Wie ibusiness gestern berichtete ist die Amazon Preisparität nun anscheinend bei allen Händlerverträgen gestrichen. Bisher war dies nur teilweise der Fall. Ins Rollen gebracht wurde das Ganze vom Bundeskartellamt, die dieses Jahr damit begannen die Zulässigkeit der Preisparität zu prüfen. Nun stellt das Bundeskartellamt fest, dass Amazon die Preisparität aus seinen Vertragsbedingungen rechtlich verbindlich gestrichen und damit die Forderungen der Wettbewerbshüter erfüllt habe.
Nun wird es interessant zu sehen sein, wie sich die Preise auf Amazon künftig entwickeln werden. Denn wie eine aktuelle und demnächst veröffentlichte Untersuchung von Preisanalytics, einem der führenden Anbieter von Tools zur Markt- und Preisbeobachtung, unter 3.500 der relevantesten Artikel in Deutschland zeigen wird, kann sich Amazon Dank deren Marketplace-Händler nicht nur der größten Sortimentsabdeckung, sondern auch den am häufigsten niedrigsten Preisen rühmen. Zumindest bei der Anzahl der niedrigsten Preise, liegen die Amazon Marketplace-Händler mit weitem Vorsprung vor den Wettbewerbern. Bei Amazon gilt der Preis ja als einer der wichtigsten Faktoren um in den Olymp bzw. die für den Abverkauf so wichtige „Buybox“ von Amazon zu kommen. Daher wird sich die Aufhebung der Preisparität eher weniger auf die niedrigsten Preise auswirken, wohl aber auf die Preissituation insgesamt.