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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Händlerbund: Erste Schlichtungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten unter Onlinehändlern
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Händlerbund: Erste Schlichtungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten unter Onlinehändlern

26. November 2015 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Wettbewerbsrechtliche Streitfragen sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen. In der Studie zum Thema „Abmahnungen“ hat der Händlerbund herausgefunden, dass fast jeder dritte Händler von Abmahnungen im Jahr 2014 betroffen war. Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Gegenstand. Mit der Initiative „FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch“ hat der Händlerbund die Möglichkeit für Mitglieder geschaffen, sich gegenseitig ohne Rechtsstreitigkeit auf wettbewerbsrechtliche Verstöße hinzuweisen. Nun hat der Händlerbund die erste Schlichtungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gegründet.

Schlichtungsstelle: Schutz vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten

Abmahnungen sind mit hohen Kosten für die Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten sowie mit einen hohem bürokratischem Aufwand verbunden – sowohl für den der abmahnt, als auch für den der abgemahnt wird. Mit der Schlichtungsstelle schafft der Händlerbund eine neutrale Instanz, an die sich Online-Händler in wettbewerbsrechtlichen Streitfragen wenden können, um eine kostengünstige, aber gleichwohl rechtsverbindliche Lösung zu finden. Bundesvorsitzender Andreas Arlt: „Wir wissen wie zeitintensiv und finanziell belastend, gerade für kleine Online-Händler, eine Abmahnung ist. Unsere Initiative FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch erfährt unter Online-Händlern großen Zuspruch. Mit der Schlichtungsstelle bieten wir Händlern nun die Option kompetente Hilfe von erfahrenen Juristen in Anspruch zu nehmen, wenn es darum geht wettbewerbsrechtliche Streitfragen zu lösen.“

Vorteile auch für den Abmahnenden

Bei Erfolg des Schlichtungsverfahrens entstehen dem Abmahnenden keine Nachteile für die spätere Rechtsverfolgung: Der beiderseits angenommene Schlichtungsspruch ist ein rechtswirksamer Unterlassungsvertrag. Auch beim Scheitern des Schlichtungsverfahrens kann der Abmahnende immer noch vor Gericht ziehen.

Informationen zur Schlichtungsstelle erhalten Sie über: http://www.haendlerbund.de/schlichtungsstelle-wettbewerbsstreitigkeiten

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Kategorie: Pressemitteilungen, Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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