• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • Home
  • Onlineshop verkaufen
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Einstweilige Verfügung gegen Amazons Preisparität
1

Einstweilige Verfügung gegen Amazons Preisparität

4. Mai 2010 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Zum 1. Mai ist die Kulanzfrist von Amazons Neuregelung zur Preisparität abgelaufen.  Ab diesem Zeitpunkt ist es jedem Amazon Marketplace-Anbieter untersagt seine Produkte im eigenen Onlineshop oder anderswo im Internet anzubieten, als bei Amazon.

Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen Verkäufers – sollte man meinen. Genau dies wird den Marketplace-Anbietern des Internethändlers jedoch untersagt. Wer dort Artikel anbietet, darf den gleichen Artikel beispielsweise auf seiner eigenen Homepage nicht günstiger offerieren, obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei den betroffenen Händlern.

Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Forderung nach Preisparität erwirkt.

Das Landgericht München I hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 370 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.

gegen dieses Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Man darf gespannt sein, wie Amazon reagiert und ob bzw. eher welche andere Marktteilnehmer demnächst ebenfalls vor Gericht ziehen werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung des ZVAB.

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
0 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 50 Stimmen, im Mittel: 0,00 von 5 (0 Bewertung/en, Schnitt: 0,00 von 5)
Sie müssen registriert sein, um hier zu bewerten.
Lädt...

Auch interessant

  • Diese Änderungen im Verpackungsgesetz kommen 2022
  • Bundestagswahl ‘21: Online-Händler fordern Fairness und Erleichterungen
  • Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce
  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung mehren sich

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: amazon marketplace, Kartellamt, Preisgestaltung, Recht, Vertriebskanäle

Reader Interactions

Kommentare

  1. nicola meint

    7. Mai 2010 um 12:21

    Kleine Randnotiz: Der Versuch, ebay die Paypal-Pflicht via Kartellamt verbieten zu lassen, dagegen war ja gescheitert: Das Kartellamt eröffnete kein Verfahren gegen ebay: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kartellamt-eroeffnet-kein-Verfahren-wegen-PayPal-Pflicht-auf-eBay-985083.html
    Herzlich, Nicola Straub

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels