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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Abmahnfalle geschäftliche E-Mails
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Abmahnfalle geschäftliche E-Mails

24. Januar 2007 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Wie Computerwoche berichtet, müssen seit Anfang des Jahres gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen. Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte.

Und es betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails in einer
laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie vorliegen.
Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails.

-> hier geht es zum ganzen Artikel
(Quelle: webwatcher)

Seltsam, dass diese Info bisher noch nicht durch den viruellen Blätterwald rauschte.

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Kategorie: Marketing

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Simon meint

    30. Januar 2007 um 10:52

    Das gilt aber nur für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften, für Personengesellschaften nur, soweit sie im Handelsregister eingetragen sind. Und auch nur für Mails an einen bestimmten Empfänger, nicht etwa für Werbe-Mails.

    Wen’s interessiert – wir haben einen kleinen Artikel dazu veröffentlicht:
    http://www.akademie.de/direkt?pid=40753

    (Ich hoffe, das gilt jetzt nicht als Blogspam …)

  2. Nicola Straub meint

    2. Februar 2007 um 17:02

    Vereinzelt wurde ja bezweifelt, dass es Abmahnungen auf dieser Basis geben werde – nun gibt es den Beweis. Die IT-recht Kanzlei berichtet heute von ersten Abmahnungen, von denen Heise.de Kenntnis habe. Wär ja auch zu schön gewesen, wenn die armen Anwälte, die von Abmahnungen leben, ausgerechnet _diese_ Regelungen ignoriert hätten…
    http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id= 20070202_Vorsicht%3A_Erste_Abmahnungen_wegen_fehlender_Angaben_in_gesch%E4ftlichen_E-Mails

  3. Peter meint

    5. Februar 2007 um 10:43

    Das Thema bleibt interessant, da es nach wie vor bezweifelt wird, dass die Abmahnungen haltbar sind. Siehe http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/192-Das-ist-die-perfekte-Abmahnwelle.html

    Bin ja gespannt, wie sich das entwickelt.

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