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Aktuelle Seite: Startseite / 2015 / Archiv für Mai 2015

Archiv für Mai 2015

idealos Direktkauf-Funktion unter die Lupe genommen

6. Mai 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Bereits im Sommer letzten Jahres berichteten wir, dass idealo scheinbar mit einer Marktplatzfunktion für deren Preisvergleichsportal liebäugelt. Auch wenn damals bereits klar war, dass idealo es durchaus ernst damit meint, wurde dies von Deutschlands führendem Preisvergleicher seinerzeit noch als nur einer von mehreren ständigen Tests abgewiegelt, um Händler künftig noch besser unterstützen zu können. Anfang der Woche hat idealo nun zwar keinen Marktplatz, jedoch eine Direktkauf-Funktion, für alle ihre knapp 35.000 Händler geöffnet.

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idealo Direktkauf bald wichtiger Marketingkanal?

Endverbraucher werden dann bei Produkten teilnehmender Händler bei Interesse nicht mehr in die Händler-Shops geleitet werden, sondern können das Produkt direkt in idealo beim Händler kaufen.

Dies bedeutet auch, dass etwaige CPC wegfallen und an deren Stelle ein CPO fällig wird. Besonders interessant für Händler: Dieser CPO wird natürlich, im Gegensatz zu den CPC, nur fällig wenn tatsächlich ein Kauf stattfindet.

Für Online-Händler könnte sich idealos Direktkauf, auch da sehr gut kalkulierbar, als sehr gute Marketingalternative entwickeln. Dies wird man letztlich vor allem an zwei Punkten festmachen können:

  1. Höhe der Verkaufsgebühren
  2. Komplexität in der Abwicklung

Wichtig wird u.a. sein, dass die Produktdatenanlieferung für die Händler möglichst einfach sein muss. Würde man hier Amazon als Vergleich heranziehen, dürfte dies jedoch nicht weiter schwer fallen. Jeder Amazon Marketplace-Händler wird bestätigen, wie umständlich und aufwendig es ist, seine Produkte auf Amazon feil zu bieten.

Hinsichtlich der Verkaufsprovision bewegt sich idealo, zumindest in der aktuellen erweiterten Betaphase, in moderaten Bereichen im einstelligen Prozentbereich.

Patrick Lohmeier, Unternehmenssprecher von idealo, erläutert hierzu:

Die Abrechnung erfolgt nach CPO (cost per order). Die Gebühr ist dabei abhängig von der angebotenen Warenkategorie und dem Wert der Ware und wird für jeden teilnehmenden Händler individuell ermittelt. Es handelt sich immer um einen Prozentsatz des Warenwerts ohne Grundgebühr.

Hinzu kommen, wie für den eigenen Onlineshop auch, die Paymentkosten. idealo bietet für die Zahlung „nur“ die technische Schnittstelle, jedoch keine Treuhandfunktion bzw. Paymentservice. Die Zahlung – egal ob via PayPal oder Kreditkarte – geht also direkt auf das PayPal- oder KK-Konto des Händlers. Entsprechend trägt der Händler auch eventuelle Gebühren, die für ihn genau so wie bei einem traditionellen Zahlungsweg über seine eigene Webseite anfallen würden.

Ein Wermutstropfen hierbei ist jedoch ganz klar: die Verkaufsprovision wird bei Retouren derzeit nicht zurückerstattet. Hier darf man gespannt sein, ob idealo dies dauerhaft durchhalten kann.

Man stelle sich nur mal vor, was Modehändler dazu sagen werden. Aber auch jedem anderen Händler – geht man von einer durchschnittlichen Retourenquote im E-Commerce von sieben Prozent aus – tut das weh. Es hängt aber letztlich auch ein Stück weit von der Höhe der Verkaufsgebühren ab.

Erfolgshemmend wirkt sich aktuell noch aus, dass mit PayPal und Kreditkarte (MasterCard und VISA) derzeit nur zwei Zahlarten angeboten werden. Wie Lohmeier versichert, ist jedoch geplant, alle gängigen Zahlungsarten wie Vorkasse, Sofortüberweisung, Lastschrift, per Nachnahme und auf Rechnung bis Ende des Jahres zu integrieren.

Generell bekräftigt Lohmeier im Gespräch, dass sich idealos Direktkauf nach wie vor in der Testphase befindet und noch nichts in Stein gemeißelt sei. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin idealos Direktkauf-Funktion unter die Lupe genommen

Kategorie: Marketing Stichworte: Marktplätze, Shop-Marketing

Die Archivierung von Rechnungen und Daten [Sponsored Post]

5. Mai 2015 von Peter Höschl

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Es ist beachtlich, welche riesigen Datenmengen wir Tag für Tag produzieren, ob im Beruf oder privat. Die Daten-Archivierung ist ein Thema, mit dem sich jedes Unternehmen beschäftigen muss. Denn Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre, Geschäftsbriefe und Angebote mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden.

Heutzutage werden Dokumente in Papierform und digital abgelegt. Papierunterlagen benötigen Lagerplatz, der gewisse Anforderungen erfüllen muss. Die Belege sollten trocken gelagert, keinem Licht ausgesetzt werden und die Temperatur darf nicht zu hoch sein. Nach der Aufbewahrungsfrist müssen die Unterlagen auch noch richtig entsorgt werden. Da Papierbelege neben Lager- und Entsorgungskosten auch Druckkosten für Unternehmen bedeuten, wird die Digitalisierung von Dokumenten immer häufiger und gerne angewandt. Seit einiger Zeit stellt sich heraus, dass die Archivierung von Daten immer häufiger über das Internet gemanagt wird. Doch wie schafft man es, die Haltbarkeit und Auffindbarkeit der Belege sicherzustellen?

Zunächst klingt die Idee der digitalen Archivierung gut und viel einfacher, als die der Papierform. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Daten nicht mehr gefunden werden oder sogar beschädigt sind, weil zuvor keine Sicherung stattgefunden hat. Auch bei einem Betriebssystem- oder Software-Wechsel wird es immer schwieriger, den Daten-Überblick zu behalten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die Archivierung von Rechnungen und Daten [Sponsored Post]

Kategorie: Artikel & Interviews, Backoffice & Logistik

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

4. Mai 2015 von Onlinehändler News

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Immer wieder gibt es gesetzliche Neuerungen und Urteile, die sich auf den Online-Handel auswirken. So auch im April: In den vergangenen Wochen wurde zum Beispiel festgestellt, dass viele Händler die Button-Lösung nur unzureichend umgesetzt haben. Auch die Artikelbeschreibungen bei Ebay und die Nutzungsrechte von Bildern wurden heiß diskutiert. Wir haben die wichtigsten Themen und Entwicklungen für Sie zusammengefasst.

Viele Shops haben Button-Lösung nur mangelhaft umgesetzt

Vor rund drei Jahren, genauer gesagt am 1. August 2012, ist die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft getreten. Diese Richtlinie regelt seitdem die Pflicht zur Verwendung eines Buttons, der sich auf der letzten Seite des Bestellvorgangs befinden muss und darüber hinaus die Kostenpflicht des entsprechenden Kaufs klar und deutlich erkennen lässt. Wie nun jedoch bekannt wurde, haben es viele Online-Händler bisher versäumt, ihre Shops entsprechend „nachzurüsten“, sodass sie noch immer eine falsche Bezeichnung auf dem Bestell-Button verwenden.

Der Wettbewerbszentrale war dieser Zustand Grund genug, um zahlreiche Online-Händler vor möglichen Folgen zu warnen. Schließlich können teure Abmahnungen drohen! Wie Sie sich vor kostspieligen Konsequenzen schützen und welche Button-Bezeichnungen tatsächlich im Sinne der „Button-Lösung“ sind, erfahren Sie hier.

Urheberschaft: Gefahren bei Verwendung von Bildern Dritter

Ohne Bilder läuft im Online-Handel überhaupt nichts: Egal ob in Bannern, bei Produktfotos oder in Werbeslidern – überall arbeiten Online-Händler mit Abbildungen verschiedenster Art. Dass diese in vielen Fällen auch von Dritten kommen, ist den Meisten klar. Solche „Dritte“ können zum Beispiel Werbeagenturen oder auch Grafik-Spezialisten sein, die sich um den Aufbau oder das Funktionieren des Online-Shops kümmern. Dabei verlassen sich viele Händler darauf, dass sie diese Bilder auch wirklich verwenden dürfen.

Doch Achtung, ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes München regelt, dass der Verwender eines Bildes sogar die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen umfassend überprüfen muss, bevor er dieses nutzt. Ähnliche Urteile wurden schon früher gefällt. Doch für die Praxis bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand und schränkt die Händler bei der Verwendung von fremden Bildern erheblich ein.

Ebay-Artikelbeschreibungen: Keine Änderungen nach Auktionsbeginn

Der Verkauf auf Ebay steht ständig unter Beobachtung und ist immer wieder Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. So auch im April: Jüngst entschieden die Richter am Amtsgericht Dieburg, dass Artikelbeschreibungen nicht mehr verändert werden dürfen, sobald eine Auktion begonnen hat bzw. ein erstes Gebot für den angebotenen Artikel abgegeben wurde. Eine solche einseitige Möglichkeit der Abänderung der Angebote sind weder im Sinne der Ebay-AGB, noch sind sie im Gesetz vorgesehen. Eine Änderung, die nachträglich vorgenommen wird, würde eine Benachteiligung desjenigen bedeuten, der später (das heißt nach der Korrektur) der Höchstbietende ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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