diese Gemeinsamkeit steckt hinter einer neuen Idee – dem International Marketplace Network, das Real.de zusammen mit andereneuropäischen Marktplätzen wie eMag, Cdiscount und ePrice gegründet hat. Die Idee: Marktplatzhändler können sich auf ihrer heimischen Plattform anmelden und dann auch über das Netzwerk internationaler Anbieter verkaufen. Grundsätzlich eine interessante Idee; aber wird die auch Bestand haben, wenn das bislang ungeklärte Schicksal von Real.de fest steht, fragt sich Jochen Krisch. 

Und noch eine Kooperation in der zweiten Marktplatz-Reihe: Durch die Zusammenarbeit mit dem Vergleichsportal Check24 erweitert die Online-Plattform schuhe.de die Reichweite: An Schuhe.de angebundene Händler der ANWR Group können ihre Waren auf dem Vergleichsportal Check24 präsentieren und damit einen weiteren Verkaufskanal zu den rund 15 Millionen Check24-Nutzern erschließen. ->Schumarkt-News.de

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Kategorie: Presseschau

UdZ 2019: Spiel, Satz und Sieg für den weiblichen E-Commerce

25. Oktober 2019 von Peter Höschl

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Diese Woche ging das diesjährige Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“, organisiert von Amazon, dem Verband deutscher Unternehmerinnen, Global Digital Women und der Frauenzeitschrift Brigitte, mit einer angemessen glamourösen Abschlussveranstaltung im ehemaligen Filmcasino in München zu Ende. Begleitet von Polit- und Fernsehprominenz wurden vier Siegerinnen in den Kategorien „Von Offline zu Online“, „Online-Marktplätze“, „Export“ und „Markenbildung“ ausgezeichnet – gewonnen hat aber einmal mehr das Unternehmertum in Deutschland.

Die Stimmung unter den 19 Teilnehmerinnen des diesjährigen Förderprogramms und ihren Coaches war ausgelassen, als Veronika Wellge, Head of Seller Services bei Amazon.de, den Abend mit einer Lobeshymne eröffnete. Die Shop-Betreiberinnen hätten währen der sechsmonatigen Laufzeit von „UdZ19“ 16 neue Marken eingeführt oder ausgebaut, 14 Unternehmen auf Online-Marketplaces eingeführt, 6 Unternehmen für den internationalen Verkauf aufgestellt, 2.000 Produkte auf Amazon.de zum Kauf eingestellt, und 35 neue Voll- und Teilzeitstellen geschaffen.

Beeindruckende Zahlen, die sich mit den Erfahrungen der Coaches, zu denen auch meine Wenigkeit und mein Kollege Klaus Forsthofer von MarktPlatz1 zählten, decken: Das Teilnehmerfeld war in der Tat in diesem Jahr außergewöhnlich stark. Alle Unternehmerinnen zeigten großen Einsatz und den Willen, aus dem Programm so viel wie möglich mitzunehmen. 

Umso schwieriger war letztlich die Entscheidung, die die Jury zu fällen hatte – schließlich sollte es ja auch in diesem Jahr wieder vier Siegerinnen geben. Das Urteil fiel denkbar knapp aus, aber letztlich durften vier Damen den Preis mit nach Hause nehmen:

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Kategorie: Unternehmer der Zukunft, Women in E-Commerce Stichworte: Amazon, UdZ

Verkaufsbörse: Online-Shop für ausgesuchten Accessoires & besonderen Geschenkideen rund um das Thema Golfsport

22. Oktober 2019 von Online Redaktion

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(Anbietertext): Das Unternehmen zählt zu den bekanntesten Online-Shops in Deutschland und handelt seit 15 Jahren erfolgreich mit hochwertigen Produkten, ausgesuchten Accessoires & besonderen Geschenkideen namhafter Hersteller rund um das Thema Golfsport.

Die Kunden kommen zu 80% aus DE und zu 20% aus AT. Der aktive Shop funktioniert auf einer Eigenentwicklung und läuft mit PHP7.3

Der Käufer übernimmt den Shop inkl. einer konfigurierten Anbindung an die Warenwirtschaft CAO-Faktura.

Die mehr als zehntausend existierenden Kunden stellen dem Shop eine Bestnote aus. Die aktuelle Kundenbewertung liegt bei 4.95 (Facebook, Trusted Shops, Google, Trustpilot). 

Dies ist auch die Gelegenheit, eine starke E-Commerce Marke im Bereich Sport & Freizeit zu erwerben. Die Marke wurde 2011 gegründet und ist als Wortmarke beim DPMA registriert.

Daten & Fakten zum Online Shop

  • Onlineshop aktiv seit Mai 2004
  • Lagerbestand von rd. 10T€ (im Preis inbegriffen)
  • 2017 und 2018 / je rund EUR 450.000.- Nettoumsatz

Wir gehen davon aus, dass mit den aktuellen Geschäftsstrukturen und einer Ausweitung des Sortiments bis zu EUR 2.000.000.- netto Jahresumsatz generiert werden können.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Presseschau KW42: EU-Rüge gegen deutsche Marktplatzhaftung, Neue Vorschriften für Lieferschwellen nach Österreich ab 2020, Black Friday-Umsätze könnten um 25 Prozent zulegen

22. Oktober 2019 von Online Redaktion

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In der KW42 gab es überraschende Neuigkeiten aus Brüssel: Die EU sieht das gerade erst in Kraft getretene Gesetz zur Online-Markplatzhaftung kritisch. Das Verfahren, bei dem Händler eine Umsatzsteuerbescheinigung bei ihrem Marktplatz vorlegen müssen, um weiter verkaufen zu dürfen, verstoße gegen EU-Recht. Eine neue Rechtslage trifft ab 2020 auch Händler, die nach Österreich verkaufen: Dann treten neuen Lieferschwellen in Kraft. Und ob sich für Händler mit Kundenbeziehungen nach Großbritannien nach dem 31. Oktober sehr viel oder nur ein bisschen ändert, wissen wir erst sicher, wenn die Tinte unter dem Brexit-Vertrag zwischen Vereintem Königreich und EU tatsächlich trocken ist. 

Die Themen der Woche

Ist die Marktplatzhaftung rechtswidrig? Darauf scheint eine Pressemitteilung der EU-Kommission zu schließen, die Wortfilter entdeckt hat: Kurz nachdem am 1. Oktober 2019 der Stichtag für deutsche und europäische Händler zum Einreichen der Erfassungsbescheinigung ablief, meldete sich die Kommission zu Wort: Das Verfahren verstoße gegen EU-Recht.  

Die Regelungen, wann Lieferungen von Online-Shops von und nach Österreich steuerfrei sind und welche Lieferschwellen gelten, sind sehr unterschiedlich. Für Unternehmer mit oder ohne UID-Nummer gelten hier mitunter andere Regelungen. Ab 2020 ändern sich diese Regeln; Trend.at hat die neuen Vorschriften zusammengefasst.

Deutsche Online-Händler werden bekanntermaßen von zurückgegebener Ware überschwemmt. Was tun mit den teuren Retouren? Wiederaufbereiten? Wegwerfen? Ein Zauberwort heißt Reselling, und wie das vorbildlich geht, hat die Internetworldbei der norddeutschen Firma Avides beobachtet.

Marcel Weiß von Neunetz.com plädiert im neuen Report „E-Commerce Germany. Marktreport für Amazon & Co.“ von Digital Kompakt dringend dafür, dass Unternehmen mindestens eine Vollzeitstelle zur Betreuung des Marktplatz-Geschäfts schaffen. Nur mit so einem Chief Marketplace Officer könne sich dauerhaft Erfolg auf Amazon, Ebay und CO. einstellen, so Weiß. >>>Neunetz.com

In Amazons Spielzeugkatalog, der „Holiday Toy List“, stellt Amazon eine Liste der spannendsten Spielzeuge des Jahres zusammen. Brands, die besonders prominent platziert werden wollen, können sich mit zwei Millionen Dollar einkaufen, hat die Nachrichtenagentur Bloomberg erfahren. Je mehr die Marken bezahlen, desto mehr Produkte werden aufgenommen. Branchenbeobachter monieren, diese Angebote müssten mit „Werbung“ gekennzeichnet sein.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Checkliste: Black Friday beginnt das Weihnachtsgeschäft

22. Oktober 2019 von Nicola Straub

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Wer am Ball ist, hat die Oktober-Parts unserer Weihnachtsgeschäfts-Checkliste bereits unserem kostenfreien Download-Dokument entnommen. Mit einiger Verspätung veröffentlichen wir die aktuell anstehenden Arbeitspakete nun auch hier — sozusagen als kleine Erinnerung daran, am Ball zu bleiben.

Denn mit Riesenmeilenstiefeln naht bereits das „Black-Friday“-Geschäft. Und das ist nicht etwas als ein „Obenauf“ anzusehen, das man mitnehmen oder liegen lassen kann. Nein, Black Friday gehöht zum Weihnachtsgeschäft dazu:

Was hier nun umgesetzt wird, ist bereits Teil des Gesamtkuchens. Das mussten Media Markt/Saturn letztes Jahr schmerzhaft spüren. Das „Black Friday“-Geschäft brauste dank starker Rabatte für sie nämlich ganz wunderbar. Allerdings war damit dann ein gutes Stück des Weihnachtsgeschäftes auch „abgefrühstückt“ und der entsprechende Umsatzanteil fehlte später dann im Kern-Weihnachtsgeschäft. Die massiven Rabattierungen konnten somit auch nicht mehr aufgefangen werden, was sich in den Bilanzen bitter rächte.

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Kategorie: Marketing

HSE24: „Unter 10.000 Euro Umsatzpotenzial lohnt sich ein Produkt für uns nicht“

16. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

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Teleshopping ist für Onlinehändler mit Eigenmarken ein interessanter Absatzkanal – und das nicht erst seit Amazon seinen letzten Prime Day in den USA auch zum Teleshopping-Event machte. Über Verkaufssender können auch kleinere Hersteller und Private Label-Anbieter in kurzer Zeit hohe Absatzzahlen erzielen. Aber wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Teleshopping-Sender eigentlich genau? Wie stellen Händler den Kontakt her, und welche Produkte sind bei den Shopping-Kanälen überhaupt gesucht? Wir haben uns an HSE24 gewandt und, so wie Sie das von shopanbieter.de kennen, genau nachgefragt – nach Konditionen, Stückzahlen, Retourenregelungen und vielen weiteren Details. Roland Geringer, Leiter E-Commerce bei HSE24, stand uns Rede und Antwort.

Herr Geringer, welche Produkte sind für HSE24 am interessantesten? 

Roland Geringer ist Leiter E-Commerce bei HSE24.

Roland Geringer: Wir haben über 22.000 Artikel in unserem Sortiment, das sehr schnell dreht. Produkte, die bei HSE24 verkauft werden, sind innovative Produkte mit einem Clou, die den Alltag unserer Kunden schöner und komfortabler machen. Dabei sind 80 Prozent unseres Sortiments Exklusiv- oder Eigenmarken. Ein perfektes Beispiel für ein erfolgreiches Produkt und einen All-Time-Bestseller sind unsere kabellosen Weihnachtskerzen. Einer der Verkaufsschlager aus dem letzten Jahr ist die Styletics Vibrationsplatte, ein innovatives Fitnessgerät für ein effektives Workout zu Hause.

Allen Produkten gemeinsam ist der besondere HSE24 Twist: Man bekommt sie in dieser Form sonst nirgends. Manche Produkte werden für uns exklusiv angefertigt, andere können wir vor dem regulären Verkaufsstart verkaufen, für manche können wir einen besonders interessanten Preis anbieten oder ein einzigartiges Produkt-Bundle schnüren. 

Und in Zahlen ausgedrückt? Wie viele Artikel muss ein Lieferant liefern können, um bei Ihnen mitspielen zu können?

Geringer: Uns geht es weniger um die Menge per se als um das Umsatzpotenzial eines Produkts. Der Aufwand lohnt sich für uns erst ab einem möglichen Umsatz von ca. 10.000 Euro. Um den zu berechnen, nehmen wir den Verkaufspreis, den uns der Lieferant nennt und multiplizieren diesen mit dem geschätzten Absatzvolumen für das Produkt. Für dieses Absatzvolumen haben wir Berechnungsmodelle, die durch unsere jahrelange Erfahrung geprägt sind und ein realistisches Bild wiedergeben. So können wir ziemlich genau abschätzen, welche Produkte gut laufen und welche eher nicht zu uns passen. 

Und wenn das Produkt passt? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Lieferanten aus, finanziell betrachtet?

Geringer: Im Gegensatz zu den großen Plattformen ist HSE24 ein Retailer. Wir sind kein Vermarkter und verdienen auch nicht auf Provisionsebene. Wir kaufen Produkte ein und verkaufen diese wiederum auf unseren Kanälen, also im TV und Online. Unter den Lieferanten und Herstellern, die bei uns listen, gibt es ganz unterschiedliche Modelle der Zusammenarbeit. Die Konditionen werden individuell abhängig von Volumen, Produkt, Margen, Retourenregelung etc. verhandelt und sehen für A-Brands wie AEG natürlich anders aus als für beispielsweise kleinere aufstrebende Marken im Kosmetik-Bereich. Details zur Kostenstruktur unterliegen natürlich der Vertraulichkeit. 

Wie funktioniert die Logistik zwischen dem Lieferanten und HSE24? 

Geringer: Wir übernehmen die Versandlogistik selbst. Erst wenn die Ware bei uns vorrätig ist, geht sie in den Verkauf. Die Produkte werden mit genügend Vorlaufzeit in unser Lager angeliefert, von dort versendet und kommen dort auch in den meisten Fällen als Rücksendung wieder an.  

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Kategorie: Artikel & Interviews

Verkaufsbörse: Onlineshop im Bereich KFZ Elektronik zu verkaufen

15. Oktober 2019 von Online Redaktion

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(Anbietertext): Der Online-Shop (über 10 Jahre etabliert) befindet sich in einer stabilen wirtschaftlichen Situation (aktuell kein Negativ-Trend erkennbar). Sehr geringe Lagerfläche und kaum Fachkenntnisse nötig.

Ausführliche Beschreibung:

Der Shop wurde vor 10 Jahren gegründet, wirft jährlich Gewinne ab und befindet sich in einer wirtschaftlich stabilen Lage (die Prognose für 2019 ist sehr gut und übertrifft die 2018er Zahlen bereits im Q3 2019). Verkaufsobjekt ist ein Online-Shop mit entsprechender Infrastruktur (Webshop, Cloud-Auftragsabwicklung, Social Media, Marketing, Lagerware usw.) im Bereich KFZ Elektrik. Es sind keine speziellen KFZ Kenntnisse von Nöten, die man sich nicht in kürzester Zeit aneignen könnte.

Umsatz 2017: > 300.000 EUR netto
Umsatz 2018: > 350.000 EUR netto
Umsatz 2019 (Prognose): ~ 400.000 EUR

Gewinn gem. GuV 2018 vor Steuern: ~ 115.000 EUR

Viele Prozesse sind automatisiert, weshalb das Unternehmen als 1-Mann-Unternehmen geführt werden kann (das Tagesgeschäft kann auch von einer Teilzeit-Kraft erledigt werden). Es gibt noch einige Möglichkeiten der Skalierbarkeit: Erweiterung des Sortiments um andere Fahrzeug-Marken, Marktplätze wie Amazon und eBay sowie Social Media werden aktuell aus zeitlichen Gründen nur sehr schwach bedient. Hier ist noch viel Potenzial. Für die Produkte sind nur wenige Regalmeter Lagerfläche (aktuell rund 3 Regalmeter) erforderlich.

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Presseschau KW 41: ebay, Mastercard und Visa ziehen sich bei Libra zurück, Paypal-Gebühr geht vor den Bundesgerichtshof, Über 3.000 neue Amazon-Händler starten täglich

15. Oktober 2019 von Online Redaktion

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In der KW 41 gab es einen weiteren Schlag für Facebooks Kryptowährung Libra: Auch ebay will mit dem Projekt nichts mehr zu tun haben. Die Rechtmäßigkeit der Paypal-Gebühren für Verbraucher beschäftigt schon eine Weile die Gerichte, und das wird auch noch so bleiben: Die Frage wird demnächst vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Und laut aktuellen Erhebungen von Marketplace Pulse starten täglich (!) über 3.000 neue Händler auf einem der 16 Amazon-Marktplätze – aber nur 60 Prozent der Neulinge überstehen die ersten Monate. 

Die Themen der Woche

Facebooks umstrittene Kryptowährung Libra steht unter Beschuss: Nach PayPal kehren jetzt auch eBay, Mastercard, Visa und Stripe dem Projekt den Rücken. US-Medien zufolge löste der massive regulatorische Widerstand Bedenken im Kreis der Libra-Partner aus. Der verantwortliche Facebook-Manager David Marcus sieht dies weniger als Rückschlag den als „befreiend“, las AllAboutPayment.de aus seinem Twitter-Feed.

Dürfen Online-Händler für die Nutzung der Payment-Varianten Paypal und Sofortüberweisung Gebühren verlangen? Diese Frage ist seit Mitte Januar 2018, als ein Gesetz gegen das Erheben von Gebühren für Bezahloptionen in Kraft trat, nicht zweifelsfrei geklärt. Schließlich betrifft das Gesetz vornehmlich Visa- und Mastercard-Zahlungen. Jetzt soll der Bundesgerichtshof Klarheit schaffen, berichtet die Internetworld: Das Oberlandesgericht München erklärte die Gebühren für rechtmäßig, ließ aber die Revision zum BGH zu. 

Der Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ geht in die zweite Runde. Noch sind kleinere Kinderkrankheiten zu überwinden. Vor allem am Image gilt es zu arbeiten: Wie jüngst eine Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigte, rangiert die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder zur Einzelhandelskauffrau im Ansehen der 25 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe auf einem miserablen 20. Platz. ->Internetworld.de

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Rechtsanwältin: „Händler werden beim Kampf gegen unfaire Wettbewerber im Stich gelassen“

10. Oktober 2019 von Ingrid Lommer

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Der Handel auf Amazon ist kein Kindergeburtstag: Viele Dritthändler nutzen jeden nur denkbaren Trick, um sich gegen ihre Konkurrenten durchzusetzen. Häufig wird dabei die Grenze der Legalität überschritten. Vor allem Händlern aus Fernost sagen deutsche Seller besondere Rücksichtslosigkeit nach. Doch sollte das Gesetz den betroffenen Händlern nicht den Rücken stärken? Die IT-Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei res-media meint: Theoretisch ja – aber in Praxis… schwierig.

Als etailment Anfang des Jahres einen Artikel über das rücksichtslose Verhalten einiger Amazon Marketplace-Händler schrieb, las sich der Text wie eine Kriegsberichterstattung. „Händler kopieren, täuschen, sabotieren, bedrohen und erpressen Konkurrenten – und bestechen sogar Konzernmitarbeiter“, hieß es da; und tatsächlich war der Text voll von nachgerade verstörenden Beispielen an großen und kleinen Gemeinheiten, mit denen auf Amazon.de um Kunden gekämpft wird. Die Reaktion der Händlerschaft auf den blutigen Artikel war trotzdem verhalten; denn tatsächlich beschrieb etailment aus Sicht der meisten Händler nichts Neues. Manipulationen, Erpressungen und Sabotage gehören schon längst zum Händler-Alltag; und in den meisten Diskussionen in den Facebook-Händlergruppen dominiert die Überzeugung, dass man gegen das Hauen und Stechen eben nichts tun könne.

Dabei ist Resignation fehl am Platze, wie das Beispiel eines rührigen Händlers zeigt, der sich mithilfe seines Anwalts erfolgreich gegen die Billig-Produkte seiner chinesischen Konkurrenten wehrt. Der Gang zum Rechtsbeistand kann sich also lohnen – allerdings müssen Händler genau abwägen, für welche Zwecke sie in juristische Unterstützung investieren wollen, sagt Sabine Heukrodt-Bauer, IT-Rechtsanwältin bei der Mainzer Kanzlei res-media im Podcast-Interview mit shopanbieter.de. 

Mögliche Rechtswege gibt es viele, aber nur wenige sind wirtschaftlich sinnvoll und zeigen tatsächlich Wirkung“, so die Anwältin. Eine Strafanzeige beispielsweise verliefe häufig im Sand. „Sehr oft werden Anzeigen nicht weiter verfolgt, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, oder weil gegen einen Täter bereits andere Verfahren laufen. Außerdem sind die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte klar überlastet und nutzen deshalb die verfügbaren Möglichkeiten, um Aktendeckel einfach mal zuzumachen.“ 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

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