Aufwand
Der Online-Händler der uns seinen Leserbrief (/news/archives/6454-offener-leserbrief-eines-sepa-betroffenen.html) zur Veröffentlichung zusandte, fürchtet eine künftig deutlich aufwendigere Abwicklung, einhergehend mit steigenden Kosten. Ein anderer Leser, welcher die SEPA Lastschrift bereits einsetzt, spricht hingegen von einem nahezu identischen Aufwand mit den bisherigen Einzugsermächtigungen.
– Die Vorlaufzeiten zwischen Einreichung und Fälligkeit reichen wegen irgendwelcher technischer Bankabläufe oft nicht aus. Wir hatten mehrfach Rückgaben wegen zu kurzer Vorlaufzeit, weil die eingereichten Sepa-Lastschriften erst einen Tag später bei der Bank verarbeitet wurden. Ergo: wir rechnen immer einen oder zwei Tage extra. Deswegen glaube ich auch nicht, dass eine einzelvertragliche Verkürzung wirklich funktioniert …- Und: Es sind nicht alle Auslands-Banken per Sepa-Lastschrift erreichbar! Wer Sepa-Überweisungen akzeptiert, muss nicht unbedingt auch Sepa-Lastschriften verarbeiten können (oder wohl besser: wollen). Das sind bislang aber Einzelfälle, bei uns auch nur aus der Schweiz. Immerhin konnten wir damit schon unsere NL-Auslandsbankverbindung einsparen.
Insgesamt überwiegen aus meiner Sicht im B2B-Bereich die Vorteile.
Als hilfreiche Quelle zur Begriffserklärung usw. kann http://www.vdb.de/sepa-lastschrift.aspx dienen.
Andreas meint
EU – der Schwachsinn feiert Triumphe …
Dr. Andreas Kremser meint
Hallo,
das papierhafte Einsenden von Mandaten oder meinetwegen selbst als Scan oder Fax ist ein Systembruch im Online-Shop und schon von daher abzulehnen. Abgesehen davon, daß das kaum ein Kunde im B2C-Bereich akzeptieren würde. Es muß unbedingt darauf hingewirkt werden, daß die Willenserklärung zur Art der Bezahlung SEPA-Lastschrift bereits mit der Erteilung der Bestellung erreicht wird. Alles andere ist Mumpitz. Hier sind sowohl Gesetzgeber als auch die Zahlungsanbieter und Shopsystemhersteller gefordert brauchbare Lösungen zu entwickeln.
Harald Otto meint
Hallo,
im Jahr 2012 braucht doch niemand mehr Lastschriftverfahren oder SEPA wenn es mit Paypal oder Kreditkarte in Sekundenschnelle geht. Geschwindigkeit bestimmt unser Handeln. Wenn der Kunde heute bestellt will er morgen schon seine Ware in den Händen halten. Das ist unsere Aufgabe. Und wenn es noch schneller geht – noch besser. Amazon gibt hier den Takt vor.
Meiner Meinung nach ist SEPA eine Bankrott-Erklärung für die Banken, denen dank Paypal die Fälle davonschwimmen.
Viele Grüße
Harald Otto
Andreas Frank meint
@ Harald Otto: Sie unterschätzen offensichtlich die Zahl derer, die keine Kreditkarte nutzen möchten und Paypal ablehnen. Ich wüsste auch nicht, in wiefern ein Kunde durch Lastschrift den von Ihnen angebrachten Geschwindigkeitsnachteil hat. Auch bei Lastschrift hat er “ (…) morgen schon seine Ware in den Händen (…)“. Lastschrift mag Ihnen nicht gefallen, ok. Ihre Argumente dagegen sind aber mehr als dünn.
Alex meint
Das ist doch nur die eine Seite der Medaille. Sofern ich die Info Seite der Bundesbank http://www.sepadeutschland.de/de/sepa-lastschrift verstanden habe, hat der Kunde jetzt 13 Monate Zeit den vom Online Shop eingezogenen Betrag via Sepa Lastschrift ohne Mandat zurückzurufen.
Hübrit meint
Zur Klarstellung:
das B2B-Lastschriftverfahren darf nicht angewendet werden, wenn der Kunde (Zahlungspflichtige) ein Verbraucher ist. Dieses Verfahren (das in etwa mit dem heutigen, nicht widerrufbaren Abbuchungsverfahren vergleichbar ist) darf nur zwischen Unternehmen vereinbart und durchgeführt werden.
Zeichnet ein Verbraucher aus Unwissenheit trotzdem ein SEPA-B2B-Mandat, so ist dies nicht zulässig. Unter Umständen kann es sogar sein, dass seine Bank nicht am B2B-Verfahren teilnimmt und so die Lastschrift gar nicht zur Einlösung erhält.
In den SEPA-Rulebooks ist festgelegt, dass im Sinne des Verbraucherschutzes ein Privatkunde (Verbraucher) ausschließlich am CORE-Verfahren (SEPA Basislastschrift) teilnehmen darf (Widerrufsfrist: 8 Wochen nach Belastung; 13 Monate falls kein gültiges Mandat vorliegt).
Diese Rulebooks wurden von 32 Teilnehmerländern (mit jeweils 1 Stimme, unabhängig von Größe oder Transaktionsvolumen) beschlossen.
Thomas Kuchenbauer meint
Was viele nicht wissen. Bereits heute kann ein Kontoinhaber eine Lastschrift nach 13 Monaten „platzen lassen“, wenn der Gläubiger nicht nachweisen kann, dass ihm eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers vorliegt. Mit SEPA wird jetzt „nur“ noch klargestellt, in welcher Form das Mandat erteilt werden muss.
Online-Händler müssen sich dabei klar sein, dass sie unkalkulierbare Risiken eingehen, wenn sie insbesondere Firmen beliefern und auf schriftlich erteilte Mandate verzichten. Werden diese Firmenkunden zahlungsunfähig, ist möglicherweise der Insolvenzverwalter, der die 13-Monats-Frist ausnützt. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, welchen Forderungsausfall er/sie sich leisten kann.
Ob Paypal wirklich eine Alternative für Online-Händler ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Paypal hat meines Wissens von seinen Kunden keine unterschriebenen Einzugsermächtigungen vorliegen. Wenn Paypal zukünftig SEPA-konform Geld von Bankkonten abbuchen will, muss es von seinen vielen Millionen Kunden erst die Unterschrift auf einem SEPA-Mandat einholen. Und ob da alle mitmachen?