(Gastartikel): Die Zeiten, in denen der erfolgreiche Handel mit Produkten im Internet zwangsläufig von einem hohen Eigenkapital, einem großen Lager und einem kostenintensiven Personalstamm abhängig war, sind vorbei.
Immer mehr Händler stellen ihre Verkaufssysteme auf DropShipping um und nutzen hiermit eine neuartige Technologie in Sachen Sortimentsbildung und Logistik. Die angebotenen Produkte eines Sortiments werden hierbei nicht mehr im Vorfeld angeschafft und gelagert sondern flexibel und bequem genau dann bestellt, wenn sich der Endkunde für den Kauf eines Produktes entschieden hat.
Während sich das Modell DropShipping im allgemeinen Online-Handel immer mehr durchsetzt, stehen Händler, die ihre Produkte über Deutschlands größtes Auktionshaus eBay anbieten vor der Frage, ob sich das Streckengeschäft mit den geltenden eBay Regeln vereinbaren lässt.
Diese Unsicherheit beruht darauf, dass eBay bis vor einiger Zeit von seinen Verkäufern forderte, dass angebotene Produkte sich zum Zeitpunkt der Einstellung auch tatsächlich im Besitz des Händlers befinden müssen. Die entsprechenden Richtlinien wurden zwischenzeitlich umfassend novelliert.
Das Auktionshaus reagierte hiermit primär auf die wachsende Zahl an Internet Dienstleistern, die Online-Händlern die Lagerung und den Versand von Produkten als externe Leistung anbieten. Solcher Strukturen der Abwicklung bedienen sich unter anderem auch die neuen eBay Markenshops. Diese werden zwar inhaltlich und rechtlich von den jeweiligen Markenherstellern vertreten. Die Lagerung der Produkte und die Versandabwicklung werden allerdings in der Regel an externe Partner abgegeben.
Um diesen Modellen innerhalb des Verkaufs auf eBay eine rechtlich bedenkenlose Grundlage zu geben, hat das Auktionshaus es eindeutig als regelkonform ausgewiesen, wenn mit Produkten gehandelt wird, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht im Besitz des jeweiligen Verkäufers befinden. Die Veränderung der Richtlinien für eBay Verkäufer schließt somit nun auch den Verkauf von Produkten per DropShipping mit ein. Handelt es sich hierbei lediglich um eine Lücke im eBay Reglement, die das Auktionshaus in absehbarer Zeit schließen wird oder entspricht der DropShipping Verkauf langfristig den erwünschten Abwicklungsformen bei eBay?
DropShipping.de hat nachgefragt. Das Auktionshaus teilte daraufhin mit, dass der Verkauf von Produkten auf eBay per Streckengeschäft eindeutig erlaubt und regelkonform ist. Einzige Voraussetzung: Der Handelspartner hat Sorge dafür zu tragen, dass Produkte unmittelbar nach der Bestellung und der Bezahlung versendet werden können.
Online-Händler, die ihre Produkte auf eBay per DropShipping anbieten sind also angewiesen, sich vor der Einstellung von der Lieferfähigkeit der Ware zu überzeugen. Ob dies über ein automatisches System oder über einen manuelle Einzelabfrage geschieht, bleibt dabei dem Händler und seinem Lieferanten überlassen.
In der Praxis sollten die betreffenden eBay-Verkäufer allerdings vor allem neue DropShipping-Lieferanten regelmäßig überprüfen, bis eine ausreichende Anzahl positiver Erfahrungen vorgewiesen werden kann. Letztlich obliegt die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unverzügliche Lieferung dem Wiederverkäufer und nicht seinem Lieferanten.
Weitere Infos unter: http://dropshipping.de/DropShipping_eBay_Bedingungen_Richtlinien.html
Autoreninfo: Mario Günther ist Existenzgründerberater und Spezialist für den Online-Handel. Er war zwei Jahre als eBay Powerseller tätig und verkaufte mehr als 16.000 Produkte. Seit 2003 leitet er als Chefredakteur das Magazin Auktionsideen, berichtet über den eBay-Handel, stellt neue Geschäftsideen vor und interviewt erfolgreiche Unternehmer.