Diesen Monat dürfen Händler etwas aufatmen: Der Bundesgerichtshof hat die Haftung auf Plattformen etwas eingegrenzt. Außerdem gab es noch weitere interessante Rechtsnews rund ums Thema Markenrecht und Datenschutz.
Seller müssen nicht für Kundenrezensionen haften
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist streng reguliert. Beispielsweise dürfen kinesiologische Tapes nicht damit beworben werden, weil der Nutzen für die Gesundheit nicht hinreichend belegt ist. Das hält natürlich die Kunden nicht davon ab, entsprechende Aussagen in ihren Rezensionen wiederzugeben. Ein Händler auf Amazon sollte nun nach dem Willen des Verbands sozialer Wettbewerb für genau diese Aussagen seiner Kunden haften.
In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof dieser Rechtsansicht nun aber eine Abfuhr erteilt: Kundenrezensionen auf Amazon stellen keine Werbung dar. Sie sind optisch deutlich von den Inhalten des Verkäufers abgegrenzt, so dass er sich die Aussagen der Kunden nicht zu Eigen macht. Eine Haftung besteht daher nicht.
Retourenvernichtung: Kabinett beschließt Verbot
Seit Anfang des Jahres tobt die Diskussion um die Vernichtung von Retouren im Handel. Nun hat das Gesetz zum Verbot eben solcher Retouren das Bundeskabinett passiert. In dem Entwurf ist eine sogenannte Obhutspflicht verankert. Der Händler soll dafür Sorge tragen, dass Retouren weiterhin genutzt werden können, statt im Müll zu landen.
Als nächstes wird das Gesetz im Bundestag beraten.
Marke Black Friday wird nicht gelöscht – mit Ausnahmen
Lange herrschte Rechtsunsicherheit beim Werben mit dem Begriff Black Friday, denn: Es handelt sich um eine eingetragene Marke. Allerdings bezweifeln viele, ob diese Marke überhaupt Bestand haben kann. Schließlich handelt es sich bei dem Begriff um ein Synonym für die jährliche Rabattschlacht.
Das Bundespatentgericht hat nun entschieden, dass die Marke in weiten Teilen bestehen bleibt. Der Begriff wurde bereits 2013 in das Markenregister eingetragen. Damals war der Begriff in Deutschland eher unbekannt und mit dem Börsencrash verbunden. Für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde die Löschung allerdings bestätigt.
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