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Aktuelle Seite: Startseite / 2014 / Archiv für August 2014

Archiv für August 2014

Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

4. August 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Wie schon vorhergesagt, hat die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bereits jetzt zahlreiche Abmahnung zur Folge. Teilweise wird von anwaltlichen Schriftsätzen berichtet, die auf den 13.6.2014, also den Tag der Rechtsänderung datiert sind. Andere Schreiben folgten wenige Tage später. Große Erfolgsaussichten werden ihnen jedoch nicht prognostiziert. Was von den Abmahnungen zu halten ist und wie die Betroffenen mit ihnen umgehen sollten, erfahren Sie hier:

Hatten Online-Händler vor der Rechtsänderung am 13.6.2014 noch Stress wegen der rechtzeitigen Umsetzung der neuen Vorgaben in ihrem Webshop, machen ihnen nun anwaltliche Schreiben das Leben schwer. Denn pünktlich nach Inkrafttreten der neuen Gesetze verschicken Unternehmen Abmahnungen an zahlreiche Händler. Bemängelt wird hauptsächlich die Nutzung einer „veralteten Widerrufsbelehrung“. Aber selbst wenn die Betroffenen ihren Shop tatsächlich nicht fristgerecht umgestellt haben, werden die Abmahnungen von Gerichten höchstwahrscheinlich nicht bestätigt werden. Online-Händler müssen ihren Webshop dennoch dringend auf den aktuellen Stand bringen.

Die ersten Abmahnungen wurden im Auftrag der Werfo Ltd., der Eboxu UG und der CODE.AG GmbH versendet. Für einen Erfolg vor Gericht müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Erforderlich sind vor allem ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem abmahnenden und dem abgemahnten Unternehmen und ein konkreter Rechtsverstoß.

Abmahnung der Werfo Ltd.

Die Abmahnung der Werfo Ltd. dürfte schon am Konkurrenzverhältnis scheitern. Denn im zuständigen englischen Handelsregister ist das Unternehmen als „dissolved“ eigetragen. Ein aufgelöstes Unternehmen existiert nicht länger und kann folglich auch nicht in Wettbewerb zu anderen Händlern treten.

Abmahnung der Eboxu UG

Konkurrenzverhältnis

Ob die Eboxu UG im Wettbewerb zu anderen Online-Händlern steht, sollte ebenfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Das Unternehmen ist noch existent, wurde allerdings es erst am 5.6.2014, mithin eine Woche vor der Rechtsänderung gegründet. Das allein sagt zwar über die Absichten der Unternehmensgründung nichts aus, es wirkt aber genauso verdächtig, wie der im Handelsregister eingetragene Geschäftszweck. Dieser wird mit „Vertrieb von Waren aller Art“ angegeben. Wer daran nichts Auffälliges erkennen kann, sollte den anschließend aufgelisteten Katalog genauer betrachten. Dort werden Waren aus nahezu jedem Bereich genannt, was der Firma erlaubt, es auch mit großen Warenhäusern aufzunehmen. Anders gesprochen: die Eboxu UG setzt sich selbst in Konkurrenz zu Online-Händlern aus so ziemlich jedem Sektor. Das erlaubt ihr, entsprechend viele Abmahnungen zu verschicken.

Ein Wettbewerbsverhältnis sollte trotz dieser Umstände nicht einfach verneint werden. Denn der Vorsatz, dass das Unternehmen ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, möglichst viele Shop-Betreiber abmahnen zu können und auf diese Weise die Anwaltsgebühren zu erhalten, dürfte schwer nachzuweisen sein, sofern er überhaupt vorliegt. [Weiterlesen…] about Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Verklagt Amazon kleine österreichische Obsthändlerin wegen eines Patentverstosses?

1. August 2014 von Peter Höschl

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Derzeit steht Amazon ja nicht nur von Gewerkschaften, sondern auch seitens Lieferanten und Händlern unter Dauerbeschuss. Da passt die, nun angeblich bekannt gewordene Klage gegen eine kleine Obsthändlerin nahe Wien, gut ins Bild des bösen Buben Amazon. Diese hatte unbedarfterweise gegen Amazons Patent No. US 2002×0156699-A1-0815 “System of upselling in a computer network environment” aus dem Jahre 2002 verstoßen, indem sie ihren Kunden, wie Amazon, Kundenempfehlungen aussprach, siehe Tatbestandsaufnahme.

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Noch ist unklar, wie die Geschichte für die kleine Obsthändlerin aus Österreich ausgeht. Klar ist aber jedenfalls, dass dieser Netzfund nicht nur ihr, sondern vermutlich vor allem dem ursprünglichen Initiator und Ideendesigner Roman Kmenta, eine tolle Publicity und hoffentlich recht viele neue Kunden bescheren dürfte. Dessen Idee und Bild hatte die Satirezeitschrift Neuepresse.at aufgegriffen und zum vermeintlichen Rechtsfall gemacht.

Kategorie: Bunte Kiste

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