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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Zigtausend eBay-Händler sind abmahngefährdet!
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Zigtausend eBay-Händler sind abmahngefährdet!

16. Oktober 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 24.08.2006 (Az. 3 U 103/06) bestätigt, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay-Geschäften nicht zwei Wochen, sondern grundsätzlich einen Monat beträgt. Das Rechts-Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin
Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt daher allen gewerblichen Auktions-Verkäufern, die Widerrufsfrist in ihren Angeboten sofort zu ändern.

Mit dem Urteil liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung zu dem seit einiger Zeit bestehenden Streit um die Frist bei Onlineauktionen vor. Bei Internetgeschäften im Bereich business-to-consumer (b2c) bestehen nach §§ 312 b ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) diverse Informationspflichten vor Vertragsschluss und nach Gebotsabgabe in Textform. In diesen Bereich gehört auch die Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht. Anlass von Abmahnungen ist dabei die unklare Regelung in § 355 BGB. Danach beginnt die grundsätzlich zweiwöchige Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Widerrufsbelehrung auch in Textform erhalten hat. Erfolgt die Belehrung nach Vertragsschluss, beträgt die Frist abweichend einen Monat.

"Im ‚normalen‘ Onlineshop stellt die Bestellung des Käufers rechtlich nur ein Angebot auf Kaufvertragsschluss an den Verkäufer dar, welches dieser durch eine Auftragsbestätigung oder die Warenlieferung annehmen kann. Bei Onlineauktionen kommt der Vertrag dagegen automatisch mit dem Höchstbietenden zum Auktionsende zustande. Gleichzeitig bedeutet das für die Informationspflichten in Textform, dass sie ausnahmslos erst nach Vertragsschluss erfüllt werden können", erläutert Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer das Problem. "In der Konsequenz beträgt die Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften immer einen Monat, wie das Oberlandesgericht Hamburg jetzt bestätigte", so die Expertin weiter.

Die meisten Verkäufer von b2c-Onlineauktionen haben noch nicht reagiert. Es kann nur dringend geraten werden, die Frist innerhalb
ihrer Widerrufsbelehrung unverzüglich auf einen Monat zu setzen. Eine neue Abmahnwelle dürfte nicht lang auf sich warten lassen!

Über legalershop.de
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Ergänzt wird das Angebot durch die Funktion des "Assistenten", der den Nutzer schrittweise durch ein Rechtsproblem führt. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

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Kategorie: Pressemitteilungen

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Kommentare

  1. Peter meint

    16. Oktober 2006 um 13:15

    Und bitte darauf achten, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay-Geschäften einen Monat und nicht etwa vier Wochen beträgt. Ich hörte bereits von Fällen, dass eBay-Händler abgemahnt wurden da sie eine vierwöchige Widerrufsfrist angaben.

  2. Dirk meint

    16. Oktober 2006 um 21:33

    Hi,

    diese ……! Was heißt nach Vertragsschluss? Die meisten schreiben diese Infos direkt in Ihre Angebote, somit ist der Kunde vor dem Abschluss belehrt worden und wer lesen kann ist in diesem Fall klar im Vorteil.

    Aber wir brauchen in Deutschland wahrscheinlich eine Art von ABM für Juristen und Richter, die noch NIE im Internet waren und dann solche Entscheidungen treffen (Urteile fällen), da wohl mal wieder die Auftragslage einiger Anwälte auf dem Nullpunkt angekommen sind!

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