• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Echte und unechte Abmahnungen
2

Echte und unechte Abmahnungen

16. Juni 2009 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Heute kam wieder der "Abmahnwarner"-Newsletter des Abmahnwelle e.V. an, Anlass, sich die momentan zirkulierenden Abmahnungen anzusehen:

Keine echte Abmahnung sind die "Fake-Abmahnschreiben", in denen ein Unbekannter im Namen der Wettbewerbszentrale auftritt, wie das Shopbetreiber-Blog berichtet. Die Wettbewerbszentrale selbst distanziert sich und es wird allgemein geraten, das in den Schreiben unterbreitete Angebot zu ignorieren. Dieses Angebot bietet gegen eine Zahlung von knapp 200,- Euro den Verzicht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung an. Wer solch ein Schreiben erhält, sollte Anzeige wegen Betrugs stellen!

Ernsthafte Abmahnungen dagegen laufen aktuell über unterschiedliche Themen:

So berichtet die IT Recht-Kanzlei von Abmahnungen an Händler, die Textilien vertreiben und dabei die Materialbezeichnung "Bambus" nutzen. Ein Herr Robert Franzen hat hier bereits über ein halbes Dutzend Händler abgemahnt, weil deren Bezeichnungen "Bambus", "Meryl", "Spandex" oder "Lycra" nicht den laut Textilkennzeichnungsgesetz erlaubten Kennzeichnungen entsprechen.

Außerdem listet die IT Recht-Kanzlei aktuell noch Abmahnungen von

  • Joachim Knobloch wegen falscher Kennzeichnung von Haushaltsgeräten,
  • von Peggy Ostmann wegen falscher Belehrung zum Widerrufsfristbeginn,
  • sowie der Firma Euro Trade wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln auf.

Der bereits erwähnte aktuelle Abmahnwarner warnt vor Abmahnungen zur Wertersatzklausel bei eBay: "Die Wertersatzklausel wurde bis ende letzten Jahres nicht abgemahnt, jetzt allerdings wird auch diese abgemahnt." und weist darauf hin, dass diese Klausel bei "eBay und ähnlichen Plattformen, in denen der Käufer den Kaufvertrag mit dem letzten Klick abschließt" nicht zulässig ist!

Sony Deutschland wehrt sich laut eigener Pressemitteilung aktuell gegen "irreführende Internetangebote"gegen in Deutschland geltende rechtliche Bestimmungen eingeführte Produkte" sowie " mit dem Mittel der Abmahnung. Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung waren zwei Händler erfolgreich abgemahnt worden. Die Gründe laut Sony: "Diese Unternehmen hatten ein Sony Produkt entweder ohne Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder ohne die zwingende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register bzw. unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie in ihren Online-Shops angeboten und die Produkte damit entgegen den in Deutschland geltenden maßgeblichen Bestimmungen vertrieben." Angekündigt wird, dass "Sony Deutschland nun kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen (wird)".

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung mehren sich
  • KartonstapelAbmahnfalle Verpackungsgesetz: Noch nicht bei LUCID registriert?
  • Webinar-Aufzeichnung: So mahne ich als Händler erfolgreich ab (wenn es gerechtfertigt ist)
  • Experten-Webinar: So mahne ich als Händler erfolgreich ab (wenn es gerechtfertigt ist)

Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung

Reader Interactions

Kommentare

  1. H.P. meint

    17. Juni 2009 um 09:49

    Der Abmahnwahnsinn sollte langsam mal wieder auf die Tagesordnung der Politik, so kann es ja kaum weitergehen.
    In berechtigtem Falle soll es Mittel geben Mißstände zu beheben, es geht ja nicht darum Abmahnungen per se zu verbieten, aber solch eklatantem Mißbrauch wie Abmahnwellen zur reinen Gewinnerzielung oder Fakeabmahnungen müssen Riegel vorgeschoben werden können, möglichst mit schnellen und durchaus auch harten Strafen für die Verursacher. Hohe Geldstrafen für die Abmahnenden, Entzug der Anwaltslizenz für den begleitenden Rechtsanwalt der schließlich seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen ist und wissentlich Rechtsbruch begangen hat wären meiner persönlich Meinung nach angebracht. Zur Zeit ist das geltende System eine ABM Maßnahme für RA’s.

  2. la perladonna meint

    23. Juni 2009 um 11:51

    Abmahnungen sind existenzbedrohend – egal ob berechtigt oder unberechtigt – kein normaler Händler kann das Dickicht im Gesetzesdschungel noch überschauen und weiß nicht mehr was er schreiben oder sagen darf! Das gibt es nur in Deutschland, sonst wird alles regelmentiert aber bei dem Thema komme ich mir irgendwie vor wie im Wilden Westen! Daher habe ich mich dem Händlerbund angeschlossen, denn solche Dinge überlasse ich doch lieber den Speziallisten und ich kann mich dann besser auf mein Kerngeschäft konzentrieren! Unter http://www.haendlerbund.de kann jeder gewerbliche Händler Mitglied werden, denn nur eine starke Gemeinschaft kann sich gegen diesen Abmahnungwahnsinn wehren und Gehör in der Politik finden!

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels