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Aktuelle Seite: Startseite / Payment / SEPA Lastschriften – ausführliche Zusammenfassung
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SEPA Lastschriften – ausführliche Zusammenfassung

20. August 2012 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Unsere beiden Artikel „SEPA Lastschriften werden zu einer großen Gefahr für viele Online-Händler“ und der offene Leserbrief haben in den Kommentaren kurzzeitig für einigen Unmut, letztendlich aber für eine Vielzahl an inhaltlich aufklärenden Worten gesorgt. An dieser Stelle nochmals unser ausdrücklicher Dank an alle Kommentatoren, die so dazu beigetragen haben Licht ins Dunkel zu bringen.

Grund für uns, diese in einem eigenen Artikel zusammenzufassen und zu ergänzen. Ziel dabei ist, eine inhaltlich richtige Wiedergabe zu den künftigen SEPA Lastschriften und deren Auswirkungen für Online-Händler zu finden. Möglicherweise wurde dabei nicht immer die 100%-ige Wortwahl getroffen oder nicht jeder Aspekt bis ins letzte Detail und mit allen Wenn und Aber beleuchtet. Aber der Artikel erhebt nur den Anspruch auf Verständlichkeit bei grundsätzlich richtigem Inhalt. Bei den bisherigen Publikationen der Banken usw. habe ich nicht den Eindruck, als könnten diese von Jedermann verstanden werden.

Unter dieser Betrachtungsweise hoffe ich auf weiterhin kritische Prüfung der mitlesenden SEPA-Kenner und deren ggf. korrigierenden Kommentare!

Ausgangssituation

Die SEPA Lastschriften sollen und werden sicherlich den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in vielen Bereichen erleichtern. Damit einher gehen jedoch auch gravierende Änderungen in der bisherigen Vorgehensweise für Online-Händler in Deutschland. Einige bieten die Lastschrift überhaupt nicht als Zahlart an, bei anderen wiederum macht sie bis zu 50% oder gar 70% beim Zahlungs-Mix aus.

Wenn heute per Lastschrift bezahlt wird, ist oft praktizierte Vorgehensweise der Händler den Betrag zeitnah einzuziehen und wenn die Lastschrift nicht innerhalb eines engen Zeithorizonts mangels Deckung zurückgeht, wird die Ware ausgeliefert.

Der Nachteil, dass Kunden die Zahlungsabbuchung sechs bzw. sogar acht Wochen danach noch zurückgeben können, scheint vernachlässigbar. Auch Zahlungsausfälle gibt es kaum, wie uns auch andere Shop-Betreiber bestätigen.
Die Lastschrift ist für viele Händler aus verschiedenen Gründen bevorzugte Zahlart:

  • einfach in der Abwicklung
  • hoher Automatisierungsgrad möglich
  • sehr günstig in den Kosten
  • hohe Akzeptanz bei Kunden

Ab 01. Februar 2014 soll die bisherige Lastschrift von der SEPA (Single Euro Payments Area) Lastschrift abgelöst werden. Wie ein Kommentator so treffend zusammenfasste:

Ziel von SEPA ist nicht „den Zahlungsverkehr durch BIC und IBAN-Daten zu vereinfachen“ sondern einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum, in dem grenzübergreifende Zahlungen mit inländischen gleich behandelt werden. Unser einfaches, billiges und etabliertes deutsches Lastschriftverfahren hat leider aufgrund der Allgemeinheit keinen Platz mehr. Man muss sich auch einmal vorstellen, dass es Länder in der EU gibt, in denen sich niemand vorstellen kann, dass einfach Geld von seinem Konto abbucht wird.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zur komplizierten Abwicklung.

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Kategorie: Payment Stichworte: Lastschrift, Payment, SEPA

Reader Interactions

Kommentare

  1. Andreas meint

    21. August 2012 um 09:29

    EU – der Schwachsinn feiert Triumphe …

  2. Dr. Andreas Kremser meint

    21. August 2012 um 12:29

    Hallo,
    das papierhafte Einsenden von Mandaten oder meinetwegen selbst als Scan oder Fax ist ein Systembruch im Online-Shop und schon von daher abzulehnen. Abgesehen davon, daß das kaum ein Kunde im B2C-Bereich akzeptieren würde. Es muß unbedingt darauf hingewirkt werden, daß die Willenserklärung zur Art der Bezahlung SEPA-Lastschrift bereits mit der Erteilung der Bestellung erreicht wird. Alles andere ist Mumpitz. Hier sind sowohl Gesetzgeber als auch die Zahlungsanbieter und Shopsystemhersteller gefordert brauchbare Lösungen zu entwickeln.

  3. Harald Otto meint

    21. August 2012 um 16:36

    Hallo,

    im Jahr 2012 braucht doch niemand mehr Lastschriftverfahren oder SEPA wenn es mit Paypal oder Kreditkarte in Sekundenschnelle geht. Geschwindigkeit bestimmt unser Handeln. Wenn der Kunde heute bestellt will er morgen schon seine Ware in den Händen halten. Das ist unsere Aufgabe. Und wenn es noch schneller geht – noch besser. Amazon gibt hier den Takt vor.

    Meiner Meinung nach ist SEPA eine Bankrott-Erklärung für die Banken, denen dank Paypal die Fälle davonschwimmen.

    Viele Grüße

    Harald Otto

  4. Andreas Frank meint

    21. August 2012 um 17:37

    @ Harald Otto: Sie unterschätzen offensichtlich die Zahl derer, die keine Kreditkarte nutzen möchten und Paypal ablehnen. Ich wüsste auch nicht, in wiefern ein Kunde durch Lastschrift den von Ihnen angebrachten Geschwindigkeitsnachteil hat. Auch bei Lastschrift hat er “ (…) morgen schon seine Ware in den Händen (…)“. Lastschrift mag Ihnen nicht gefallen, ok. Ihre Argumente dagegen sind aber mehr als dünn.

  5. Alex meint

    21. August 2012 um 19:04

    Das ist doch nur die eine Seite der Medaille. Sofern ich die Info Seite der Bundesbank http://www.sepadeutschland.de/de/sepa-lastschrift verstanden habe, hat der Kunde jetzt 13 Monate Zeit den vom Online Shop eingezogenen Betrag via Sepa Lastschrift ohne Mandat zurückzurufen.

  6. Hübrit meint

    31. August 2012 um 15:29

    Zur Klarstellung:

    das B2B-Lastschriftverfahren darf nicht angewendet werden, wenn der Kunde (Zahlungspflichtige) ein Verbraucher ist. Dieses Verfahren (das in etwa mit dem heutigen, nicht widerrufbaren Abbuchungsverfahren vergleichbar ist) darf nur zwischen Unternehmen vereinbart und durchgeführt werden.

    Zeichnet ein Verbraucher aus Unwissenheit trotzdem ein SEPA-B2B-Mandat, so ist dies nicht zulässig. Unter Umständen kann es sogar sein, dass seine Bank nicht am B2B-Verfahren teilnimmt und so die Lastschrift gar nicht zur Einlösung erhält.

    In den SEPA-Rulebooks ist festgelegt, dass im Sinne des Verbraucherschutzes ein Privatkunde (Verbraucher) ausschließlich am CORE-Verfahren (SEPA Basislastschrift) teilnehmen darf (Widerrufsfrist: 8 Wochen nach Belastung; 13 Monate falls kein gültiges Mandat vorliegt).

    Diese Rulebooks wurden von 32 Teilnehmerländern (mit jeweils 1 Stimme, unabhängig von Größe oder Transaktionsvolumen) beschlossen.

  7. Thomas Kuchenbauer meint

    27. Juli 2013 um 21:57

    Was viele nicht wissen. Bereits heute kann ein Kontoinhaber eine Lastschrift nach 13 Monaten „platzen lassen“, wenn der Gläubiger nicht nachweisen kann, dass ihm eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers vorliegt. Mit SEPA wird jetzt „nur“ noch klargestellt, in welcher Form das Mandat erteilt werden muss.

    Online-Händler müssen sich dabei klar sein, dass sie unkalkulierbare Risiken eingehen, wenn sie insbesondere Firmen beliefern und auf schriftlich erteilte Mandate verzichten. Werden diese Firmenkunden zahlungsunfähig, ist möglicherweise der Insolvenzverwalter, der die 13-Monats-Frist ausnützt. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, welchen Forderungsausfall er/sie sich leisten kann.

    Ob Paypal wirklich eine Alternative für Online-Händler ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Paypal hat meines Wissens von seinen Kunden keine unterschriebenen Einzugsermächtigungen vorliegen. Wenn Paypal zukünftig SEPA-konform Geld von Bankkonten abbuchen will, muss es von seinen vielen Millionen Kunden erst die Unterschrift auf einem SEPA-Mandat einholen. Und ob da alle mitmachen?

Trackbacks

  1. Änderungen im Lastschriftverfahren durch die SEPA Einführung für Shops sagt:
    4. Januar 2013 um 07:38 Uhr

    […] das SEPA-Verfahren genau ablaufen wird, können Sie z. B. in dieser Zusammenfassung […]

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