• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Amazon wegen der Preisparität von Mitbewerber Hood.de verklagt
1

Amazon wegen der Preisparität von Mitbewerber Hood.de verklagt

8. November 2012 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Pressemitteilung): Das Unternehmen Hood Media GmbH, Betreiber des Online-Marktplatzes www.Hood.de, lässt die von der Mitbewerberin Amazon Services Europe S.a.r.l, Luxemburg verwendete sog. Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen und hat Klage beim Landgericht Köln eingereicht.

Auch das Bundeskartellamt hat nunmehr Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen.

Amazon verwendet die Preisparitätsklausel auf dem von ihr betriebenen „Amazon Marketplace“. Die Preisparität verpflichtet Händler dazu, ihre Produkte nirgendwo im Internet günstiger anzubieten als bei Amazon. In der Vergangenheit verlangten einige Händler auf Amazon höhere Preise als auf anderen Online-Marktplätzen oder dem eigenen Onlineshop, da sie die hohen Amazon-Verkaufsprovisionen auf den Verkaufspreis aufschlugen. Da Amazon seinen Händlern für den Verkauf von Waren 7-35% vom Verkaufspreis als Verkaufsprovision in Rechnung stellt, führt dies dazu, dass Anbieter, die auf Amazon Waren anbieten, auch in anderen Vertriebskanälen ihre Preise zukünftig anheben müssten.

Dies betrifft auch Hood.de: Viele Händler auf Hood.de bieten auch Waren über den Amazon-Marketplace an. Obwohl auf Hood.de beim Verkauf von Waren grundsätzlich keine Verkaufsprovision anfällt und der Händler dadurch auf Hood.de einen weitaus niedrigeren Preis verlangen könnte, muss er seine Preise nach oben korrigieren und an Amazon angleichen. So wird dem Händler verwehrt, eingesparte Kosten, insbesondere die Verkaufsprovision, in Form von günstigeren Preisen an seine Kunden auf Hood.de weiterzugeben.

„Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein und verkauft dieses Preisdiktat dann noch als Kundenvorteil, während gleichzeitig die Preise durch hohe Gebühren nach oben getrieben werden. Klarer Verlierer ist nicht nur der Händler, sondern auch der Kunde, da er auch dann indirekt Amazons Verkaufsprovision zahlen muss, wenn er gar nicht über Amazon kauft. Langfristig würde dies zu steigenden Preisen in allen Onlinevertriebskanälen zu Gunsten Amazon führen.“, so Gründer und Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood.

Die von Amazon geforderte Preisparität bezieht sich auf sämtliche nicht Ladengeschäft gebundene Vertriebskanäle, d. h. den Verkauf über Kataloge, Internet, andere Verkaufsplattformen sowie den telefonischen Verkauf. Diese Forderung gilt auch für Angebote von mit dem jeweiligen Händler verbundenen Unternehmen. Hierdurch können Händler die geforderte Preisparität auch nicht durch etwaige Gründung einer Vertriebs-GmbH umgehen.

Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem jeweiligen Händler der Ausschluss vom Amazon-Marketplace. Amazon verfolgt die Durchsetzung der Preisparitätsklausel offensichtlich neuerdings sehr strikt – dies belegt zumindest eine Vielzahl von Hinweisen seitens der Händler.

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung Amazons entscheiden sich Händler als Folge teilweise dazu, Mitbewerber von Amazon nicht mehr zu nutzen, selbst wenn die Nutzung dieser Marktplätze für die jeweiligen Händler von Vorteil wäre. Hierdurch haben Mitbewerber erhebliche Nachteile und können nicht mehr in den freien Wettbewerb mit Amazon treten.

„Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog. Preisparität widerspricht aus unserer Sicht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs.“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker von der Kanzlei Dettmeier | Rechtsanwälte, der die Hood Media GmbH in diesem Verfahren betreut.

Aus Sicht der Hood Media GmbH hat Amazon darüber hinaus im relevanten Markt der Online-Marktplätze eine marktbeherrschende Stellung inne und missbraucht diese durch die Preisparitätsklausel.

„Daher sei in der Klausel auch ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf Grund einer überragenden Marktstellung zu sehen und mithin ein Verstoß gegen § 19 GWB gegeben.“, fasst Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker die rechtliche Würdigung zusammen.

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • Diese Änderungen im Verpackungsgesetz kommen 2022
  • Warum Amazon die Lagerkapazitäten beschränkt – und was Händler tun können
  • Bundestagswahl ‘21: Online-Händler fordern Fairness und Erleichterungen
  • Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce

Kategorie: Pressemitteilungen, Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht, Vertriebsbeschränkungen

Reader Interactions

Kommentare

  1. buntebank meint

    9. November 2012 um 08:11

    Also feste Daumen drücken, damit Hood diese Klage gewinnt !!!

    Die Verkaufs-Bedingungen auf Amizone sind schlicht ein Witz.
    Diese Preisparitätsklausel ist/war bisher einer der Gründe dort nichts anzubieten.

    Als nächstes wäre dann „der Übergang sämtlicher Rechte“ an „im Amizone-Katalog eingetragenen Texten & Bildern“ dran . . .
    Ebenso ein absolutes Unding.

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels