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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für August 2019

Archiv für August 2019

Verkaufsbörse: Damenmode – Onlineshop

6. August 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Anbietertext): Mein Kernsortiment ist hochwertige Damenmode sowie passende Accessoires. Der Onlineshop seit 2009 im Netz präsent und beinhaltet ein umfangreiches, webbasiertes Multichannel System (Presta). Damit verkaufe ich hauptsächlich über Amazon, Ebay und den eigenen Onlineshop.

Außerdem bin ich auf Ladenzeile.de gelistet.

Der Onlineshop ist für Suchmaschinen optimiert (SEO) und wird gut gefunden. Es bestehen überwiegend langfristige Lieferantenbeziehungen.

Umsätze:
2019 ( Januar bis Mai): € 75.000
2018: € 197.000
2017: € 171.000

Der Onlineshop wurde aus einem stationären Ladengeschäft heraus entwickelt und hat ein festes Stammkundenkapital im In-und Ausland. Ein Warenlager kann mit übernommen werden.

Der Onlineshop ist Standort unabhängig und kann auch an ein bestehendes stationäres Geschäft mit einem Standard PC angehängt werden.

Das ist besonders für kleine Unternehmen interessant, die schon länger mit dem Gedanken des Onlineverkaufes liebäugeln, aber bisher den Aufwand des Aufbaues eines eigenen Shops scheuten.

Der Onlineshop ist im live Betrieb, so dass ein fließender Übergang zu einem neuen Eigentümer möglich ist

Selbstverständlich erhalten Sie von mir die nötige Unterstützung und alle benötigten Informationen zu Artikel, Lieferanten und Software.

Darüber hinaus begleite ich sie auch gerne bei der Übernahme beziehungsweise Integration in ihre vorhandene Infrastruktur.

Kaufpreis € 50.000,-

Anmerkungen der Redaktion: Die Kontaktaufnahme kann formlos erfolgen, muss jedoch die kompletten Kontaktdaten und idealerweise eine kurze Unternehmensdarstellung (2-3 Sätze) enthalten. Auf diese Weise kann sich der Verkäufer von Ihrer Seriosität überzeugen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Bildquelle: © unsplash.com/ Tamara Bellis

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2019

6. August 2019 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:– Anzeige –

Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft – mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten – von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Der Name Amazon war im Juli 2019 besonders häufig in aller Munde. Kein Wunder: Vom Online-Riesen gibt es einiges zu berichten. Rechtliche Neuigkeiten gibt es aber auch von der Deutschen Umwelthilfe und Ebay.

A, wie Amazon: Drei wichtige Neuigkeiten

Rechtswidrige AGB mit Verkäufern: Einer Sellerin wurde von heute auf morgen das Amazon Konto gesperrt. Das, was vielen Händlern täglich passiert, wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich gerichtlich. Vor dem Landgericht Hildesheim erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die Amazon dazu verpflichtet, das Konto zu entsperren. Grund für den Sieg ist eine rechtswidrige AGB-Klausel: Das Unternehmen behält sich nämlich vor, die Konten der Seller jederzeit, ohne Angaben von Gründen sperren zu können. Dies verstößt aber gegen den Grundsatz des § 307 BGB, wonach Klauseln Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach ‚rauswerfen‘ und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Neue AGB: Die AGB von Amazon sind auch Grundlage der Ermittlungen vom Bundeskartellamt. Dieses hat festgestellt, das Amazon scheinbar seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Händler missbraucht. Der Versand-Riese hat nun aber Besserung gelobt. Mitte August sollen neue, transparentere AGB für die Verträge mit Händlern in Kraft treten. 

Keine Angabe der Telefonnummer: Ein aktueller Beschluss vom EuGH basiert zwar auf einem Rechtsstreit mit Amazon, wirkt sich aber auf den kompletten Online-Handel aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Amazon verklagt, da das Unternehmen keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, wie die zugrunde liegende Verbraucherrechterichtlinie auszulegen ist. Die europäischen Richter stellten fest, dass eine Telefonnummer nicht mit angegeben werden muss. Ein Kundenchat oder ein Rückrufformular tun es auch. Wichtig ist nur, dass eine direkte und schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Ob Amazon diese Anforderungen erfüllt, muss nun der BGH, bei dem die Akte wieder liegt, entscheiden. 

Rückwirkende Bußgelder wegen Verpackungsgesetz

Die Irritation unter vielen Händler ist groß: Vor wenigen Wochen erhielten sie Post von der Zentralen Stelle. In dem Schreiben wurde gefordert, eine Mengenmeldung für das Jahr 2018 abzugeben. Das ist auch ganz korrekt, denn: Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht bereits seit Anfang der 90er und das neue Verpackungsgesetz hat die alte Verpackungsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 nahtlos abgelöst. Allerdings müssen in der Vergangenheit nachlässige Händler nicht unbedingt mit Bußgeldern rechnen: Eine Lizenzierung ist auch für das Jahr 2018 noch rückwirkend möglich. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz, Sponsored Posts

Wish ist 11,2 Mrd. Dollar wert, ebay verklagt Amazon, DHL Paket erhöht Preise, französische Digitalsteuer wird auf Amazon-Seller umgelegt

5. August 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

In der KW 32 hat Wish, seit einigen Jahren DER Shooting-Star unter den Shopping-Apps und allgemeiner Analysten-Liebling, eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Die Unternehmensbewertung stieg demnach gegenüber Ende 2017 um 28 Prozent, während sich die Umsätze im gleichen Zeitraum verdoppelt haben – ein gefundenes Fressen für professionelle Unken. Ungeduldig wird auch langsam ebay gegenüber dem großen Konkurrenten Amazon. Weil dessen Mitarbeiter trotz Abmahnung nicht aufhören, ebay-Seller offensiv abzuwerben, reichte die Nummer 2 der Marktplätze jetzt Klage ein. Deutlich näher am Händler-Alltag dürfte die letzte Woche angekündigte Preiserhöhung bei DHL Paket sein: Ab 1. September wird der Versand teurer.

Die Themen der Woche

Die Schnäppchen-App Wish hat eine weitere Unternehmensbewertung abgeschlossen.Das Investment wird von der globalen Equity-Gesellschaft General Atlantic angeführt, berichtet die Internetworld.In der Serie-H-Runde kommt der aktuelle Shooting-Star unter den Marktplätzen auf eine Unternehmensbewertung von 11,2 Mrd. US-Dollar. Ende 2017, nach der letzten Finanzierungsrunde, lag der Wert von Wish noch bei 8,7 Milliarden US-Dollar. Spannend: Der mobile Marktplatz erwirtschaftet inzwischen mehr als die Hälfte des Jahresumsatzes von zwei Milliarden Dollar in Europa – mit den größten Märkten in Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Schweden. Mit der Bewertung ist trotzdem nicht jeder zufrieden: Jochen Krisch beispielsweise hätte eine deutlich höhere Bewertung erwartet. 

Bereits zum wiederholten Mal geraten Amazon und eBay wegen der aggressiven Abwerbung von ebay-Sellern durch Amazon-Mitarbeiter aneinander. Im Oktober 2018 war der Riese aus Seattle deshalb bereits von eBay abgemahnt worden. Jetzt hat ebay offiziell beim Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen drei Amazon-Mitarbeiter eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie für ein illegales Akquise-Programm verantwortlich sein sollen, welches das eBay Nachrichten-System ausnutzt, um neue Händler für Amazon zu gewinnen. ->Wortfilter

Deutsche Markenhersteller auf Amazon (Vendoren) müssen ab dem 1. Oktober neue Verpackungsstandards erfüllen. Kommen sie diesen nicht nach, ist eine Geldstrafe fällig. Der E-Commerce-Riese will die Pakete so umweltfreundlicher machen und zugleich die Versandkosten senken. ->Internetworld

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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